Wie man Online-Kurse als Bildungsurlaub nutzen kann

Bei einigen Anbietern von Online-Kursen steht der Vermerk, dass man diese als Bildungsurlaub geltend machen bzw. einen Bildungsgutschein einlösen kann. Was das genau heißt, erklären wir hier.

Worin unterscheidet sich Bildungsurlaub vom normalen Urlaub?

Bildungsurlaub, auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet, ist im wahrsten Sinne ein Urlaub für Bildung. Und zwar einer, der praktischerweise nicht von den »normalen« Urlaubstagen abgezogen, sondern als zusätzlicher Bonus mit zwei großen Vorteilen für Arbeitnehmende gewährt wird: erstens handelt es sich um bezahlte Urlaubstage und zweitens muss die Weiterbildung nicht unbedingt mit der aktuellen Berufsausübung zu tun haben. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert und kann vom Arbeitgeber nicht verwehrt werden.

Wichtige Voraussetzung: die Kursdauer beträgt mindestens sechs Stunden am Tag.

Wem steht ein Bildungsurlaub zu?

Bildungsurlaub ist Ländersache, was heißt, dass die Regelungen dafür uneinheitlich sind. Grundsätzlich jedoch steht er jedem Beschäftigten zu, es sei denn, man arbeitet in den Bundesländern Bayern und Sachsen. Aber in den übrigen 14 Bundesländern ist eine Antragstellung möglich.

Für Beamte gilt der Anspruch in noch weniger Bundesländern, nämlich nur in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Mecklenburg-Vorpommern auch, aber dann ohne Lohnerstattung.

Ab wann Beschäftigte einen Anspruch darauf haben

Um ein Recht auf Bildungsurlaub zu haben, muss man mindestens seit sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sein. Diese sogenannte »Wartezeit« beträgt in Baden-Württemberg und im Saarland zwölf Monate, in Rheinland-Pfalz sogar zwei Jahre.

Das heißt auch: Bei einem Jobwechsel verfällt der Anspruch und man fängt mit der »Wartezeit« von vorne an.

Fünf Bundesländer schließen einen Bildungsurlaub für Beschäftigte in Kleinbetrieben aus

Eine sogenannte »Schutzklausel« befreit die Kleinbetriebe von dem Anspruch der Mitarbeiter auf Bildungsurlaub. Das gilt für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Und für Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Wie lange kann ein Bildungsurlaub dauern?

Ein Bildungsurlaub kann eine ganze Arbeitswoche im Kalenderjahr umfassen. Diese fünf Tage lassen sich allerdings auch aufsplitten in z. B. einen drei- und zweitägigen Kurs. Man könnte sich aber auch Tage für das nächste Jahr aufsparen und dann für zwei Wochen bzw. zehn Tage einen Kurs buchen. Es ist ratsam, die Inanspruchnahme und Aufteilung mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

Ausnahme Saarland: In diesem Bundesland werden zwar sechs Tage gewährt, berechnen sich aber kompliziert. Nur die ersten beiden Tage wird man komplett freigestellt, ab dem dritten Tag wird jeder zur Hälfte als Freizeit verbucht. Mit der Folge, dass es eigentlich nur vier bezahlte Tage sind, die man mit eigenen Überstunden oder unbezahltem Urlaub aufstocken muss.


Alles relativ: Für Teilzeitbeschäftigte gilt auch nur ein entsprechend geringerer Anspruch.

Sonderregelungen für Auszubildende

Auszubildenden, die seit sechs Monaten beschäftigt sind, wird in 14 Bundesländern Bildungsurlaub gewährt: In Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind es die üblichen fünf Tage pro Kalenderjahr. In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen zwar auch, aber hier muss es sich um eine politische Fortbildung handeln. Drei Tage stehen einem in Thüringen zu, im Saarland (wo man diese allerdings durch eigenen Urlaub auf fünf Tage erhöhen kann) und in Rheinland-Pfalz (hier allerdings mit einer Wartezeit von zwölf Monaten). In Berlin sind ganze zehn Tage pro Kalenderjahr möglich.

Nach i. d. R. sechs Monaten Ausbildung gilt folgende Anzahl von Tagen beim Bildungsurlaub, jeweils pro Kalenderjahr:

BundeslandRegelung
Baden-Württemberg5 Tage in der gesamten Ausbildungszeit
Berlin10 Tage, aber erst 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn und bis 25 Jahre, für Auszubildende älter als 25 Jahre: 10 Tage in 2 Jahren
Brandenburg10 Tage in 2 Jahren, aber erst 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn
Bremen10 Tage in 2 Jahren, aber erst 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn
Hamburg5 Tage, aber erst 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn
Hessen5 Tage oder 10 Tage in 2 Jahren, aber erst 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn
Mecklenburg-Vorpommern5 Tage in der gesamten Ausbildungszeit, aber erst 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn
Niedersachsen5 Tage, aber erst 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn
Nordrhein-Westfalen5 Tage in der gesamten Ausbildungszeit
Rheinland-Pfalz5 Tage
Saarland3 Tage, kann durch eigenen Urlaub auf 5 Tage erhöht werden
Sachsen-Anhalt5 Tage, aber erst 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn
Schleswig-Holstein5 Tage, aber erst 6 Monaten nach Ausbildungsbeginn
Thüringen3 Tage

Antragstellung: sechs Schritte zum Bildungsurlaub

Ist man berechtigt, Bildungsurlaub zu nehmen, braucht es einige Wochen Vorlauf bis Zum Kursbesuch. Denn zur Antragstellung gehört folgendes Procedere:

  1. Man sucht sich einen Online-Kurs aus, der mit dem Bildungsurlaub wirbt. Wichtig ist dabei der Blick in die AGB: Seriöse Anbieter bieten ein Rücktrittsrecht an für den Fall, dass der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht genehmigt.
  2. Der ausgesuchte Kurs sollte erst einige Wochen später beginnen (siehe dazu: Antragsfristen der einzelnen Bundesländer).
  3. Man meldet sich mit dem Vermerk Zum Kurs an, dass man diesen als Bildungsurlaub nutzen will.
  4. Daraufhin bekommt man vom Kursanbieter mit der Teilnahmebestätigung auch Unterlagen für den Arbeitgeber.
  5. Möglicherweise bekommt man dazu einen Vordruck für die Antragstellung. Anderenfalls gibt es eine gute Vorlage dazu auf der Webseite
    https://www.betriebsrat.com/musterbrief/140/64407/bildungsurlaub-antrag-auf-freistellung
  6. Antrag und die entsprechenden Unterlagen des Kurs-Anbieters reicht man fristgerecht vor Kursbeginn beim Arbeitgeber ein.

Welche Antragsfristen gelten in den einzelnen Bundesländern?

In Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen muss der Antrag acht Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind es sechs Wochen Vorlauf, in Bremen und Niedersachsen nur vier Wochen.

Was zahlt der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber zahlt nur die Urlaubstage, nicht aber den Kurs selbst. Was auch immer man dafür an Auslagen hat, muss man selbst tragen. Dazu gehören die Fahrtkosten, eventuelle Hotelkosten, Lehrmaterial und so weiter. Es lohnt sich jedoch, die Ausgaben-Belege zu sammeln und bei der Steuererklärung als Weiterbildungskosten geltend zu machen.

Muss der Kurs berufsbezogen sein?

Nein, beim Bildungsurlaub gilt die Wahlfreiheit. Natürlich muss der Kurs entsprechend als Bildungsurlaub anerkannt sein und ein entsprechendes Abschluss-Zertifikat bieten. Zwar soll er der Weiterbildung dienen, doch ist dieser Begriff weit gefasst. Das berühmte »Töpfern in der Toskana« sieht mancher Arbeitgeber sicherlich nicht gerne, weil er das als Erholung einstufen könnte. Doch wenn er grundsätzliche Zweifel am Kursinhalt hätte, müsste er den schmalen Grat »Bildung-Erholung« gerichtlich klären lassen. Ist man unterschiedlicher Auffassung, hilft ein klärendes Gespräch, in dem man seine Beweggründe für den umstrittenen Kurs darlegt.

Der passende Zeitraum: Was neben der Antragsfrist noch zu beachten ist

Man tut sich keinen Gefallen damit, den Antrag auf Bildungsurlaub einzureichen, ohne vorher darüber mit dem Arbeitgeber gesprochen zu haben. Denn auch, wenn dieser dem positiv gegenübersteht, kann es sein, dass der Bildungsurlaub in eine unpassende Zeit fällt, zum Beispiel weil er mit den bereits bestehenden Urlaubsplänen von Kollegen kollidiert oder die Auftragslage gerade keinen Arbeitsausfall zulässt. Freundlich vorher angefragt und mit den Kollegen abgestimmt, trägt man zum guten Arbeitsklima bei und erntet mehr Zuspruch.

Kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen?

Ja, aber nur begründet. Eine Ablehnung ist rechtens, wenn die Antragsfrist nicht eingehalten war. Oder wenn wichtige betriebliche Gründe gegen den Bildungsurlaub sprechen, wie beispielsweise ein dringend zu erledigender Auftrag oder der Umstand, dass im betreffenden Zeitraum bereits zu viele Kollegen ausfallen oder fehlen – in diesen Fällen lässt sich allerdings darüber reden, den Kurs zu einem späteren Termin wahrzunehmen.

Der Bildungsurlaub ist genehmigt – und dann?

Jetzt steht einer Teilnahme am Kurs nichts mehr im Wege. Allerdings gibt es noch ein wichtiges Detail, das dringend zu beachten ist: die Einreichung des Zertifikats beim Arbeitgeber, um nachzuweisen, dass man diesen auch absolviert und so den Bildungsurlaub ordnungsgemäß genutzt hat.

Fazit

Einfach den Kurs eines anerkannten Weiterbildungsträgers aussuchen, anmelden, Unterlagen abwarten, Antrag dazu und einreichen: Die Sache lohnt sich! Auch wenn die landesuneinheitlichen Regelungen sperrig wirken, so steht doch unterm Strich ein großes Plus für die Weiterbildung. Sie kann entweder die Chance eröffnen, beruflich weiterzukommen, oder sie bietet einen Einblick in ein anderes Berufsfeld, falls man sich umorientieren möchte. Kommuniziert man dem Arbeitgeber, dass das gewonnene Know-how auch dem Unternehmen Zeit und Geld spart – weil die Arbeit schneller von der Hand geht – dann lohnt sich der Bildungsurlaub für alle Seiten.
Alle für den Bildungsurlaub anerkannten Weiterbildungsträger helfen gerne bei individuellen Fragestellungen weiter.

https://www.dgb.de/themen/++co++fe6281e0-b9eb-11e5-a576-52540023ef1a

https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/anspruch-auf-bildungsurlaub/7447030.html

https://jugend.dgb.de/ausbildung/dein-recht/arbeits-und-ausbildungszeiten/++co++937ac1e4-d8cf-11e2-92dc-525400808b5c

https://www.ra-poeppel.de/bildungsurlaub/

Lust auf Weiterbildung?

Dann nichts wie los!