Was ist eine Umschulung? – Berufe, Finanzierung und Tipps
Eine Umschulung kommt für Arbeitnehmer infrage, die ihren erlernten oder derzeit ausgeübten Beruf nicht weiterführen können oder wollen. Es handelt sich um eine berufliche Neuorientierung für Teilnehmer, die in der Regel bereits eine abgeschlossene Erstausbildung mitbringen. Umschulungen dauern, je nach späterem Tätigkeitsfeld und Umfang, etwa ein bis dreieinhalb Jahre.
Das Wichtigste in Kürze
- Mindestalter von 18 Jahren und eine vorhandene abgeschlossene oder abgebrochene Erstausbildung sind Voraussetzung
- Ermöglicht eine berufliche Neuorientierung
- Bessere berufliche Perspektiven nach der Umschulung
- Umschulungsdauer kann verkürzt werden, wenn Umschulungsteilnehmer bereits Vorerfahrung aus früherem Beruf mitbringt
Was ist eine Umschulung?
Der Begriff ‚Umschulung‘ bezeichnet die Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die bis dahin ausgeübte oder erlernte Tätigkeit. Eine Umschulung, meist angeboten in Form einer beruflichen Weiterbildung, bereitet auf die Abschlussprüfung für einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vor. Die beliebtesten Umschulungsberufe ändern sich ständig, da sie sich an den erwarteten zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes orientieren. Die Dauer einer Umschulung kann sich bei Vorerfahrung im neu erlernten Beruf im Vergleich zur Ausbildungszeit verkürzen.
Gründe für eine Umschulung
- Schlechte Jobchancen im erlernten bzw. derzeit ausgeübten Beruf
- Physische oder psychische Beeinträchtigungen, die ein Ausüben des bisherigen Berufs unmöglich machen (z. B. im Handwerk nach einer Verletzung)
- Finanzielle Gründe (z. B. mehr Gehalt nach beendeter Umschulung)
- Wunsch nach neuen Perspektiven und Karrierechancen im Beruf
- Fehlende Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten in der vorherigen Tätigkeit
Ziele, Nutzen und Bedeutung einer Umschulung
- Erwerb eines anerkannten Bildungsabschlusses
- Ermöglichen einer beruflichen Neuorientierung
- Berufliche Wiedereingliederung nach längerer Krankheit oder Abwesenheit (z. B. Elternzeit)
- Neu entstandene oder personell unterbesetzte Berufsfelder können mit Fachkräften besetzt werden
- Beendigung oder Abwendung einer drohenden Erwerbslosigkeit
Was ist der Unterschied zwischen Umschulung und Ausbildung?
Sowohl Ausbildung als auch Umschulung zielen darauf ab, einen Berufsabschluss zu erlangen. Der eindeutigste Unterschied zwischen Umschulung und Ausbildung ist häufig der zeitliche Aspekt. Die Umschulung hat im Vergleich zur Ausbildung oftmals eine verkürzte Dauer. Umschulungen können mit entsprechender Vorerfahrung auf 2 oder in bestimmten Fällen sogar auf 1 Jahr verkürzt werden. Umschüler können somit recht schnell wieder ins Berufsleben einsteigen und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten.
Das ist vorrangig deshalb wichtig, da während einer Umschulung in der Regel kein Gehalt gezahlt wird, es sei denn, es handelt sich um eine berufliche Umschulung. Während einer Ausbildung gibt es eine entsprechende Ausbildungsvergütung. Wenn eine schulische Umschulung bei einem zertifizierten Anbieter stattfindet oder es sich um eine Umschulung bei einem Bildungsträger handelt, können die Kosten von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter übernommen werden. Falls in der Branche der Umschulung keine berufliche Vorerfahrung vorhanden ist oder eine Berufsausbildung abgebrochen wurde, können Umschüler ihren neuen Beruf auch in der regulären Ausbildungszeit erlernen.
Ein weiterer Unterschied zwischen einer Ausbildung und einer schulischen Umschulung liegt in der Gewichtung von Theorie und Praxis. Bei einer klassischen Berufsausbildung überwiegt in der Regel die praxisorientierte Tätigkeit. Eine Umschulung hingegen wird zum Großteil theoretisch absolviert. Daher sind insbesondere bei schulischen Umschulungen Betriebspraktika vorgesehen, in denen praktische Kenntnisse vermittelt werden.
Neben der Ausbildungsdauer und sich differenzierenden Anteilen in theoretischer und praktischer Ausbildung stellen die Beweggründe einen weiteren Unterschied dar, warum eine Ausbildung oder eine Umschulung absolviert wird. Eine Umschulung findet meist dann statt, wenn ein bereits erlernter Beruf aufgrund von Krankheit oder einer schlechten bis aussichtslosen Arbeitsmarktsituation nicht mehr ausgeführt werden kann.
Wenn Arbeiter über mehrere Jahrzehnte einen handwerklichen Beruf ausgeübt haben, aber körperlich (beispielsweise aufgrund eines Unfalls) nicht mehr in der Lage dazu sind, kann eine Umschulung den Einstieg in ein anderes Berufsfeld ermöglichen. Eine Umschulung ist beispielsweise im kaufmännischen Bereich möglich, als Kaufmann oder Kauffrau für Büromanagement oder im Gesundheitswesen, für dessen Ausführung keine körperliche Betätigung erforderlich ist.
Arten von Umschulungen
Es gibt drei verschiedene Arten von Umschulungen: Die Umschulung bei einem Bildungsträger, die schulische und die betriebliche Umschulung.
Außerbetriebliche Umschulung (Umschulung bei einem Bildungsträger)
Eine Umschulung ist über verschiedene deutsche Bildungsträger möglich, die Weiterbildungsmaßnahmen anbieten. Es besteht die Auswahl zwischen verschiedenen beruflichen Branchen. Die Umschulung erfolgt bei der Teilnahme über einen Bildungsträger nicht vorrangig in einem Ausbildungsbetrieb, sondern online oder in örtlichen Räumlichkeiten des Bildungsträgers. Die praktischen Ausbildungsinhalte werden in Lehrwerkstätten oder Übungsfirmen vermittelt. Darüber hinaus finden Betriebspraktika statt.
Eine Umschulungsmaßnahme kann bei außerbetrieblichen Umschulungen mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanziert werden. Dafür muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie muss zugleich notwendig und geeignet sein, um eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit (beispielsweise wegen körperlicher Einschränkungen) abzuwenden und/oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Zuständig für die Bewilligung einer Umschulung über einen Bildungsträger ist in der Regel die jeweilige Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter, seltener andere Kostenträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, BFD).
Betriebliche Umschulung
Eine Umschulung kann auch innerhalb eines Betriebes stattfinden, dann ist von einer betrieblichen Umschulung die Rede. Diese Umschulungsvariante ähnelt der dualen Ausbildung im Betrieb und Berufsschule und erfolgt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), das die Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung regelt.
Bei einer betrieblichen Umschulung ist Eigeninitiative gefragt, denn Interessenten müssen ihren Ausbildungsbetrieb selbst aussuchen. Nach erfolgreicher Bewerbung wird ein spezieller Umschulungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Umschulungsteilnehmer geschlossen. Die Teilnahme am Berufsschulunterricht ist bei betrieblichen Umschulungen für das zweite und dritte Berufsschuljahr vorgesehen.
Auch eine Umschulung innerhalb eines Betriebs kann von einem entsprechenden Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Träger der Renten- und Unfallversicherung) gefördert werden, bei betrieblichen Umschulungen wird oftmals vom Ausbildungsbetrieb ein Gehalt gezahlt. Die Maßnahme endet mit einem Gesellenbrief oder der Abschlussprüfung bei den zuständigen Kammern, zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Schulische Umschulung
Ausbildungsberufe, die in Deutschland ausschließlich an Berufsschulen erlernt werden können, müssen auch als Umschulungsmaßnahme an Berufsfachschulen erfolgen. Daher werden sie schulische Umschulung genannt. Begleitet wird die Zeit an der Berufsfachschule meist von entsprechenden Praktika. Eine Ausbildungsvergütung, wie sie der betrieblichen Umschulung durch den Ausbildungsbetrieb gezahlt wird, entfällt. Die Kosten für Schule und Lebensunterhalt werden in der Regel von den Leistungsträgern (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherer, BFD) übernommen. Dauert eine schulische Umschulungsmaßnahme länger als 24 Monate, kann eine finanzielle Eigenbeteiligung notwendig werden – etwa in Form von Schulgeld.
Ablauf einer Umschulung
Wer im derzeitigen Beruf unzufrieden ist, sollte sich genügend Vorlauf nehmen, um eine passende Umschulung zu finden und mögliche Förderungen zu beantragen. Je nachdem, ob es sich um eine betriebliche, außerbetriebliche oder schulische Umschulung handelt, findet der Lernalltag vorranging innerhalb der Schule bzw. in Lehreinrichtungen des Bildungsträgers oder innerhalb des Betriebs statt. Eine Umschulung dauert zwischen 1 und maximal 3,5 Jahren. Eine verkürzte Umschulungsdauer lässt sich gegenüber regulären Auszubildenden nur rechtfertigen, wenn ein Umschüler bereits berufliche Vorerfahrung mitbringt, die eine Verdichtung der Ausbildungsinhalte rechtfertigt. Denn ein Umschüler benötigt entsprechende Expertise, um denselben Inhalt in kürzer Zeit lernen zu können.
Inhalte und Dauer einer Umschulung
Eine Umschulung umfasst je nach Branche und Vorerfahrung des Umschülers einen unterschiedlich langen Zeitraum. Grundsätzlich dauert eine handwerkliche bzw. technische Umschulung ein wenig länger als eine kaufmännische Umschulung, insbesondere dann, wenn der Umschüler keine Vorerfahrung im Handwerk mitbringt. Eine Umschulung im kaufmännischen Bereich dauert bis zu 3 Jahre, eine in technisch versierten Berufen bis zu 3 ½ Jahre. Je nach beruflicher Vorerfahrung können Umschulungsmaßnahmen stark verkürzt werden, um schneller wieder ins Berufsleben einzusteigen. Je nach Branche und Berufsfeld variieren die Lerninhalte stark. Während einer Umschulung werden grundsätzlich dieselben Inhalte vermittelt wie in der Berufsausbildung.
Voraussetzungen einer Umschulung
Voraussetzungen für eine Umschulung sind schlechte bis aussichtslose Perspektiven oder eine Berufsunfähigkeit im derzeit ausgeübten Job. Für eine Umschulung muss im Normalfall bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden sein. Auch eine abgebrochene Ausbildung berechtigt zur Durchführung einer Umschulung. Besonders gute Chancen bestehen, wenn die Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht beendet werden konnte. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Auszubildender einen Arbeitsunfall erleidet. Wenn dieser eine berufliche Neuorientierung erfordert, wird ebenfalls von einer Umschulung gesprochen, obwohl die erste Berufsausbildung nicht abgeschlossen werden konnte. Um eine Umschulung beginnen zu können, muss ein Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein.
Finanzierung einer Umschulung
Während einer Umschulung wird in der Regel kein Gehalt an Umschüler gezahlt, es sei denn, es handelt sich um eine betriebliche Umschulung. In diesen Fällen erhalten Teilnehmer das gleiche Ausbildungsgehalt wie Auszubildende. Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen können grundsätzlich durch das Arbeitsamt unterstützt werden. Wird die Umschulung in der Nähe des bisherigen Wohnorts durchgeführt, übernimmt das Arbeitsamt die täglichen Fahrtkosten (bis zu 470 Euro monatlich).
Findet die Umschulung nicht in fahrbarer Nähe des Wohnortes statt und muss eine Unterkunft an einem anderen Ort angemietet werden, so gewährt das Arbeitsamt die Fahrtkosten für die Anreise sowie für die Heimreise und zusätzlich eine monatliche Fahrt zum bisherigen Wohnort. Eine auswärtige Unterbringung wird in diesen Fällen mit bis zu 340 Euro monatlich finanziert, wenn das Pendeln zwischen Wohn- und Ausbildungsort als unzumutbar angesehen wird. Zusätzlich kann eine Verpflegungspauschale von bis zu 136 Euro gewährt werden. Die Finanzierung einer Umschulungsmaßnahme sollte im Beratungsgespräch mit einem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur besprochen werden.
Wenn sich ein Umschüler als förderungswürdig erweist, können Arbeitsagenturen und Jobcenter darüber hinaus die Umschulungskosten durch Ausstellung eines Bildungsgutscheins übernehmen. Das ist der Fall, wenn die Umschulung der beruflichen Wiedereingliederung dient oder eine drohende Arbeitslosigkeit verhindert. Beispiele: Wenn eine Person keine Anstellung in ihrem bisherigen Beruf findet (zunehmender Wegfall bestimmter Jobs durch Digitalisierung) oder nur schlechte Einstiegmöglichkeiten in ihren erlernten Beruf hat. Auch wenn eine bestimmte Branche besonders stark nachgefragt ist und derzeit Fachkräfte in diesem Bereich fehlen, kann dies Grund für eine Umschulung sein.
Auch die Rentenversicherung fördert Umschulungsmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen: Die Person muss mindestens 15 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben und/oder sie erhält eine Erwerbsminderungsrente, weil sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr (vollständig) ausüben kann.
Steuerliche Absetzbarkeit einer Umschulung
Kosten für eine Umschulung können in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden, sofern dem Umschüler selbst diese Kosten entstanden sind. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, entstandene Kursgebühren und Aufwendungen für Lernmaterialien sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Das Finanzamt entscheidet dann individuell über die steuerliche Erstattbarkeit und die Hinzurechnung eventueller Verpflegungspauschalen.
Wer bietet Umschulungen an?
Umschulungsmöglichkeiten sind an Berufsfachschulen (schulische Umschulung), innerhalb von Ausbildungsbetrieben in allen beruflichen Branchen (betriebliche Umschulung) oder über verschiedene Bildungsträger (außerbetriebliche Umschulung) zu finden. Diese Bildungsträger sind verschiedene Bildungseinrichtungen oder Lernzentren in Deutschland, die im staatlichen Auftrag schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen im Bereich der Ausbildung und Weiterbildung (dazu zählen auch Umschulungen) anbieten und durchführen (etwa die IBB, WBS oder DEKRA). Schulische und betriebliche Umschulungen können an den Fachschulen und in den Betrieben besucht werden, wo auch reguläre Ausbildungen stattfinden. Wichtig ist bei einer betrieblichen Umschulung lediglich, dass das Unternehmen ausbildungsberechtigt ist.
Welche Umschulungen für welche Berufe sind gefragt?
Besonders Arbeitnehmer, die ihr Leben lang im Handwerk gearbeitet haben, nutzen nach jahrzehntelanger Arbeit in ihrem Ausbildungsberuf Umschulungsmöglichkeiten, da ihnen die körperlich anstrengende Arbeit im Alter zunehmend schwerer fällt. Für diese Berufsgruppen kommt beispielsweise eine Umschulung für Kaufleute im Büromanagement, im Bereich Versicherungen oder Gesundheitsweisen infrage. Weitere häufig besuchte Umschulungsmaßnahmen sind als Steuerfachangestellter oder in der IT-Branche zu finden.
Tipps für eine erfolgreiche Umschulung
Wer eine Umschulung besuchen möchte, sollte sich die folgenden Tipps für eine erfolgreiche Umschulung zu Herzen nehmen:
Klarheit über späteren Job verschaffen
Wer eine Umschulung anstrebt, sollte sich vorab klar machen, welche Aufgaben er im neuen Job haben wird. So ist sichergestellt, dass böse Überraschungen im neuen Tätigkeitsfeld ausbleiben. Beratungsgespräche, wie etwa bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter, können helfen. Eine Umschulung sollte nicht überstürzt begonnen werden.
Jobs mit guten Zukunftsaussichten wählen
Wer aufgrund von Krankheit oder schlechten Berufschancen im derzeitigen Job einen neuen Job wählen muss, sollte einen möglichst zukunftssicheren Job wählen. Ideal geeignet sind stark wachsende Branchen (Marketing, Digitalisierung) oder Bereiche, in denen Fachkräfte fehlen (IT, Gesundheitswesen, Handwerk).
Fazit
Eine Umschulung bietet Arbeitnehmern jeden Alters und aus jedem Berufsfeld die Chance auf eine berufliche Neuorientierung. Sie kann aus unterschiedlichen Gründen angestrebt werden: Oftmals kann eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem vorherigen Beruf arbeiten oder die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich derart stark verändert, dass die Chancen auf eine Anstellung im erlernten Beruf nahezu aussichtlos sind. Anstellungen als Buchhändler zum Beispiel werden immer weniger nachgefragt, da im Zeitalter der Digitalisierung immer mehr Bücher über elektronische Endgeräte konsumiert werden.
Eine Umschulung kann in drei Formen stattfinden: Es wird zwischen betrieblicher und schulischer Umschulung sowie der Umschulung bei einem Bildungsträger unterschieden. Bei einer betrieblichen Umschulung besucht der Umschüler neben der Praxis im Betrieb eine Berufsschule. Eine außerbetriebliche Umschulung wird durch Bildungsträger angeboten und vorrangig in Lehrwerkstätten oder Übungsbetrieben durchgeführt.
Die schulische Umschulung findet, wie der Name vermuten lässt, nahezu ausschließlich an Berufsfachschulen statt. Die Finanzierung einer Umschulung kann durch bestimmte Leistungsträger, wie etwa die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter, verschiedene Berufsgenossenschaften oder die Rentenversicherung gefördert werden.
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