Qualifizierungschancengesetz: Förderung der Weiterbildung

Das Qualifizierungschancengesetz wurde ins Leben gerufen, um die Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern und somit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitsuchende profitieren von diesem Gesetz, auch für Unternehmen bietet es Vorteile, wenn sie ihren Mitarbeitern die Weiterbildung ermöglichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Qualifizierungschancengesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und ermöglicht Arbeitnehmern unabhängig vom Alter, der Qualifikation oder der Betriebsgröße, eine Weiterbildungsförderung zu erhalten.
  • Die Förderung wurde geschaffen, um jedem Arbeiternehmer die Chance auf eine berufliche Weiterbildung zu eröffnen.
  • Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren die Beschäftigten und die Arbeitgeber gleichermaßen, denn es werden nicht nur die Weiterbildungskosten, sondern auch die Lohnfortzahlungskosten bezuschusst.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz oder auch Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung gilt seit dem 1. Januar 2019 und beinhaltet die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer. Das Gesetz ermöglicht es, dass alle Beschäftigten unabhängig von ihrem Alter, ihrer Qualifikation oder der Größe des Betriebes eine Weiterbildungsförderungen erhalten, wenn aufgrund eines Strukturwandels - digital oder in sonstiger Weise - der Bedarf einer Weiterbildung besteht. Um dies zu ermöglichen, bietet die Bundesagentur für Arbeit zum einen mehr Weiterbildungsmöglichkeiten an und unterstützt die Beschäftigten bei ihrer Weiterbildung zudem durch finanzielle Mittel. Als weitere Maßnahme wurde der Zugang zum Arbeitslosengeld I erleichtert, indem es durch eine Senkung des Beitragssatzes nun mehr Menschen möglich ist, sich über die Arbeitslosenversicherung abzusichern.

Ziele des Qualifizierungschancengesetzes

Das Qualifizierungschancengesetz wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, jedem Arbeitnehmer die Chance zu bieten, sich beruflich weiterzubilden. Vor allem durch die Digitalisierung sind die Anforderungen in vielen Bereichen angestiegen. Aber auch der Arbeitsmarktwandel an sich macht es erforderlich, dass sich die Beschäftigten weiterbilden und sich die erforderliche Qualifizierung aneignen, um weiterhin für den Arbeitsmarkt attraktiv zu sein. Gefördert werden nicht nur ältere Arbeitnehmer oder Arbeitslose, sondern auch Beschäftigte, die einen Job haben.

Nutzen und Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes für Arbeitnehmer

Unabhängig davon, ob eine Ausbildung oder ein Studium absolviert wurde, steigt der Anspruch an die Mitarbeiter. Die Zeiten, in denen das fachliche Wissen bis zur Rente ausreichte, sind schon lange vorbei. Durch die Digitalisierung unterliegen viele Unternehmensbereiche und -prozesse einem stetigen Wandel, an den sich die Mitarbeiter anpassen müssen, um den Anschluss nicht zu verlieren. Durch das Qualifizierungschancengesetz erhalten Beschäftigte nun eine aktive Unterstützung und können sich durch die Weiterbildungsförderung das Wissen aneignen, das sie für ihren Beruf benötigen, ohne diese selbst bezahlen zu müssen.

Chancen für den Arbeitgeber

Das Qualifizierungschancengesetz erweist sich nicht nur für die Beschäftigten von Vorteil, sondern bietet auch Chancen für den Arbeitgeber. Denn durch die Weiterbildungsförderung werden sie finanziell entlastet und profitieren dennoch von qualifizierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern. Je nach Betriebsgröße wird die Weiterbildung sogar vollständig bezuschusst und dem Arbeitgeber entstehen keinerlei Kosten. Zusätzlich werden bis zu 75 Prozent der Lohnkosten erstattet, wenn die Beschäftigten für die Weiterbildung freigestellt werden müssen.

Höhe der Förderung 

Die Höhe der Förderung, die durch das Qualifizierungschancengesetz gewährt wird, hängt von der Größe des Unternehmens ab:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern:

Erstattung der Weiterbildungskosten zu 100% sowie bis zu 75% der Lohnfortzahlungskosten.

  • Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern:

Bezuschussung der Weiterbildungs- und Lohnfortzahlungskosten mit bis zu 50%.

  • Größere Unternehmen mit 250 bis 2.500 Mitarbeitern:

Bis zu 25% der Weiterbildungs- und Lohnfortzahlungskosten werden hier erstattet.

  • Große Unternehmen mit mehr als 2.500 Mitarbeitern:

Erstattet werden bis zu 15% der Weiterbildungskosten und bis zu 25% der Lohnfortzahlungskosten.

Konkrete Maßnahmen des Gesetzes

Bislang förderte die Bundesagentur für Arbeit Arbeitssuchende mit einer Umschulung, um sich für andere Berufe zu qualifizieren. Das Qualifizierungschancengesetz hingegen setzt früher an und ermöglicht frühzeitig die Weiterbildung, damit sie langfristig Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. So wird einer Arbeitslosigkeit vorgebeugt und es kommen zudem dringend benötigte Fachkräfte hinzu.

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, greift die Bundesagentur für Arbeit Beschäftigten mit einem größeren Weiterbildungsangebot sowie mit Fördermitteln unter die Arme. Bezuschusst wird grundsätzlich jeder Beschäftigte. Für Mitarbeiter, die älter als 45 Jahre sind oder eine Schwerbehinderung haben, gibt es noch mehr Unterstützung. In diesem Fall werden die Weiterbildungskosten in Kleinstunternehmen sowie in kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 100% übernommen.

Für Mitarbeiter ohne Berufsabschluss oder mit einer Schwerbehinderung werden die Lohnfortzahlungskosten unabhängig von der Unternehmensgröße bis zu 100% übernommen. Zusätzlich wird ein Transformationszuschuss von bis zu 20% gewährt, wenn 10% der Mitarbeiter eines Unternehmens eine Weiterbildung benötigen.

Zielgruppen des Qualifizierungschancengesetzes

Das Qualifizierungschancengesetz gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten, unabhängig vom Beruf, dem Alter oder der Betriebsgröße. Das Gesetz richtet sich außerdem auch an die folgenden Personengruppe:

  • Beschäftigte, die in einem Unternehmen in einen anderen Bereich wechseln oder sich beruflich weiterentwickeln möchten
  • Arbeitnehmer, die vom Strukturwandel betroffen sind und sich aus diesem Grund weiterbilden müssen
  • Beschäftige, die in einem Bereich arbeiten, in denen ein Fachkräftemangel vorliegt

Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung

Um die Fördermöglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes nutzen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Weiterbildung dauert mehr als 120 Stunden:

Die Weiterbildungsförderung wird nur für berufliche Weiterbildungen gewährt, die länger als 120 Stunden dauern.

  • Weiterbildung darf nicht arbeitsplatzbezogen sein:

Die Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes ist nur möglich, wenn die Weiterbildung nicht auf den aktuellen Arbeitsplatz der Beschäftigten bezogen ist, sondern die dadurch erlangten Fähigkeiten auch für andere Arbeitgeber genutzt werden können.

  • Weiterbildung muss extern durchgeführt werden:

Für eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes muss die Weiterbildung bei einem Bildungsträger beziehungsweise externen Dienstleister durchgeführt werden. Der Bildungsträger muss zudem für die Förderung zugelassen sein.

  • Weiterbildung muss förderungswürdig sein:

Gewährt werden die Zuschüsse nur für Weiterbildungen, die von der Bundesagentur für Arbeit als förderungswürdig angesehen werden.

  • Berufsausbildung muss mindestens 4 Jahre zurückliegen:

Eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz kann erst in Anspruch genommen werden, wenn der Abschluss der Berufsausbildung mindestens 4 Jahre zurückliegt. Grund hierfür ist die Annahme, dass Beschäftigte, deren Ausbildung kürzere Zeit zurückliegt, noch auf dem neusten Stand sind und daher kein Bedarf zur Weiterbildung besteht.

  • Mindestens 4 Jahre Abstand zu vorherigen Weiterbildungen:

Um die Förderung zu erhalten, müssen seit der letzten Weiterbildung mindestens 4 Jahre vergangen sein. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Zuschüsse nicht unberechtigt gewährt werden.

Kritik am Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetzes bietet für Beschäftigte und Arbeitgeber zahlreiche Vorteile. Dennoch gibt es auch Nachteile, die zu Kritik führen. Da nur Weiterbildungen gefördert werden, die nicht arbeitsplatzbezogen sind und extern stattfinden, kritisieren viele Arbeitgeber, dass dadurch der betriebliche Kontext fehlt und die erlernten Fähigkeiten nicht immer zum tatsächlichen Bedarf passen.

Für Kritik sorgt außerdem auch, dass die Förderung von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden muss und die Beschäftigten lediglich Anspruch auf eine Beratung haben. Am Ende entscheidet also die Bundesagentur für Arbeit und es besteht die Gefahr, dass die Weiterbildung trotz Bedarf nicht genehmigt wird. Sinnvoller wäre hier, wenn Arbeitnehmer grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung hätten.

Wo kann man weiterführende Informationen erhalten?

Weiterführende Informationen zur Förderung erhalten Interessierte bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit berät Beschäftigte und Arbeitsuchende über die Möglichkeiten der Weiterbildung und informiert über die Weiterbildungsförderung. Informationen erhalten Beschäftigte außerdem auch bei der IHK oder bei Anbietern von Weiterbildungen. Wenn sich Arbeitgeber über die Zuschüsse für Weiterbildungen informieren möchten, ist der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner.

Beantragung der Förderung nach Qualifizierungschancengesetz

Beantragt wird die Förderung bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese prüft, ob die Weiterbildung gefördert werden kann und die Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten erfüllt sind. Falls mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens an einer Weiterbildung teilnehmen sollen, kann der Arbeitgeber auch einen Sammelantrag stellen.

Fazit

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es Arbeitnehmern sich an den Strukturwandel des Arbeitsmarktes anzupassen und ihre Fähigkeiten mit gezielten Weiterbildungen anzupassen. In Anspruch nehmen kann die Förderung jeder Beschäftigte unabhängig vom Alter, der Qualifikation und der Unternehmensgröße. Die Weiterbildungsförderung kommt sowohl den Beschäftigten als auch den Arbeitgebern zu Gute. Denn bezuschusst werden nicht nur die Weiterbildungskosten, sondern auch die Lohnfortzahlungskosten. Je nach Größe des Unternehmens werden die Weiterbildungskosten bis zu 100% übernommen und das Arbeitsentgelt bis zu 75%.