BAföG zurückzahlen

Jeder Student, der zu seiner Studienzeit BAföG bezogen hat, muss dieses nach Ablauf des Studiums anteilig zurückzahlen. Der BAföG Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2022/2023 bei 934 Euro pro Monat. In der Regel muss die Hälfte des erhaltenen BAföGs nach Abschluss der Ausbildung zurückgezahlt werden, es sei denn es handelt sich um Schüler-BAföG.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abkürzung BAföG steht kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz: Es soll unabhängig von der finanziellen Situation eine Ausbildung ermöglichen, die den persönlichen Stärken und Interessen entspricht.
  • Es gibt Studenten-, Schüler- und Aufstiegs- BAföG. Aufstiegs-BAföG wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gezahlt.
  • Schüler erhalten BAföG als Zuschuss und müssen nichts zurückzahlen, Studenten müssen nach Ablauf des Studiums die Hälfte der erhaltenen Zahlungen erstatten.

Voraussetzungen und Ablauf der Rückzahlung

Bevor ein BAföG-Satz bewilligt wird, wird sowohl das Einkommen der Auszubildenden sowie das Einkommen der Eltern überprüft. Nur, wenn dieses einen bestimmten Betrag unterschreitet, wird Schüler- oder Studenten-BAföG bewilligt. Darüber hinaus sind weitere Faktoren entscheidend, um die Voraussetzungen für einen BAföG-Anspruch zu erfüllen:

  • Staatsangehörigkeit: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann ohne weitere Voraussetzungen BAföG beantragen. Aber auch Bürger der Europäischen Union, Migranten und Flüchtlinge, können unter bestimmten Bedingungen als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit BAföG erhalten.
  • Regelstudienzeit: Nach den BAföG-Richtlinien endet die Förderungshöchstdauer des Studiums mit dem Ende der jeweiligen Regelstudienzeit. Im Bachelor sind das in der Regel 3 und im Master 2 Jahre. Wer die Regelstudienzeit überzieht, kann unter gewissen Umständen (Krankheit, Kindererziehung) einen Verlängerungsantrag stellen. Ein Studiengang kann im Normalfall einmal gewechselt werden, ohne dass es Auswirkungen auf das BAföG gäbe. Ein Studienabbruch oder Fachwechsel nach dem 4. Fachsemester ist allerdings nicht gestattet und hat zur Folge, dass die Zahlungen eingestellt werden.
  • Altersgrenze: Studenten und Schüler werden nur dann gefördert, wenn sie ihr Studium oder die schulische Ausbildung vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnen. Diese Regelung gilt seit August 2022 und ersetzt ein maximales Alter von 30 Jahren bei Beginn eines Bachelorstudiengangs und eine Altershöchstgrenze von 35 Jahren bei Aufnahme eines Masterstudiums.
  • Einkommen der Eltern: BAföG steht Studenten oder Schülern nur dann zu, wenn ihre Eltern nicht eigenständig für die Berufsausbildung ihres Kindes aufkommen können. Es gibt viele Kriterien, die einen Einfluss auf die Einkommensgrenzen haben und somit darüber entscheiden, ob BAföG bewilligt wird oder nicht: Unter anderem kommt es darauf an, ob die Eltern eines möglichen BAföG-Empfängers verheiratet oder möglicherweise geschieden sind. Haben Sie Geschwister, die sich möglicherweise auch noch in der Ausbildung befinden? Oder verfügen Sie möglicherweise selbst über ein Einkommen oder Rücklagen? Ein grober Richtwert ist folgender: Sind die Eltern eines Studenten oder Schülers verheiratet und verfügen über ein gemeinsames Bruttoeinkommen von ca. 30.000 Euro im Jahr, gibt es keinen Anspruch mehr auf den BAföG-Höchstsatz. Eine Teilförderung ist jedoch bis zu einem Bruttolohn von 40.000 Euro durchaus möglich. Wenn das Nettoeinkommen der Eltern nach allen Steuerabzügen bei ca. 20.500 Euro oder weniger liegt, ist der BAföG-Höchstsatz möglich. Ab einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro jährlich ist keine Förderung mehr vorgesehen.

Die monatliche Rate für die Rückzahlung des erhaltenen BAföGs, die etwa 5 Jahre nach Ausbildungsende beginnt, beträgt 130 Euro. Die Rate wird alle drei Monate fällig, sodass 390 Euro auf einmal zu entrichten sind. Studenten müssen insgesamt maximal 10.010 Euro zurückzahlen, eine darüber hinaus anfallende mögliche Restschuld wird ihnen erlassen.

Zur Rückzahlung verpflichtete Personengruppen

Studenten an Hochschulen, an höheren Fachschulen oder an Akademien müssen einen Anteil des erhaltenen BAföGs, den Darlehensanteil (50 Prozent der Förderungssumme), innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückzahlen. Die anderen 50 Prozent hingegen, der staatliche Zuschuss, müssen nicht zurückgezahlt werden. Das erhaltene Darlehen wird Studenten grundsätzlich zinsfrei zur Verfügung gestellt, es muss lediglich die Hälfte der erhaltenen BAföG-Summe oder weitere Zinsbeträge erstattet werden.

Schüler, die einen Schulabschluss nachholen und die Schüler-BAföG erhalten, sind nicht zur Rückzahlung verpflichtet. Wer Schüler-BAföG erhalten möchte, muss dazu allerdings eine förderfähige Schule. In einigen Fällen wird Schüler-BAföG nur dann gezahlt, wenn zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde und Schüler nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Aufstiegs-BAföG hingegen muss ebenso wie das Studenten-BAföG zur Hälfte zurückgezahlt werden. Beim Aufstiegs-BAföG gilt zudem die Besonderheit, dass es sowohl einkommens- als auch vermögensunabhängig gezahlt wird.

Raten und Tilgungsdauer

Wenn das BAföG bei Tilgungsbeginn nicht in einer Summe zurückgezahlt wird, werden monatliche Raten in Höhe von 130 Euro fällig. Alle drei Monate (vierteljährlich) werden diese Raten vom festgelegten Rückzahlungskonto abgebucht. Die maximale Tilgungsdauer beträgt 20 Jahre nach Start der Rückzahlung. Nach dieser Zeit werden Rückzahler von ihrer Restschuld befreit, solange sie sich nachweislich um eine fristgerechte Tilgung bemüht haben. Die rechtliche Grundlage hierfür ist in § 18 BAföG festgelegt. Ein solcher Erlass, auch Kooperationserlass ernannt, kommt nur dann in Frage, wenn Sie sich zeitweise von Ihren zu zahlenden Raten haben freistellen lassen. Zusätzlich darf es höchstens einmal zu einer Erhebung von Anschriftenermittlungskosten (bei Umzug ohne Adressänderung) in Höhe von 25 Euro gekommen sein, mögliche Rückstandszinsen dürfen insgesamt maximal für 150 Zinstage innerhalb des 20-Jahres-Rückzahlungszeitraums erhoben worden sein – und es darf nie eine Bußgelderhebung gegen Sie vorgelegen haben.

Wer sich an die monatlichen Raten in Höhe von 130 Euro hält, hat nach etwa 6,5 Jahren die maximal zu zahlenden 10.010 Euro erfolgreich zurückgezahlt. Auch wenn Sie ihre Raten zwischendurch pausieren, weil ihr Einkommen zu gering ist, bleibt ihnen also mit 20 Jahren insgesamt genug Zeit für eine Rückzahlung, bevor Ihnen eine mögliche Restschuld erlassen wird.

Beginn der Rückzahlungspflicht

Die Rückzahlungspflicht beginnt 5 Jahre nach Ende des Studiums, wobei in der Regel die Mindeststudienzeit als Förderungshöchstdauer zu Grunde gelegt wird. Wer eine Akademie besucht und BAföG erhalten hat, beginnt ebenfalls fünf Jahre nach dem Ende der regulären Ausbildungszeit mit der Rückzahlung. Schüler, die Schüler- BAföG erhalten haben, sind nicht zur Rückzahlung verpflichtet – daher gibt es hier keine Fristen zu beachten.

Informationspflicht (Mitteilungspflichten)

Man ist dazu verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt (BVA) seine aktuellen Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen. Wer etwa eine Adress- oder Namensänderung vergisst, bezahlt eine Gebühr von 25 Euro dafür, dass das Bundesverwaltungsamt die aktuellen Adressdaten ermitteln muss. Es handelt sich hierbei um sogenannte Anschriftenermittlungskosten. Eine Änderung der Adresse, des Namens oder weiterer wichtiger Angaben ist jederzeit online über die Seite des Bundesverwaltungsamts möglich. Dazu können sich BAföG-Empfänger einfach ein Benutzerkonto anlegen.

Rückzahlungsaufforderung

Für die Einziehung von BAföG-Rückzahlungen ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Diese Behörde verschickt an ehemalige BAföG -Empfänger etwa viereinhalb Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer (Ende des Studiums in Regelstudienzeit) einen sogenannten Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. In diesem werden sowohl die Höhe des insgesamt erhaltenen Darlehensanteils als auch die zu leistenden Rückzahlungsraten schriftlich festgehalten. Der Starttermin für die erste Rückzahlungsrate wird hier ebenfalls schriftlich fixiert. Zusätzlich gibt es das Angebot eines Nachlasses bei vorzeitiger Rückzahlung, bei der die gesamte Darlehenssumme auf einmal getilgt wird. Dieser Nachlass kann auf Antrag bis zu ca. 23,5 Prozent der zu leistenden Rückzahlung betragen.

Rückzahlung vermeiden

Es ist möglich, über die Anrechnung von Freibeiträgen die Rückzahlung von BAföG zu verschieben oder (in seltenen Fällen) sogar ganz zu vermeiden. Wer ein maximales monatliches Gehalt unterschreitet, der kann eine Freistellung von der Rückzahlungspflicht beantragen.

BAföG-Rückzahlung vermeiden oder mindern

Eine BAföG-Rückzahlung lässt sich meist nicht vollständig vermeiden. Durch mögliche anrechenbare Freibeträge ist es jedoch möglich, die Rückzahlung seines BAföG-Darlehensanteils zu verschieben und dadurch eventuell ein Stück weit zu mindern. Wenn Sie regelmäßig ihre Raten zahlen, haben sie nach 6,5 Jahren die 10.010 Euro zurückgezahlt hat, die es maximal zu erstatten gilt. Daher ist es meist nicht möglich, innerhalb der 20 Jahre, nach denen einem die Rückzahlung erlassen wird, überhaupt kein BAföG zurückzuzahlen.

Freistellung

Sollte das monatliche Nettoeinkommen von BAföG -Rückzahlern den Freibetrag von 1.330 Euro nicht um mindestens 42 Euro übersteigen, haben diese die Möglichkeit einen Antrag auf eine vorübergehende Freistellung der zu leistenden Rückzahlung zu stellen. Durch eine beantragte Freistellung verschiebt sich zunächst lediglich der Tilgungsbeginn Ihres Bafög-Darlehens. Eine genehmigte Freistellung wird in der Regel zunächst für ein Jahr gewährt und ist auch rückwirkend, bis zu vier Monate vor dem Antragseingang, möglich. Die Schulden werden in diesem Fall nicht erlassen, sondern ausschließlich die Rückzahlung nach hinten verschoben. Sobald Sie über mehr monatliches Einkommen verfügen, startet dann die Tilgung des erhaltenen Bafög-Darlehens.

Weitere anrechenbare Freibeträge sind dann möglich, wenn Sie Kinder haben oder verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Ausgezahltes Kindergeld wird nicht als Einkommen gewertet. Der Freibetrag pro Kind liegt bei 570 Euro im Monat, im Fall einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Ehe beträgt er 610 Euro monatlich. Wer verheiratet ist und ein Kind hat, verfügt demnach insgesamt über einen Freibeitrag von 2510 Euro im Monat. Erst wenn Sie darüber hinaus verdienen, müssen Sie beginnen, Ihr BAföG zurückzuzahlen. Wer innerhalb von 20 Jahren sein BAföG nicht vollständig zurückgezahlt hat, aber ordnungsgemäß freigestellt war, dem werden in der Regel seine restlichen Schulden erlassen.

Rabatt erhalten

Wer den Darlehensanteil seines BAföG in einer vollständigen Summe zurückzahlt, der kann von Rabatt profitieren. Dieser Rabatt steigt, je höher die zurückzuzahlende Summe ist. Es sind bis zu 23,5 Prozent Nachlass bei einer vorzeitigen Rückzahlung (VR) möglich. Die genauen Regelungen können in der geltenden Nachlasstabelle des Bundesverwaltungsamts nachgelesen werden, die aktuell gültigen Nachlasssätze gelten seit dem 01.04.2020. Wie hoch der Nachlass maximal ausfallen kann, richtet sich auch nach der Gesamtsumme, die zurückgezahlt werden muss.

Fazit

Studenten müssen ihr BAföG etwa 5 Jahre nachdem sie ihr Studium abgeschlossen haben zur Hälfte zurückzahlen. Für Schüler gilt diese Regelung nicht, sie erhalten das BAföG ohne Darlehensanteil vollständig vom Staat. Wer das BAföG -Darlehen in einer Summe zurückzahlen kann, kann knapp über 20 Prozent sparen – je nachdem, wie hoch der Gesamtbetrag der zu tätigenden Rückzahlung ist. Es ist möglich, sich von der Rückzahlung freistellen zu lassen, wenn Sie unter einem gewissen Freibeitrag verdienen.