BAföG beantragen: nützliche Infos auf einen Blick

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz stellt eine wichtige Säule im Bereich der deutschen Bildungsförderung durch den Staat dar. Es ist klar geregelt, was mit BAföG gefördert werden kann und wer für das Programm infrage kommt. Wer von der Förderung profitieren möchte, muss bereits bei der Antragstellung wichtige Aspekte beachten.

Das Wichtigste in Kürze

    • Ob BAföG beantragt werden kann oder nicht, hängt vom Alter, der finanziellen Situation sowie dem Aufenthaltstitel in Deutschland ab.

    • Förderfähig sind verschiedenste Wege der Ausbildung von Abendschulen bis hin zu Studiengängen. Die Förderung kann auch für Bildungsmaßnahmen im Ausland genutzt werden.

    • Es gibt diverse Formulare, die bei einem BAföG-Antrag berücksichtigt werden müssen. Diese sind zum Teil auch von den Eltern oder dem Ehe- oder Lebenspartner des Antragstellers auszufüllen.

Leistungen nach BAföG und Förderdauer

Bei BAföG handelt es sich grundsätzlich um eine Ausbildungsbeihilfe, die in finanzieller Form erfolgt. Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz können staatliche Mittel aufgewendet werden, um bestimmte Personengruppen während einer Ausbildung oder eines Studiums zu unterstützen.

BAföG begleitet Leistungsempfänger im Regelfall während der gesamten Ausbildung vom Beginn bis zum Abschluss. Bei Studiengängen muss jedoch beachtet werden, dass die Höchstdauer der Förderung mit der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges gleichgesetzt wird. Eine Ausnahme hiervon besteht in besonderen Ausnahmefällen. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn die Ausbildung aufgrund einer der folgenden Fälle nicht bis zum Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen werden konnte

  • eine Behinderung
  • eine Schwangerschaft
  • das erstmalige Durchfallen bei der Abschlussprüfung

Hierbei wird vonseiten des Förderungsträgers eine angemessene Verlängerungszeit definiert, die maximal 12 Monate andauern kann.

Da das Bundesausbildungsförderungsgesetz eine finanzielle Förderung darstellt, ist es wichtig, dass Interessenten sich vorab auch mit den möglichen Bedarfssätzen auseinandersetzen. Diese setzen sich aus der Art der Ausbildung, dem allgemeinen Bedarfssatz und einem Unterkunftsanteil zusammen. Letzterer kann unterschiedlich hoch sein, je nachdem, ob Antragstellende bei den Eltern wohnen oder nicht. Auch Förderungen für die Kranken- und Pflegeversicherung stehen zur Verfügung, wenn Leistungsempfänger eigenständig versichert sind. Diese kann jedoch erst ab 25 Jahren greifen.

Voraussetzungen für den Leistungsbezug und die Antragstellung

Nicht jede Person kann einfach BAföG beantragen. Daher ist es wichtig, dass Interessenten vorab klar ist, ob überhaupt ein Zugang zur Förderung besteht. Teils müssen persönliche Voraussetzungen erfüllt werden. Für den Träger zählen:

  • Die Staatsangehörigkeit und der aufenthaltsrechtliche Status– BAföG steht nur Personen zur Verfügung, die über einen deutschen Staatsbürgerschaftsnachweis verfügen oder zumindest einen aufenthaltsrechtlichen Status erfüllen. Denn BAföG steht auch Personen mit einem Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis zur Verfügung. Speziell für Migranten gilt, dass sie als anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiär Schutzberechtigte auch Zugang zu BAföG haben.
  • Das Alter – BAföG konfrontiert Interessenten auch mit Altersbeschränkungen. Zu beachten ist hierbei, dass Studierende und Schüler nur dann eine Förderung beantragen können, wenn die Ausbildung oder das Studium vor dem abgeschlossenen 45. Lebensjahr begonnen wird. Die Altersgrenze kann in Ausnahmefällen überbrückt werden. Hierzu empfiehlt es sich aber, direkte Rücksprache zu halten.
  • Finanzieller Aspekt – BAföG richtet sich vor allem auch an Personen, die finanziell nicht in der Lage sind, für eine Ausbildung aufzukommen. § 21 BAföG regelt ganz genau, welche Anrechnung möglich ist. Durch die Reform im Jahr 2022 wurde die Freibetragsgrenze angehoben, um mehreren Menschen Zugang zur Förderung zu gewähren. Auch der Förderungshöchstbetrag wurde auf 934 Euro angehoben.
  • Ein realistischer Abschluss – Das Förderprogramm hat natürlich zum Ziel, dass Leistungsempfänger ihre Ausbildung vollständig absolvieren können und sich danach in einer besseren Situation wiederfinden. Um BAföG zu erhalten, muss das Ausbildungsziel auch erreicht werden können. Für ein Studium genügt häufig der Nachweis einer Aufnahme. Bei Ausbildungen an Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen bedarf es eines Leistungsnachweises. Jedoch nur, wenn eine Förderung über das fünfte Semester hinaus erfolgen soll. Als Leistungsnachweis kann beispielsweise eine gesonderte Zwischenprüfung angesehen werden.

Wege, BAföG zu beantragen

Wer sich für BAföG interessiert, muss vorab einen Antrag stellen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, alle Wege fußen aber auf dem schriftlichen Einreichen eines Antrages. Dieser kann über den klassischen Postweg oder über BAföGdigital auch über das Internet eingereicht werden. Die entsprechenden Dokumente für einen Antrag lassen sich auf der BAföG-Webseite finden.

Das zuständige BAföG-Amt ist abhängig von der Ausbildung. Hier gibt es für Studien, Ausbildungen und Studien oder Praktika außerhalb Deutschlands verschiedene Stellen. Welches Amt zuständig ist, hängt auch vom Wohnort ab.

  • Für Hochschulen und Akademien ist in der Regel das Studierendenwerk der jeweiligen Hochschule gehörenden Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.
  • Für Höhere Fachschulen, Kollegs oder auch Abendschulen sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei der Stadt oder dem Landkreis zuständig, wo sich die Ausbildungsstätte befindet.
  • Für Schulen oder andere Ausbildungsstätten ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig. Hierbei ist der Bezirk zu beachten, in welchem die Eltern ihren ständigen Wohnsitz haben.

Einreichungsfristen -und -termine

Wer von BAföG profitieren möchte, sollte einen Antrag so früh wie möglich stellen. Vor allem bei Ausbildungen oder Studien im Ausland versteht sich unter frühzeitig laut Bundesausbildungsförderungsgesetzes mindestens sechs Monate vor Beginn der Bildungsmaßnahme. Dies ist nötig, da die Bearbeitung hier sehr zeitaufwendig ist.

Spätestens muss ein schriftlicher Antrag in dem Monat erfolgen, in dem die Ausbildung beginnt. Die Einhaltung dieser zeitlichen Frist ermöglicht die Zahlung laut BAföG direkt ab dem Antragsmonat beziehungsweise ab dem Beginn der Ausbildung, wenn der Antrag bereits früher eingereicht wird. Wird der Antrag erst später gestellt, ist keine rückwirkende Auszahlung möglich. Für die Wahrung der Frist reicht es, einen formlosen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle vor Monatsende einzureichen. Damit BAföG in Anspruch genommen werden kann, muss der vollständige Antrag aber schnellstmöglich nachgereicht werden.

Bearbeitungsdauer

Wichtig zu wissen ist, dass das zuständige Amt sechs Monate Zeit hat, um einen Antrag zu bearbeiten. Dies gilt sowohl für heimische Bildungsmaßnahmen als auch für jene im Ausland. Daher empfiehlt es sich, diese maximale Frist zu berücksichtigen und mindestens sechs Monate vor Beginn der Ausbildung oder des Studiums einen Antrag zu stellen. Bei Auslandsbildungsmaßnahmen wird dieser maximale Zeitraum häufig ausgeschöpft. Dies liegt jedoch nicht an der Untätigkeit der Behörden, sondern an der umfangreichen Bearbeitung, die hierfür nötig wird. Bei einem Studium oder einer Ausbildung in Deutschland beschränkt sich die Bearbeitung in der Regel auf etwa acht Wochen. Erhalten Antragstellende binnen sechs Monaten keine Rückmeldung, lässt sich eine Untätigkeitsklage einreichen. Da BAföG jederzeit, nur nicht rückwirkend beantragt werden kann, ist es für alle Antragsteller sehr empfehlenswert, möglichst früh die entsprechenden Dokumente und Unterlagen einzureichen.

Antragsformulare

Apropos Formulare – hier benötigt es bei einem Erstantrag gleich mehrere. Diese sind farblich gekennzeichnet und sollen Aufschluss darüber geben, welche Person welches Dokument auszufüllen hat.

  • Petrolfarbene Dokumente sind von der antragstellenden Person selbst auszufüllen
  • Rotfarbene Dokumente sind von jedem Elternteil möglichen Ehegatten oder Lebenspartnern auszufüllen. Hierbei muss jede Person ein Dokument ausfüllen.
  • Gelbfarbene Dokumente sind von der Ausbildungsstätte direkt auszufüllen

Alle Formulare können vollständig digital ausgefüllt werden. Dies gilt auch für die notwendigen Unterschriften. Eine Möglichkeit, die in Hinblick auf den Umfang der Antragstellung durchaus sinnvoll und hilfreich ist.

Für einen BAföG-Antrag gibt es insgesamt acht Dokumente sowie einen Datenschutzhinweis. Antragsteller müssen im Zweifelsfall jedoch nicht alle Dokumente ausfüllen, weswegen sich hier ein kleiner Leitfaden findet.

  • Formblatt 01 ist der Antrag auf Ausbildungsförderung. Dieser muss in jedem Fall von jedem Antragsteller ausgefüllt und eingereicht werden.
  • Formblatt 02 stellt die Bescheinigung nach § 9 BAföG dar und muss auch von allen Interessenten eingebracht werden. Es entfällt nur, wenn Antragsteller von ihrer Ausbildungsstätte ein Immatrikulationsschreiben mit einem entsprechenden Vermerk enthalten haben.
  • Das Formblatt 03 stellt die Einkommenserklärung dar und muss nicht vom Antragsteller selbst, sondern von dessen Eltern und, wenn vorhanden, von dessen Ehepartner oder Lebenspartner ausgefüllt werden.
  • Formblatt 04 richtet sich nur an Antragsteller, die Kinder unter 14 Jahre haben.
  • Mit Formblatt 05 erfolgt eine Leistungsbescheinigung der Ausbildungsstätte nach § 48 Bundesausbildungsförderungsgesetzes, welches Auszubildende an einer Höheren Fachschule, Hochschule oder Akademie betrifft. Dieses Formblatt muss in der Regel erst zu Beginn des fünften Semesters vorgelegt werden.
  • Formblatt 06 ist nur für antragstellende Personen relevant, die eine Ausbildung oder ein Studium im Ausland in Erwägung ziehen.
  • Formblatt 07 steht für die Aktualisierung des Einkommens zur Verfügung. Dieses muss nur dann genutzt werden, wenn es zu Änderungen während eines laufenden Bewilligungszeitraumes kommt.
  • Formblatt 08 bietet die Möglichkeit für einen Antrag auf Vorausleistung.

Zusätzlich steht auch noch Formblatt 09 zur Verfügung. Dieses ermöglicht den Folgeantrag auf Ausbildungsförderung und kann das Formblatt 01 ersetzen, wenn das zuständige Amt sich nicht geändert hat.

Fazit

BAföG ist eine Fördermaßnahme, die auf den ersten Blick vielleicht etwas kompliziert ist. Wer sich mit der Thematik beschäftigt, versteht jedoch schnell die Prinzipien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und kann so feststellen, ob eine Eignung zur Förderung besteht. Durch den vollständig digitalen Beantragungsprozess entfallen Papierchaos und Behördengänge. Die Fördermaßnahme kann von verschiedensten Personen in Anspruch genommen werden und ist sogar für eine Ausbildung im Ausland möglich.