Zweitstudium: Gründe, Kosten, Zulassung

Durch ein Zweitstudium kann der eigene Wissenshorizont erweitert, die Karriere gefördert oder die eigene wissenschaftliche Forschung vorangetrieben werden. Doch nicht jedes Studium, das nach einem Erststudium absolviert wird, ist auch automatisch als Zweitstudium zu bezeichnen. Was genau ein Zweitstudium ausmacht, welche potenziellen Herausforderungen dieses mit sich bringt und welche Kosten auf Studierende zukommen, zeigt der große Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zweitstudium kann aus wissenschaftlichen, beruflichen oder privaten Gründen absolviert werden. Je nach Grund stehen die Chancen auf eine Zulassung besser oder schlechter.
  • In Hamburg und Bremen werden Personen, die ein Zweitstudium aufnehmen möchten, nicht von Erststudenten unterschieden. Der Bewerbungsprozess läuft auch bei zugangsbeschränkten Studiengängen gleich ab.
  • In vielen Bundesländern werden bei einem Zweitstudium gesonderte Gebühren pro Semester berechnet. Spitzenreiter ist hier Rheinland-Pfalz mit Semester-Gebühren in Höhe von 650 Euro.

Was gilt als Zweitstudium?

Nicht jedes zusätzliche Studium wird auch als Zweitstudium verstanden. Denn als solches können nur jene Studiengänge bezeichnet werden, die nach einem ersten erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums erfolgen und sich mit einem neuen Thema befassen. Als Zweitstudium gilt also nur ein weiteres und völlig grundständiges Studium.

Achtung: Wird an das Bachelor-Studium auch noch ein Master-Lehrgang angehängt, handelt es sich hierbei also um kein Zweitstudium.

Das Zweitstudium lässt sich stets vom ersten Abschluss unterscheiden und weist keine postgradualen Merkmale auf.

Gründe für ein Zweitstudium

Die Gründe für ein Zweitstudium können verschieden sein. Neben beruflichen oder wissenschaftlichen Gründen können es auch einfach private Aspekte wie der Wunsch nach einer intensiven Weiterbildung oder der Drang nach Wissen sein. Grundsätzlich gibt es keine Gründe, die implizieren, dass Studienanwärter nicht zugelassen werden. Ein Zweitstudium kann also prinzipiell aus jeglicher Motivation heraus erfolgen.

Nicht selten werden sie aufgrund der Berufslaufbahn begonnen. Dabei wird ein Zweitstudium unter anderen dann nötig, wenn der gewünschte Beruf nur nach Abschluss eines Hochschulstudiums ausgeübt werden kann. Doch auch wenn sich Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens neu orientieren möchten oder die Stelle besonders umfangreich ist, kann ein Zweitstudium von Bedeutung sein.

Wird das Studium aus wissenschaftlichen Gründen begonnen, müssen Studienanwärter bereits in der Wissenschaft tätig gewesen sein oder derzeit eine entsprechende Position bekleiden. Besonders sinnvoll ist das Studium dann, wenn bereits wissenschaftliche Leistungen erbracht wurden und die eigene Forschung durch ein Zweitstudium intensiviert oder ergänzt werden könnte.

Dauer und Kosten

Wie lange das Zweitstudium dauert und welche Kosten auf Zweitstudienbewerber zukommen, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Die wichtigsten Einflusselemente sind:

  • Studiengang
  • Anrechenbarkeit der Grundlagenvorlesungen
  • Bundesland
  • BAföG-Förderung
  • Teilzeit- oder Vollzeitstudium

Pauschale Aussagen über die Dauer und die Kosten lassen sich also nur sehr schwer tätigen. In den Bundesländern

  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
  • Saarland

werden für Zweitstudenten Semestergebühren in Höhe von 500 Euro erhoben. In Rheinland-Pfalz fallen sogar 650 Euro pro Semester an.

Bei der Dauer ist natürlich der Studiengang ausschlaggebend dafür, wie schnell ein Zweitstudium absolviert werden kann. Zusätzlich kann die Dauer wesentlich davon beeinflusst werden, ob in Teilzeit oder Vollzeit studiert wird.

Tipp: Wenn das Zweitstudium thematische Ähnlichkeiten mit dem ersten Hochschulabschluss aufweist, können die Grundlagenvorlesungen angerechnet werden. Das bringt Studenten einen wesentlichen Zeitvorteil.

Was kann man als Zweitstudium studieren?

Prinzipiell gibt es rund um ein Zweitstudium nur wenige Beschränkungen, wenn Zweitstudienbewerber sich die Frage stellen, was nun eigentlich studiert werden soll. Zusätzliche Bachelor-Studien werden in der Regel immer als Zweitstudium bezeichnet. Die Ausnahme hierbei wäre, wenn ein zweites Studium zum selben Themengebiet begonnen werden würde. In der Praxis passiert das aber ohnehin so gut wie nie.

Beim Master-Studium sieht es schon anders aus. Dieses kann nämlich ein Zweitstudium darstellen, muss es aber nicht. Es ist so, dass nur nicht-konsekutive Master-Studiengänge als Zweitstudium gelten. Hierbei spricht man von einem weiterbildenden Master, der nicht an das Bachelor-Studium anknüpft und sich mit anderen fachlichen Inhalten beschäftigt.

Hinweis: Um ein Masterstudium zu absolvieren, braucht es nicht zwingend ein vorangegangenes Bachelor-Studium in einem Fachbereich.

Hinsichtlich der Studiengänge sind Studenten mehr oder weniger frei in ihrer Wahl. Ein Zweitstudium kann in jedem Sektor erfolgen. Vor allem örtlich oder gar bundesweit beschränkte Studiengänge erschweren das Zweitstudium aber. Denn für Personen, die bereits ein erstes Studium abgeschlossen haben, stehen dann in der Regel nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung. Wer hier einen Platz finden möchte, muss oft zu den absoluten Besten zählen.

Zulassungsvoraussetzungen

Egal, ob Erst- oder Zweitstudium, für jedes Fach gibt es bestimmte Zulassungsvoraussetzungen. Selbst bei zulassungsfreien Studiengängen müssen bestimmte Aspekte beachtet werden, um einen fixen Studienplatz zu erhalten. Schwierig kann es für Zweitstudierende vor allem in den örtlich und bundesweit zulassungsbeschränkten Studien werden.

In den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin und Pharmazie bieten deutlich weniger Angebot als in Bezug auf die Nachfrage notwendig wäre. Die Zulassungsvoraussetzungen umfassen oft einen Bewerbungsprozess inklusive Eignungsprüfung und Numerus Clausus.

Wer bereits ein erstes Studium absolviert hat und nun als Zweitstudium einen Lehrgang wählt, der einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung unterliegt, muss eine besonders minimierte Chance wahrnehmen. Denn oft wird nur ein einstelliger Prozentsatz der Studienplätze an Zweitstudierende vergeben. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt dabei keinesfalls nach dem Zufallsprinzip. Ausschlaggebend sind

  • die Abschlussnote des Erststudiums
  • die Gründe für das Zweitstudium

Übrigens kann es auch sein, dass ein besonders überzeugendes Motivationsschreiben beigelegt werden muss und auf die schriftliche Bewerbung noch ein Gespräch mit dem Fachprofessor ansteht.

Die Gründe für ein Zweitstudium haben wir bereits thematisiert. Sie spielen nun aber noch einmal eine wichtige Rolle, da sie ausschlaggebend für die Zulassung zu einem beschränkten Studiengang sein können. Denn wer wissenschaftliche oder zwingende berufliche Gründe vorweisen kann, wird eher akzeptiert als ein Student mit einem persönlichen Wissensdrang. Viele Universitäten nutzen hierbei ein Punktesystem.

  • wissenschaftliche Gründe: sieben, neun oder elf Punkte
  • zwingende Berufsgründe: neun Punkte
  • sonstige berufliche Gründe: vier oder sieben Punkte
  • private Gründe: ein Punkt

In den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen

In örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen sind die Hürden teils nicht ganz so hoch wie jene in bundesweit beschränkten Lehrgängen. Hierbei können übrigens auch Voraussetzungen der einzelnen Hochschuleinrichtungen mit einfließen. Während bundesweit beschränkte Studiengänge einheitlich reguliert werden, sind die örtlichen Zulassungsbedingungen oft unterschiedlich.

In den zulassungsfreien Studiengängen

Wer ein zusätzliches Studium in einem zulassungsfreien Studiengang absolvieren möchte, dem stehen prinzipiell alle Türen offen. Wichtig ist hierbei in der Regel nur, dass die Fristen zur Immatrikulation eingehalten werden.

Zweitstudium in Bremen und Hamburg

Alle nun vorgestellten Hürden für Zweitstudenten können sofort wieder vergessen werden, wenn das Zweitstudium in Hamburg oder Bremen erfolgt. In Hamburg ist die Gleichstellung mit dem ersten Hochschulstart sogar gesetzlich im Hochschulzulassungsgesetz geregelt. Auch Bremen geht einen Sonderweg und sorgt dafür, dass Zweitstudierende nicht gesondert behandelt werden.

In beiden Bundesländern gibt es keine Sonderquoten für Zweitstudenten und die Abschlussnote des ersten Studiums ist nur dann von Bedeutung, wenn sie den Abiturnotendurchschnitt übersteigt.

Vor- und Nachteile

Mit einem Zweitstudium tun sich viele Vorteile auf. In erster Linie kann dadurch natürlich eine berufliche, wissenschaftliche oder rein private Weiterentwicklung erfolgen. Durch ein weiteres Studium kann der eigene Wissenshorizont enorm erweitert werden, was unter anderem natürlich auch neue Karrierechancen eröffnen kann. Studenten haben so auch die Möglichkeit, sich für einen beruflichen Neustart zu entscheiden und ihre Karriere in neue Bahnen zu leiten.

Wer sich für ein Erststudium anmeldet, weiß oft nicht zu 100 %, ob dies die richtige Wahl ist. Zweitstudien werden in der Regel auf fundierter Entscheidungsbasis ausgewählt. Ein kleiner Vorteil am Rande ist übrigens auch, dass sich steuerliche Vergünstigungen ergeben. Denn die Kosten für ein Zweitstudium können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Erststudien ist dies nicht der Fall.

Die Vorteile kurz zusammengefasst:

  • dient der beruflichen, wissenschaftlichen oder privaten Entwicklung
  • erhöht Karrierechancen und kann beruflichen Neustart ermöglichen
  • Entscheidungsfindung ist oft besonders fundiert
  • steuerliche Vorteile gegenüber Erststudium

Wer sich für ein Zweitstudium entscheidet, muss aber zum Teil auch einige negative Aspekte beachten. Vor allem, wenn das Studium nicht in Hamburg oder Bremen durchgeführt wird. Denn in vielen Bundesländern kommt es nicht nur zu Extra-Gebühren pro Semester, sondern auch zu hohen Hürden bei zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Diese Nachteile betreffen ein Zweitstudium:

  • zulassungsbeschränkte Studiengänge bringen oft hohe Hürden mit sich
  • Extra-Gebühr pro Semester in vielen Bundesländern

Finanzierung

Während eine Finanzierung beim Erststudium oft relativ einfach ist, warten auch in diesem Bereich einige Probleme auf Studenten, die sich für ein zweites Studium entscheiden. Denn der Anspruch auf BAföG ist deutlich eingeschränkt und steht in der Regel nicht mehr zur Verfügung. Ausnahmen sind:

  • wenn Studenten nicht älter als 35 Jahre sind und das Zweitstudium direkt über den zweiten Bildungsweg anhängen
  • wenn das erste Studium an einer Fachhochschule absolviert wurde und nun ein Studium an einer Universität aufgenommen wird.

Für letzteren Fall gilt, dass der BAföG nur dann genutzt werden kann, wenn es sich um das gleiche Studienfach handelt.

Neben der BAföG können auch Bildungsfonds und Stipendien zur Finanzierung genutzt werden. Wenn auch diese Förderungsmöglichkeiten nicht infrage kommen, lässt sich eine Finanzierung des Zweitstudiums auch über das eigene Ersparte oder spezielle Studienkredite oder Studienabschlussdarlehen realisieren.

Bewerbung für ein Zweitstudium

Das Bewerbungsverfahren für ein Zweitstudium an einer Hochschule kann sich deutlich von jener des Erststudiums unterscheiden, muss es aber nicht. Vor allem bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es kaum Unterschiede. Häufig müssen keine Angaben darüber gemacht werden, ob der Studiengang nun als Erst- oder Zweitstudium belegt wird. Das Bewerbungsverfahren verlangt häufig die Einreichung der wichtigsten Unterlagen wie

  • Nachweis der Hochschulreife
  • Ausweisdokumente
  • Versicherungs- und Staatsbürgerschaftsnachweise
  • optional Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse oder Vorlage eines Eignungstests

Beim Bewerbungsverfahren für örtlich oder bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt hingegen häufig ein deutlich umfangreicheres Bewerbungsverfahren. Dieses verlangt die Angabe, dass es sich um ein Zweitstudium handelt und infolge dessen natürlich auch wichtige Unterlagen aus dem Erststudium wie das Abschlusszeugnis. Außerdem kann es vonnöten sein, dass ein Motivationsschreiben beigelegt wird. In wenigen Fällen kommt es anschließend auch noch zu einem persönlichen Gespräch.

Unabhängig vom Studiengang ist stets darauf zu achten, dass die Bewerbung fristgerecht und vollständig eingereicht wird.

Tipps

Bevor die Anmeldung zu einem Zweitstudium erfolgt, sollten die auf einen zukommenden Gebühren genau im Blick gehalten werden. Da die Fördermöglichkeiten beschränkt sind, braucht es oft eigene finanzielle Mittel, um das Studium aus finanzieller Hinsicht zu stemmen.

Wer noch im Erststudium steckt, aber bereits über ein weiteres Studium in einer anderen Fachrichtung nachdenkt, kann viele Hürden des Zweitstudium umgehen. Denn vor dem Erhalt der Abschlussnote wird die Immatrikulation für einen anderen Studiengang nicht als Zweitstudium gewertet.

Auch wenn Studienplätze in Hamburg und Bremen aufgrund der Gleichbehandlung von Erst- und Zweitstudenten begehrt sind, kann sich vor allem für zulassungsbeschränkte Lehrgänge eine Bewerbung lohnen. Die Voraussetzungen werden nicht zum Nachteil der Zweitstudenten ausgelegt und es fallen keine zusätzlichen Semester-Gebühren an.

Steuerliche Absetzbarkeit

Ein Zweitstudium bringt zwar häufig Semester-Gebühren mit sich, die für Erststudenten nicht anfallen. Dafür lassen sich die anfallenden Kosten aber auch steuerlich absetzen. Denn das Zweitstudium wird als Fortbildung anerkannt und kann so in der jährlichen Einkommenssteuererklärung in voller Höhe abgesetzt werden. Die Eintragung der Studiengebühren erfolgt im Bereich der Werbungskosten. Neben den Semestergebühren lassen sich auch Fahrtkosten, Arbeitsmaterial und Co. geltende machen.

Fazit

Um ein Zweitstudium ablegen zu können, müssen viele Bedingungen berücksichtigt und viele Hürden genommen werden. Dies gilt vor allem für zulassungsbeschränkte Studiengänge, die außerhalb von Hamburg und Bremen besucht werden. Doch wie in vielen anderen Bereichen des Lebens gilt auch hier, wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Wer hinter seiner Entscheidung für ein Zweitstudium steht und auch noch eine gute Begründung dafür vorweisen kann, findet über kurz oder lang meist einen passenden Studienplatz.