Zulassungsvoraussetzungen an den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen

Wer beispielsweise nach dem Abitur noch nicht genug gelernt hat und sich in einer speziellen Fachrichtung weiterbilden möchte, kann das an deutschen Universitäten und Fachhochschulen tun. Neben dem Bachelor- und Masterstudium kann in weiterer Folge auch noch eine Promotion erfolgen. Die Ansprüche unterscheiden sich hierbei nicht nur hinsichtlich der Fachrichtung, sondern auch der Herkunft der Studenten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Studieren ist in Deutschland prinzipiell immer dann möglich, wenn eine Hoch- oder Fachhochschulreife erlangt wird. Diese wird in der Regel mit dem Erhalt des Abiturs ausgestellt.
  • Besonders beliebte Studiengänge wie Medizin oder Lehramt unterliegen Zulassungsbeschränkungen. Da die Nachfrage höher ist als das Angebot, kommt der NC zum Einsatz.
  • Wer Zulassungsbeschränkungen umgehen möchten, kann an einer privaten Universität oder Fachhochschule studieren. Abgesehen vom Lehramt lassen sich so gegen teils hohe Gebühren nahezu alle Studien durchführen.

Zulassungsvoraussetzungen nach Abschluss

Wer ein Bachelor- oder Masterstudium absolvieren oder gar eine Promotion ablegen möchte, sieht sich in Deutschland mit bestimmten Zulassungsvoraussetzungen konfrontiert. Prinzipiell ist es so, dass mit steigendem Anspruch des Studiums auch die Voraussetzungen erhöht werden.

Bachelor 

Für Bachelor-Studiengänge in Deutschland müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Neben der allgemeinen Hochschulreife berechtigt auch die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine gleichwertige und staatlich anerkannte Zulassungsberechtigung den Zugang zu Bachelor-Lehrgängen. Zwischen den einzelnen der vier Zulassungsberechtigungen gibt es noch einige Unterschiede.

Die besten Karten haben angehende Studierende, wenn sie im Besitz einer allgemeinen Hochschulreife sind. Diese ermöglicht den Zugang zu allen Studienfächern an Universitäten und Fachhochschulen.

Mit einer fachgebundenen Hochschulreife besteht nur der Zugang zu ausgewählten Studiengängen. Welche dies sind, kann auf dem entsprechenden Zeugnis eingesehen werden. Möchten angehende Studenten trotzdem in einem anderen Fach einen Bachelor erwerben, braucht es vorab eine Zusatzprüfung. Außerdem kann eine Prüfung in einer zweiten Fremdsprache dafür sorgen, dass die fachgebundene Hochschulreife auf die allgemeine Hochschulreife erweitert wird.

Die Fachhochschulreife qualifiziert für ein Bachelor-Studium aller Art, das jedoch an einer Fachhochschule angeboten wird. Das Studieren an einer Universität ist nur in bestimmten Fällen möglich.

Master

Das Masterstudium ist oft der nächste Schritt, wenn der Bachelor erreicht wurde. Viele Master-Studiengänge setzen daher bereits ein abgeschlossenes Studium in demselben oder einem ähnlichen Fach voraus. Dabei muss der Abschluss nicht immer nachgewiesen werden. Einige Masterprogramme erlauben auch die Anmeldung, wenn das erste Studium noch im Gange ist und ein Abschluss aussteht. Übrigens ist bei Masterstudien ein besonderes Augenmerk auf die häufig früher endenden Bewerbungsfristen zu achten. Es wäre ärgerlich, wenn generell ein Zugang besteht, dieser aber schlichtweg versäumt wird.

Achtung: Master-Studien setzen zwar häufig einen Bachelor-Abschluss voraus,das bedeutet aber noch nicht, dass ein solcher Abschluss auch direkt zur Absolvierung eines Master-Lehrgangs ermöglichen.

Um ein Master-Studium absolvieren zu können, muss in der Regel eine beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses vorliegen. Vor allem für ausländische Bewerber braucht es einen Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse. Handelt es sich um einen weiterbildenden Kurs, muss zudem ein Nachweis über die studienrelevante Berufstätigkeit erfolgen.

Wer seinen Bachelor an einer FH absolviert hat und nun das Masterstudium an einer Universität ablegen möchte, darf dies prinzipiell tun. Universitäten dürfen Studieninteressenten nicht aufgrund ihres FH-Abschlusses pauschal ablehnen. Jedoch kann es hier trotzdem zu einigen zusätzlichen Hürden kommen. Da Universitäten ihre Zulassungskriterien frei wählen können, braucht es nicht nur gute Noten im FH-Bachelorstudium, sondern häufig auch noch eine zusätzliche Prüfung, wenn für das Masterstudium an die Universität gewechselt werden soll.

Etwa neun von zehn Master-Studiengängen in Deutschland sind konsekutiv und vertiefen die Inhalte eines Bachelor-Studiums. Dabei wird der Masterlehrgang meist direkt an den Abschluss des Bachelor-Studiums angehängt. Wer nach dem Bachelor-Studium erst einmal in die Berufswelt eintauchen möchte, sich aber im Laufe der Zeit aber doch für ein Master-Studium entscheidet, muss auf nicht-konsekutive Programme zurückgreifen. Diese haben geringere Zulassungsvoraussetzungen als ihre konsekutiven Pendandts.

Promotion

Eine Promotion stellt ähnlich wie das Masterstudium teils komplexe Voraussetzungen an Interessenten. Hierbei ist vor allem darauf zu achten, dass bereits ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorgewiesen werden kann. Außerdem muss das Promotionsvorhaben an das Thema des abgeschlossenen Studiums anknüpfen.

Neben diesen Grundvoraussetzungen ergeben sich weitere Aspekte, die zu berücksichtigen sind. Dabei kann es sich je nach Universität oder Promotionsvorhaben auch um überdurchschnittlich gute Hochschulabschlüsse oder besondere Sprachkenntnisse handeln.

Achtung: Wem bereits vorab klar ist, dass der Studienweg nur über eine Promotion führt, ist an einer Universität besser aufgehoben. Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind den Universitäten zwar gleichgestellt, haben aber kein Promotionsrecht.

Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass Personen mit einem Master-Abschluss von einer Fachhochschule nicht promovieren können. Der Weg wird nur etwas steiniger, da spezielle Eignungstests absolviert werden müssen.

Sonderfälle

An sich wäre es auch möglich, dass ein Studium ganz ohne bestehende Hochschulreife abgeschlossen wird. In einigen Fällen reicht es bereits, wenn künftige Studenten eine entsprechende Ausbildung in der Fachrichtung vorweisen können und noch dazu über mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Fachhochschulen haben bereits seit längerer Zeit interessante Angebote für Lernwillige, die über kein Abitur verfügen. In den letzten Jahren beginnen aber auch immer mehr Universitäten, ihre Zugangsberechtigungen auszuweiten. Was genau möglich ist, hängt aber auch vom Bundesland ab. Es kann daher sinnvoll sein, direkt mit der Bildungseinrichtung Rücksprache zu halten.

Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie

Diese vier bedeutsamen und für die Gesellschaft besonders wichtigen Studiengänge sind weit über die Bundesgrenzen bei vielen künftigen Studenten besonders beliebt. Rund 9.000 Studienplätzen in Deutschland stehen bis zu 40.000 Bewerber gegenüber. Kein Wunder also, dass alle vier Medizin-Studiengänge bundesweiten Zulassungsbeschränkungen unterliegen. Ein solches Studium kann nur über eine Hochschulzugangsberechtigung angestrebt werden. Ebenso muss für eine Bewerbung ein entsprechender Numerus Clausus vorgelegt werden, der meist nicht über 1,3 liegt.

Wer die teils hohen Hürden möglichst effektiv umgehen möchte, kann ein Medizinstudium an einer Privatuniversität anstreben. Mittlerweile gibt es fünf akkreditierte Medizin-Universitäten in Deutschland, die privat geführt werden. Zu beachten ist hierbei, dass pro Semester Kosten zwischen 6.000 und 12.000 Euro anfallen können.

Viele deutsche Anwärter auf ein Medizinstudium versuchen ihr Glück auch im deutschsprachigen Ausland. Immer wieder wird über einen Run deutscher Studenten auf die Bewerbungsphase von Medizin-Studiengängen in Österreich und der Schweiz berichtet.

Sportwissenschaft

Immer begehrter wird übrigens auch die Sportwissenschaft. Viele junge Menschen sehen in einem solchen Studium die Möglichkeit, ihr Hobby zum Beruf zu machen und beruflich in einer sportlichen Fachrichtung wie Fußball oder Schwimmen Fuß fassen zu können. Besonders ist dieser Studiengang deswegen, weil eine Sporteingangsprüfung abgelegt werden muss. Interessieren sich Bewerber also lediglich im theoretischen Sinne für Sport und sind selbst körperlich nicht aktiv, kann dies bereits ein Ausschlusskriterium sein. Die Sporteingangsprüfung setzt sich aus Individual- und Mannschaftssportarten zusammen. Die genauen Anforderungen können je nach Universität oder Hochschule voneinander abweichen. Zudem bekommen Bewerber diese Anforderungen frühzeitig mitgeteilt, um eine entsprechende Vorbereitung durchführen zu können. In nahezu allen Sporteingangsprüfungen werden aber Grundkompetenzen rund um Leichtathletik, Koordinationssport wie Basketball und Ausdauersport wie Laufen oder Schwimmen abverlangt.

Musik, Kunst und Schauspiel

Wer sich für bildende Kunst, Musik oder das Schauspiel interessiert, hat in Deutschland verschiedenste Möglichkeiten im Bereich des Studiums. Gelehrt wird je nach Schwerpunktkurs an

  • Musik- und Theatervolkshochschulen
  • im Lehramtsstudiengang oder als Kombi-Bachelorstudium
  • oder an staatlichen Ballettschulen

Ausgenommen von Theater-, Film- und Fernsehwissenschaften, die an Universitäten durchgeführt werden, muss für bildende Kunst stets eine Eignungsprüfung absolviert werden. Ähnlich wie bei den Sportwissenschaften werden die natürlichen Anlagen und das Talent hinsichtlich der Fachrichtung überprüft und Interessenten so vorselektiert. Besonders spannend ist hierbei, dass bei außergewöhnlicher künstlerischer Begabung keine Hochschulreife vorgelegt werden muss.

Design und Innenarchitektur

Für ein Studium im Bereich des Designs oder der Innenarchitektur müssen meist keine speziellen Voraussetzungen erfüllt werden. Viele Studiengänge kommen ohne Zulassungsbeschränkung aus und erfordern lediglich einen Nachweis der Hochschulreife.

Lehramt

Lehramt zählt zu den beliebtesten Studiengängen in Deutschland und bietet umfassende Möglichkeiten. Denn wer in späterer Zukunft die deutsche oder englische Sprache lehren möchte, muss über andere Anlagen verfügen als ein Sport- oder Geografielehrer. Generell sind die meisten Lehramt-Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen versehen. Die Studienzahl wird dahingehend begrenzt, dass Lehramt in Deutschland nur an staatlichen Hochschulen studiert werden kann. Zu beachten ist auch, dass der NC für das Grundschullehramt häufig schärfer ist als jener für das Haupt- oder Realschullehramt.

Zulassung für Studierende ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Um für alle Studenten dieselben Bedingungen ermöglichen zu können, muss der Bildungsabschluss vor der Anmeldung zu einem Studium auf die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss geprüft werden. Das können Studenten natürlich nicht selbst machen. Hierfür braucht es einen Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle im Bundesland, in dem sich auch die Hochschule oder Universität befindet. Wird der Studiengang zudem nicht vollständig in einer anderen Sprache wie Englisch angeboten, müssen Studierende außerhalb des DACH-Raums zusätzlich ein Zeugnis über ihre Deutschkenntnisse vorlegen.

Achtung: Nicht jeder beliebige Nachweis über die Deutschkenntnisse wird von Universitäten und Fachhochschulen auch akzeptiert. Es kann daher sinnvoll sein vorab die Gegebenheiten zu klären.

Für ein Masterstudium muss der bisherige Studienabschluss ebenso gleichwertig mit einem deutschen Bachelor sein. Es werden nur Abschlüsse von akkreditierten Bildungseinrichtungen akzeptiert.

Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge

In Deutschland gibt es zahlreiche Studiengänge. Einige von diesen sind zulassungsfrei, andere unterliegen bestimmten Beschränkungen. Ob eine Beschränkung erfolgt, ist meist davon abhängig, wie Angebot und Nachfrage ineinandergreifen. Berühmtberüchtigtes Beispiel ist natürlich das Medizinstudium, das jährlich zahlreiche Kandidaten in den Vorprüfungen aussortiert.

Keine Zulassungsbeschränkung

Gibt es keine Zulassungsbeschränkungen für einen Studiengang, werden grundsätzlich alle Bewerber in jedem neuen Semester akzeptiert. Nichtsdestotrotz müssen für fast alle Studiengänge aber trotzdem Hochschulzugangsberechtigungen vorgelegt werden. Nur weil eine Universität oder eine Fachhochschule also keine Zulassungsbeschränkungen für einen Studiengang verlangt, ist der Zugang trotzdem nicht uneingeschränkt möglich.

Örtliche Zulassungsbeschränkung

Wie der Name schon vermuten lässt, sind örtliche Zulassungsbeschränkungen nicht auf alle Studiengänge an allen Universitäten oder Fachhochschulen in Deutschland umzumünzen. Kommt es zu einer örtlichen Zulassungsbeschränkung, sind die Einschreibungsfristen zu beachten. Neben der Immatrikulation direkt an der Hochschule kann dafür auch auf das Webportal der Stiftung für Hochschulzulassung zurückgegriffen werden. Da örtliche Zulassungsbeschränkungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein können, ist eine frühzeitige Einholung von Informationen besonders empfehlenswert. So können bereits bis zu 45 % der Studienplätze für bestimmte Bewerbergruppen reserviert werden.

Bundesweite Zulassungsbeschränkung

Während örtliche Zulassungsbeschränkungen direkt von den Universitäten selbst festgelegt werden können oder von den Bundesländern geregelt werden, erfolgt die Zulassung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge über die Stiftung für Hochschulzulassung. Zu den Studiengängen mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung zählen:

  • Medizin
  • Humanmedizin
  • Veterinärmedizin
  • Zahnmedizin

Zulassungsbesonderheiten nach Studiengängen

Einige Studiengänge können nur mit dem sogenannten Numerus clausus absolviert werden. Der NC basiert auf der Durchschnittsnote aller Abiturienten in Deutschland aus dem Vorjahr. Meist gibt es leichte Schwankungen nach unten oder oben, weswegen häufig nicht genau festgelegt werden kann, wie der NC für das kommende Semester ausfallen wird. Durch den Numerus clausus ergibt sich übrigens noch keine Garantie für einen Platz im Studium. Er sorgt lediglich dafür, dass die Chancen besser ausfallen, da gegenüber „schlechteren“ Bewerbern Vorrang herrscht.

Die Bereiche Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin bringen neben dem NC eine weitere Besonderheit mit sich. Die Verteilung der Zulassung ist nach dem 20-20-60-Schema aufgebaut.

  • 20 % der Studierenden werden über den besten NC ausgewählt.
  • 20 % der Studierenden erhalten Zugang aufgrund der längsten Wartezeit bei der Einschreibung.
  • 60 % werden über interne Auswahlverfahren der Universitäten aufgenommen.

Fremdsprachenkenntnisse

Neben oder statt einem NC können Universitäten und Fachhochschulen auch weitere Beschränkungen für den Zugang zu einem Studiengang festlegen. Häufig werden besondere Fremdsprachekenntnisse verlangt.

Motivations-, Empfehlungsschreiben und Auswahlgespräche

In manchen Fällen gleicht das Bewerbungsverfahren für einen Studiengang auch einem intensiven Job-Recruiting. Denn für einige Studiengänge werden entweder Motivations-, Empfehlungsschreiben oder Auswahlgespräche genutzt, um die passenden Studenten auswählen zu können. Auch alle drei Auswahlmethoden können miteinander kombiniert werden.

Fazit

Es ist nicht einfach, sich einen Überblick über alle Regulierungen rund um Voraussetzungen und Möglichkeiten im Bereich des Studiums zu verschaffen. Wer sich für ein Bachelor- oder Masterstudium interessiert, sollte aber vorausschauend planen. Selbiges gilt natürlich auch für eine Promotion, die dem Studium angehängt wird. Wer sich nicht mit zahlreichen Bestimmungen und Beschränkungen herumschlagen möchte, kann letzten Endes auch einfach auf eine Privatuniversität zurückgreifen.