Weihnachtsgeld: Anspruch, Berechnung, Umwandlung

Einige Arbeitnehmer können sich am Ende des Jahres über zusätzliches Weihnachtsgeld freuen. Nicht in jedem Anstellungsverhältnis wird das zusätzliche Gehalt ausgezahlt. Wer Anspruch auf Weihnachtsgeld hat und wie es berechnet wird, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
  • In den meisten Tarifverträgen wird Weihnachtsgeld als zusätzliches Gehalt ausgezahlt.
  • Das Weihnachtsgeld wird meist anteilig anhand des gezahlten Gehalts (Vollzeit, Teilzeit oder Ausbildung) berechnet.

Was ist das Weihnachtsgeld?

Das Weihnachtsgeld (auch Weihnachtsgratifikation genannt), ist ähnlich wie das Urlaubsgeld ein zusätzliches Arbeitsentgelt, das von Arbeitgeber an Arbeitnehmer ausgezahlt wird. In der Regel wird es mit dem Novembergehalt überwiesen. Im Durchschnitt erhält jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland Weihnachtsgeld als Sonderzahlung, einen gesetzlichen Anspruch auf die Zusatzzahlung gibt es jedoch nicht.

Anspruchsgrundlage

Es gibt keine Verpflichtung arbeitgeberseits, Weihnachtsgeld zu zahlen – es bedarf auf jeden Fall einer rechtlichen Grundlage. Diese jährliche Sonderzahlung gibt es nur, wenn sich ein Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag dazu verpflichtet hat.

Tarifvertrag

Die meisten Tarifverträge sehen Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, für Arbeitnehmer vor: Jeder Mitarbeiter bekommt eine sogenannte Jahressonderzahlung. Unter diesem Begriff werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld mittlerweile oft zusammengefasst (§ 20 TVöD). Unternehmen mit Tarifverträgen zahlen diese Sonderleistung häufiger. Im Jahr 2022 haben ca. 86 Prozent der Arbeitnehmer mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld erhalten.

Arbeitsvertrag

Auch in einem herkömmlichen Arbeitsvertrag kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld gesetzlich geregelt werden. Oftmals wird ein Weihnachtsgeld in Höhe von 50 Prozent eines monatlichen Bruttogehalts gezahlt. Ohne Tarifvertrag bekamen im ersten Coronajahr 2020 nur rund 40 Prozent der Beschäftigten eine Sonderzahlung zu Weihnachten – deutlich weniger im Vergleich zu Tarifverträgen.

Betriebsvereinbarung

Unternehmen, die keiner Tarifbindung (wie bei Tarifverträgen) unterliegen, haben manchmal individuelle Betriebsvereinbarungen. Aus denen kann sich für die Mitarbeiter ebenfalls ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergeben. Viele notwendige Bestandteile rund um die Sonderzahlung des Weihnachtsgelds lassen sich innerhalb einer Betriebsvereinbarung festhalten: Das können der Zweck der Zahlung, die notwendigen Voraussetzungen, die Höhe sowie Details zur Kürzung oder Rückzahlung von Weihnachtsgeld (z. B. bei Kündigung) sein. Eine getroffene Betriebsvereinbarung kann jederzeit zurückgerufen werden.

Betriebliche Übung

In einigen Betrieben gibt es keine offiziellen Richtlinien zur Zahlung von Weihnachtsgeld, zum Jahresende bekommen die Mitarbeiter dann oft trotzdem einen Bonus. Wenn solche Sonderzahlungen regelmäßig stattfinden, kann sich auch ohne schriftliche Vereinbarung ein Anspruch in Form einer betrieblichen Übung für Arbeitnehmer ableiten lassen. Es gilt: Zahlt ein Arbeitgeber mindestens dreimal Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt, ist er im vierten Jahr dazu verpflichtet. Arbeitgeber können diesem Fall vorbeugen, indem sie jedem einzelnen Arbeitnehmer gegenüber schriftlich erklären, dass sich aus der getätigten Sonderzahlung kein Anspruch für die Zukunft ergibt.

Im Übrigen ist wichtig zu wissen: Weihnachtsgeld kann gekürzt werden, wenn Sie langfristig erkranken oder sich in Elternzeit befinden.

Berechnung des Weihnachtsgelds

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie sich ein zu zahlendes Weihnachtsgeld berechnen kann. Die meisten Arbeitnehmer bekommen ein halbes Monatsgehalt, einige sogar ein volles: Das sogenannte 13. Monatsgehalt. Wieviel Weihnachtsgeld Arbeitnehmer genau bekommen, steht in dem für ihre Branche gültigen Tarifvertrag oder, wenn es keinen Tarifvertrag gibt, im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Grundsätzlich ist es gut, wenn sich das Weihnachtsgeld anhand des prozentualen Anteils Ihres Monatslohns berechnet. Denn dann erhöht sich auch das Weihnachtsgeld anteilig mit jeder Lohnerhöhung. Insbesondere bei Tarifverträgen wird das gezahlte Weihnachtsgeld oft an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt: Je länger der Mitarbeiter für das Unternehmen beschäftig ist, desto mehr Weihnachtsgeld bekommt er.

Höhe und Branchen

Die Höhe des Weihnachtsgeld variiert mit den individuell getroffenen Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Einige Unternehmen zahlen einen Pauschalbetrag, der unabhängig vom Lohn oder der Betriebszugehörigkeit zustande kommt, zum Beispiel 1.000 Euro. Ein Arbeitgeber muss jedoch nicht unbedingt festlegen, wie viel er einem Arbeitgeber als Weihnachtsgeld zahlen möchte. Grundsätzlich ist es zulässig, jedes Jahr neu über die Höhe des Weihnachtsgeld zu entscheiden. Die häufigere Variante ist jedoch die prozentuale Berechnung anhand eines Monatsgehalts, von dem die Hälfte oder sogar 100% (abzüglich Steuern) als zusätzliches Gehalt ausgezahlt werden.

Üblich ist ein vollständiger 13. Monatslohn u.a. bei Banken, in Teilen der Energiewirtschaft, bei Versicherungen, in der chemischen Industrie oder bei der Deutschen Bahn. Im Jahr 2022 haben Tarifbeschäftigte durchschnittlich 2.700 Euro Weihnachtsgeld bekommen.

Weihnachtsgeld bei Teilzeit oder in der Ausbildung

Auch Angestellte in Teilzeit oder Auszubildende haben Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn der entsprechende Ausbildungsvertrag, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag dieses vorsieht. Das Weihnachtsgeld wird bei den meisten Unternehmen anhand des individuellen Arbeitsentgelts berechnet. Teilzeitangestellte und Auszubildende erhalten somit meist ein vollständiges oder die Hälfte ihres durchschnittlichen Arbeitsentgelts – je nachdem, welche individuellen Vereinbarungen getroffen wurden. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit kann mit entsprechender Vereinbarung auch hier das Weihnachtsgeld steigen.

Ungleichbehandlung von Mitarbeitern

Es besteht ein arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz: Es ist nicht erlaubt, dass einige Mitarbeiter Jahressonderzahlungen bekommen und andere nicht. Somit lässt sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz eventuell ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ableiten. Das ist immer dann der Fall, wenn nur einige Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens Sonderzahlungen erhalten, ohne dass es dafür einen Grund gibt.

Kürzung oder Rücknahme des Weihnachtsgelds

Da es sich bei der Zahlung von Weihnachtsgeld um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, die jederzeit widerrufen werden kann, ist es grundsätzlich erlaubt, das Weihnachtsgeld unter gewissen Umständen zu kürzen. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise krank war (§ 4a EntgFG), ist die Kürzung des Weihnachtsgelds durch den Arbeitgeber zulässig. Sie darf für jeden Krankheitstag allerdings maximal ¼ des durchschnittlichen Tageslohns betragen. Um diese Kürzung umzusetzen, ist eine Kürzungsvereinbarung notwendig.

Bei einer längeren Krankheit, die länger als 6 Wochen andauert, entfällt eine entsprechende Vereinbarung. Befindet sich ein Arbeitnehmer in Elternzeit, nimmt er eine Auszeit (Sabbatical) ist eine Kürzung ebenfalls ohne entsprechende Vereinbarung erlaubt. Wenn es sich um eine Sonderzahlung mit reinem Entgeltcharakter handelt (nicht aufgrund von Betriebszugehörigkeit und somit -Treue begründet), kann die Zahlung eines Weihnachtsgeld komplett ausgesetzt werden, z. B. dann, wenn ein Arbeitnehmer das ganze Jahr über krank war.

Weihnachtsgeld bei Kündigung

Arbeitnehmern kann das gesamte oder zumindest ein Teil des zu zahlenden Weihnachtsgeld zustehen, auch wenn sie im Laufe des Kalenderjahres den Job gewechselt haben oder kündigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem entsprechenden Urteil beispielhaft entschieden.

Arbeitgeber verwenden bei der Entscheidung über die Auszahlung von Weihnachtsgeld oft Stichtagsklauseln. Weihnachtsgeld gibt es für Arbeitnehmer nur dann, wenn sie sich zu einem bestimmten Datum in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden. Vor allem, wenn der Arbeitgeber mit dem Weihnachtsgeld die Betriebstreue eines Angestellten wertschätzt, ist eine solche Stichtagsregelung möglich.

Wenn der Arbeitgeber Weihnachtsgeld für die Betriebstreue und die geleistete Arbeit als reine Sonderzahlung zahlt, darf die Zahlung nicht von einem bestehenden Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Stichtag abhängig gemacht werden. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld, auch wenn er kündigt.

Rückzahlung des Weihnachtsgelds

Es gibt einige Arbeits- oder Tarifverträge mit Stichtagsklauseln, laut denen der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld behalten darf, wenn er zu einem festgelegten Termin im neuen Jahr noch im Unternehmen beschäftigt ist. Damit wollen Arbeitgeber den Arbeitnehmer länger an ein Unternehmen binden. Besteht ein Arbeitsverhältnis zu dem genannten Stichtag nicht mehr, muss der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld unter Umständen vollständig zurückzahlen.

Wenn es sich bei dem Weihnachtsgeld um eine reine Sonderzahlung handelt, muss dieses hingegen auf keinen Fall zurückgezahlt werden. Andere Regelungen gelten wiederrum dann, wenn das Weihnachtsgeld als Belohnung für die Betriebstreue gezahlt wurde. Da die Betriebszugehörigkeit durch Kündigung beendet wurde, sind die Gründe für eine Zahlung des Weihnachtsgelds nicht mehr gegeben. Wenn es sich um eine Mischform und somit sowohl um eine Sonderzahlung als auch um eine Belohnung der Betriebszugehörigkeit handelt, dann muss das Weihnachtsgeld meist anteilig zurückgezahlt werden.

Folgende allgemeine Regelungen sind in Bezug auf eine mögliche Rückzahlung von Weihnachtsgeld zu beachten:

  • Bei Weihnachtsgeld von weniger als 100 Euro muss unabhängig von der Begründung der Zahlung (Betriebstreue, Mischform, reine Sonderzahlung) keine Rückzahlung geleistet werden.
  • Bei Weihnachtsgeld von mehr als 100 Euro, aber unter einem Monatsgehalt, darf der Arbeitgeber die Rückzahlung davon abhängig machen, ob ein Arbeitnehmer noch bis zum Ablauf des ersten Quartals des Folgejahres für das Unternehmen beschäftigt ist oder nicht.
  • Bei Weihnachtsgeld von mehr als einem Monatsgehalt ist eine Verpflichtung zur Bindung über den 31. März des Folgejahres zulässig.

Steuern

Weihnachtsgeld muss voll versteuert werden. Es ist kein Arbeitslohn im eigentlichen Sinne, sondern zählt zu den sonstigen Bezügen. Für solche sogenannten Einmalzahlungen wird die Lohnsteuer nach der gültigen Jahreslohnsteuertabelle ermittelt. Im November, in dem das Weihnachtsgeld meist ausgezahlt wird, fallen für Arbeitnehmer somit durch das erhöhte Monatsgesamteinkommen erhöhte Steuerbeträge an.

Sozialversicherungsbeiträge

Auch auf das erhaltende Weihnachtsgeld werden Sozialversicherungsbeiträge fällig (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Zu Besonderheiten kann es kommen, wenn das normale Gehalt samt Sonderzahlung die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen übersteigt.

Umwandlung des Weihnachtsgelds

Unter gewissen Umständen ist es möglich, das Weihnachtsgeld in Freizeit oder Urlaub umzuwandeln. Statt der Zahlung eines (anteiligen) 13. Monatsgehalt kann ein Arbeitnehmer dafür zusätzliche freie Tage nehmen. Auch ist eine Umwandlung von Weihnachtsgeld in Warengutscheine möglich und vor allem im Einzel- oder Großhandel beliebt. Ein großer Vorteil: Die Umwandlung von Weihnachtsgeld in sogenannte Sachbezüge bleibt bis zu einer Höhe von 1.080 EUR jährlich steuerfrei.

Fazit

Bei der Zahlung von Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Leistung eines Arbeitgebers, die im jeweiligen Arbeits- bzw. Tarifvertrag festgelegt wird. Gesetzlichen Anspruch für Arbeitnehmer gibt es nicht. Wer jedoch regelmäßig Weihnachtsgeld an seine Mitarbeiter gezahlt hat, kann sich für die Zukunft auch ohne schriftliche Vereinbarung automatisch dazu verpflichten. Die Berechnung des Arbeitsentgelts kann anhand des Monatsgehalts oder der Betriebszugehörigkeit erfolgen, Arbeitnehmer können jedoch auch eine feste Pauschale bezahlen.