Studienabschlüsse: ein Überblick

In Deutschland gibt es verschiedene zu erreichende Studienabschlüsse. Dabei den Überblick zu behalten und sich für den richtigen zu entscheiden, ist nicht immer einfach. Derzeitige Studienprogramme enden in der Regel entweder mit einem Bachelor- oder Master-Abschluss bzw. einem Staatsexamen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bachelor- und Masterabschlüsse haben das Diplom und den Magister durch die Bologna-Reform 1999 stückweise abgelöst.
  • Der höchste Studienabschluss ist die Promotion zum Doktor.
  • Einige Studiengänge (Medizin, Jura, Pharmazie) enden mit dem Ablegen eines Staatsexamens vor einem staatlichen Ausschuss, statt mit einer Abschlussprüfung an der Hochschule.

Vorteile von Studienabschlüssen

Wer einen Studienabschluss, mindestens einen Bachelorabschluss, nachweisen kann, eröffnet sich auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen. Bewerber mit einem Studienabschluss werden von Arbeitgebern gerne für ranghohe Positionen eingestellt und können sich beruflich schnell entwickeln. Die Bezahlung ist mit einem Hochschulabschluss meist besser als mit einer Ausbildung.

Hierarchie von Studienabschlüssen

Der Bachelorgrad ist in der Hierarchie der niedrigste der möglichen Abschlüsse, da es sich um einen ersten berufsbildenden Abschluss handelt. Studiengänge, die mit einer Hochschulprüfung abgeschlossen werden, sind gleichzeitig mit der Verleihung eines akademischen Grades verbunden. Hierzu zählen neben dem bereits genannten Bachelor- auch der Mastergrad sowie der frühere Diplomgrad und der Magistergrad. Ein Master ist höhergestellt, da hier ein weiterer Bildungsabschluss erworben wird.

Das Diplom und auch der Magistergrad sind offiziell mit dem Master gleichgestellt, ebenfalls ein Studienabschluss durch erfolgreich abgelegte Staatsexamen, auch wenn hier nicht offiziell ein Mastergrad verliehen wird. Mediziner erhalten nach dem zweiten Staatsexamen beispielsweise eine Approbation, Juristen dürfen sich Volljuristen nennen. Eine Promotion berechtigt zur Führung eines Doktortitels und ist allen anderen Studienabschlüssen übergeordnet.

Bachelor-Abschluss

Verschiedene Studiengänge, aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen, zielen auf den Erhalt eines Bachelor-Abschlusses ab. Es handelt sich um den ersten berufsbefähigenden Abschluss bzw. akademische Grad, der nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung (meist Bachelorarbeit sowie Kolloquium) von den Hochschulen verliehen wird. Die Regelstudienzeit in den Bachelorstudiengängen beträgt mindestens drei und höchstens vier Jahre. Die geläufigen Bachelorgrade sind Bachelor of Arts, Bachelor of Science und Bachelor of Engineering.

Master-Abschluss

Studiengänge, die mit einem Mastertitel abschließen, setzen in der Regel einen ersten berufsbefähigenden Studienabschluss – den Bachelor – voraus. Sie bauen inhaltlich häufig auf dem vorherigen Studium auf. Nach Erhalt aller notwendigen Credit Points, um die Zulassung zur Masterarbeit zu erreichen, sowie erfolgreichem bestehen dieser, wird Absolventen von der Hochschule der Mastergrad verliehen. Der Mastergrad ist ein zusätzlicher berufsbefähigender Abschluss. Die Regelstudienzeit beträgt mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre. Ebenso wie beim Bachelor gibt es den Master of Arts, Master of Science und Master of Engineering.

Staatsexamen

Studenten, die auf das Ziel Abschluss mit Staatsexamen hin studieren, besuchen eine normale Universität. Die Abschlussprüfungen werden jedoch von staatlichen Prüfungsausschüssen abgenommen. Das Studium der Human-, Zahn- und Tiermedizin, der Rechtswissenschaft, Pharmazie, und der Lebensmittelchemie sind mit der Ablegung von Staatsexamen verbunden. In einigen Bundesländer schließt auch ein Lehramtsstudium durch ein Staatsexamen ab. Hier wird kein Mastergrad im direkten Sinne verliehen, sondern ein anderer gleichgestellter Titel (Mediziner, Volljurist, Pharmazeut).

Staatsexamen Rechtswissenschaften

Einige Hochschulen bieten rechtswissenschaftliche Studiengänge an, deren Absolventen z. B. in Rechtsabteilungen von Unternehmen arbeiten können – ohne eine Karriere in einer Anwaltskanzlei oder bei Gericht. Wer jedoch Anwalt, Richter oder Staatsanwalt werden möchte, kommt am klassischen Jurastudium samt zwei abzulegenden Staatsexamen nicht vorbei. Eine Umstellung auf das Bachelor- und Master-System wird zwar bereits seit geraumer Zeit diskutiert, eine Umsetzung ist aber in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Am Ende des Hochschulstudiums stehen zunächst das erste Staatsexamen und das zweijährige Referendariat. Erst im Anschluss folgt das zweite und somit abschließende Staatsexamen. Ab dann dürfen Sie den Titel Volljurist führen.

Staatsexamen Medizin

Auch in der Medizin findet weiterhin das Prinzip der Staatsexamen Anwendung. Auch wenn viele Universitäten in den letzten Jahren ihre Medizinstudiengänge inhaltlich angepasst haben, hat sich an der Prüfungsform zur Erreichung des Abschlusses bisher nichts verändert. Wer als Humanmediziner (auch als Zahnarzt) oder als Tierarzt arbeiten möchte, muss nach dem Studium zunächst das erste und nach dem anschließenden praktischen Jahr (PJ) das zweite Staatsexamen bestehen. Danach erhalten Sie Ihre Approbation und können sich Arzt bzw. Mediziner nennen. Bereits während des Studiums schreiben zudem viele Mediziner Ihre Doktorarbeit, um ebenfalls einen Doktortitel führen zu dürfen.

Staatsexamen Lehramt

Die Lehrerausbildung und somit das damit verbundene Studium an den Hochschulen ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern Sache der Länder. Es steht den einzelnen Bundesländern frei, ob sie das ursprüngliche Staatsexamen beibehalten oder auf Bachelor und Master of Education wechseln. Die meisten Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen, Thüringen oder Niedersachsen, haben bereits auf die neuen Abschlüsse umgestellt. In Bayern hingegen werden immer noch Staatsexamen abgelegt. Damit es beim Wechsel an eine Hochschule in ein anderes Bundesland während des Studiums keine Probleme gibt, sind u.a. folgende Kriterien zur Anerkennung festgelegt worden:

  • Voraussetzung sind mindestens zwei Unterrichtsfächer plus Bildungswissenschaften
  • Schulpraxis muss bereits während des Bachelors nachgewiesen werden können
  • Die Regelstudienzeit wurde nicht überschritten
  • Der angestrebte Abschluss ist differenziert und auf eine Schulart (Grund-/Haupt-/Real-/Gesamtschule, Gymnasialstufe, Sonderpädagogik) festgelegt

Egal, ob Ihr Hochschulstudium mit Ablegen des ersten Staatsexamens oder dem Master of Education endet: Wenn Sie Lehrer werden wollen, müssen Sie im Anschluss ein Referendariat absolvieren (12 bis 24 Monate) und danach das zweite Staatsexamen bzw. die zweite Staatsprüfung bestehen. Erst danach haben Sie einen vollständigen Abschluss erworben.

Diplom

Ein Diplomgrad wird grundsätzlich nach Abschluss eines Diplomstudiengangs verliehen, nachdem eine entsprechende Hochschulprüfung abgelegt wurde. Ein Diplomgrad ist unter Angabe der Fachrichtung anzugeben, er wird vorranging in den Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissen erteilt. Es gibt z.B. Diplom-Chemiker oder Diplom-Physiker, aber auch Diplom-Ingenieure. Alle Diplomgrade, die an einer Fachhochschule und nicht an einer Hochschule erworben werden, müssen mit dem Zusatz (FH) geführt werden.

Wichtig zu wissen: Die meisten Diplomstudiengänge laufen in Deutschland aus, weshalb sich Bewerber nicht mehr in das erste Fachsemester einschreiben können. Bereits eingeschriebene Studenten sind angehalten, ihr Studium so zeitnah wie möglich zu beenden. Die Regelstudienzeit eines Diplom-Studiums beträgt je nach Studiengang zwischen 8 und 10 Semestern.

M.A.

Die Abkürzung M.A. steht kurz für Magister Artium. Es handelt sich um einen akademischen Grad, der von Universitäten verliehen wird und dem heutigen Mastergrad gleichgestellt ist. Neben dem Diplom war der Magister lange Zeit der zweite weit verbreitete Studiengang. Er wurde früher vor allem in sozial- und geisteswissenschaftlichen Fächern angeboten. In einem Magisterstudium konnten die Studenten zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer miteinander kombinieren, beispielsweise das Hauptfach Germanistik mit den Nebenfächern Soziologie und Politikwissenschaft. Wie es auch bei den Diplomstudiengängen der Fall ist, laufen die meisten auf 9 Semester ausgelegten Magisterstudiengänge aus.

LL.M

Die Abkürzung LL.M steht kurz für das Lateinische „Legum Master“ – besser bekannt als englische Version „Master of Laws“. Das Masterstudium der Rechtswissenschaften schließt mit diesem akademischen Grad ab. Absolventen, die danach als Anwalt oder Richter arbeiten wollen, müssen im Anschluss die erforderliche Gerichtspraxis und die Ausbildungszeit als Konzipient in einer Rechtsanwaltskanzlei oder alternativ als Richteramtsanwärter bei Gericht absolvieren.

Promotion

Die höchste Stufe der akademischen Ausbildung ist die Promotion, die Anwartschaft auf einen Doktortitel. Um einen Doktortitel zu erlangen, müssen Absolventen eine wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) schreiben und zusätzlich eine mündliche Prüfung ablegen. Für eine klassische Dissertation arbeiten Doktoranden teilweise über Jahre hinweg an einem eigenständigen wissenschaftlichen Projekt, das sie in ihrer Doktorarbeit entfalten. Insbesondere in den Naturwissenschaften kann seit Kurzem ein Doktortitel auch über die praktische wissenschaftliche Arbeit (bspw. in Form von Experimenten) und die Publikation mehrerer kleiner Artikel erlangt werden.

Promotionen können mit folgenden Noten bewertet werden:

  • summa cum laude (lat. mit höchstem Lob): eine hervorragende Leistung, Note: 0,5
  • magna cum laude (lat. mit großem Lob): eine besonders anzuerkennende Leistung, Note: 1,0
  • cum laude (lat. mit Lob): eine den Durchschnitt übertreffende Leistung, Note: 2,0
  • rite (lat. ausreichend): eine den durchschnittlichen Anforderungen noch entsprechende Leistung, Note 3,0
  • insuffizienter (lat. ungenügend): eine nicht mehr brauchbare Leistung, Note: 4,0

Am Ende erfolgt die Verteidigung (Disputation), ebenfalls wird jede Doktorarbeit publiziert. Eine Promotion eröffnet Ihnen eine Karriere in der Wissenschaft oder Wirtschaft. Wer promovieren möchte, braucht einen Master, Magister, das Staatsexamen oder das Diplom. Ein Bachelor ist meist nicht ausreichend – es sei denn, Sie haben ein entsprechendes Qualifikationsverfahren Ihrer Universität erfolgreich bestanden (je nach Hochschule verschieden).

Doppelabschlüsse

Ein Doppelabschluss („Double Degree“) bezeichnet das Absolvieren von 2 Studiengängen und somit den Erhalt von zwei akademischen Titeln. Meist handelt es sich um einen internationalen Doppelabschluss, der von einigen Universitäten in Deutschland in Verbindung mit einer ausländischen Partnerhochschule angeboten wird. Absolventen hoffen durch einen Doppelabschluss auf bessere Chancen auf dem (internationalen) Arbeitsmarkt, denn ein solcher Abschluss wird von vielen Firmen und Unternehmen durch seine doppelte Belastung als besondere Leistung anerkannt.

Sie sind an einer Hochschule in einem Studiengang eingeschrieben und absolvieren während dieses Studiums ein weiteres Studium in einem ähnlichen Fach an derselben – meist aber an einer weiteren Hochschule. Das Curricula muss bei einem angestrebten Doppelabschluss aufgrund gegenseitiger Anerkennungsverfahren nicht auch doppelt absolviert werden. Unter anderem an der Hochschule Fulda gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Doppelabschluss in Bachelor- oder Masterstudiengängen zu erwerben. In dem Masterstudiengang International Management beispielsweise, ist ein zweisemestriges Auslandsstudium an der West Virginia University vorgesehen. Der Double-Degree besteht in diesem Fall aus dem Master of Science der deutschen Hochschule sowie aus dem Master of Business Administration (MBA) der Partnerhochschule.

MBA

MBA steht als Abkürzung für den Master of Business Administration. Es handelt sich meist um einen postgradualen Studiengang. Das bedeutet, es werden im Normalfall nur Studenten zugelassen, die bereits einen Hochschulabschluss (mindestens Bachelor) besitzen.

Ein MBA-Studium ergänzt die akademische Qualifikation der Absolventen um weitere betriebswirtschaftliche Fähigkeiten. So erhalten Sie das Wissen, das im höheren Management benötigt wird. Der Master of Business Administration ist ein weiterführendes Studium, das gezielt auf Management-Positionen vorbereitet. Die Nachfrage nach dem MBA ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Weil viele Studenten in diesem Bereich bereits einem Beruf nachgehen, werden MBA-Programme oft berufsbegleitend angeboten.

Executive MBA

Executive MBA-Programme richten sich an eine andere Zielgruppe als MBA-Programme, in der Regel an Arbeitnehmer in einer ranghohen Position. Die EMBA-Programme sind ausgelegt für Interessenten mit Führungs-, Personal- und/oder Budgetverantwortung. Dafür ist in der Regel gleichzeitig eine Berufserfahrung von mindestens 2 bis zu 5 Jahren Voraussetzung, um für ein Executive MBA-Programm zugelassen zu werden. Zusätzlich wird meist ein Auswahlgespräch geführt, um über eine Zulassung zu entscheiden.

Executive MBA-Programme werden aufgrund der beruflichen Stellung immer berufsbegleitend absolviert, während andere MBAs durchaus auch in Vollzeit absolviert werden können. Was die Karrierechancen betrifft, gibt es keinen Unterschied zwischen der Teilnahme an einem MBA oder Executive MBA-Programm. Beide Programme werden sowohl im Inland, aber auch im Ausland angeboten. Ein MBA kann auch durch einen Doppelabschluss erworben werden.

Vergleich und Bewertung

Grundsätzlich lassen sich die verschiedenen Studiengänge nicht 1:1 miteinander vergleichen, da es sich um verschiedene Fachbereiche und Schwerpunkte handelt. Je nach Studiengang kann ein Bachelor bzw. Master of Arts, Science bzw. Engineering erworben werden. Interessenten für ein Studium sollten sich bei der Entscheidungsfindung weniger nach der Art des Abschlusses, sondern vor allem nach ihren persönlichen Interessen und Stärken richten. Denn die in Deutschland möglichen Studienabschlüsse (Bachelor-Abschlüsse sowie Master-Abschlüsse zur weiteren Qualifizierung bzw. vergleichbare Staatsexamen) sind allesamt gleichwertig.

Die zunehmend abgelösten Studiengänge, das Diplom und der Magister, sind mit einem Masterabschluss gleichgestellt. Ein Masterstudiengang soll ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau gewährleisten. Dieses muss mindestens dem der früher traditionellen Diplomabschlüsse entsprechen. Auch wenn viele Absolventen eines Diploms oder Magisters der Meinung sind, dass Sie einen höherwertigen Abschluss besitzen, ist dies nicht der Fall.

Fazit

In Deutschland gibt es verschiedene Studienabschlüsse, die erreicht werden können. Es kann eine Abschlussprüfung an der Hochschule stattfinden (Bachelor, Master, Diplom und Magister) oder die notwendigen Staatsexamen (Jura, Medizin, ggf. Lehramt) erfolgreich abgeschlossen werden, um den akademischen Titel Bachelor bzw. Master oder einen vergleichbaren Titel (Jurist, Pharmazeut, Mediziner) führen zu dürfen. Darüber hinaus ist eine Promotion möglich.