Minijob: alles was man wissen muss

Viele Studenten, Auszubildende aber auch Arbeitnehmer suchen nach einem Minijob, um sich ein wenig Geld dazuzuverdienen. Aushilfen werden in verschiedenen Branchen gesucht. Der Vorteil eines Minijobs ist, dass beim Einhalten der Verdienstgrenzen keine Steuern oder weitere Sozialabgaben fällig werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Minijob dürfen monatlich bis zu 520€ verdient werden.
  • Minijobber werden auch als geringfügig Beschäftigte bezeichnet.
  • Minijobs, auch Nebenjobs oder auch Aushilfsjobs genannt, sind unter Einhaltung der Verdienstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Arten von Minijobs

Es gibt in erster Linie zwei Arten von Minijobs. Wer kurzfristig und nur für eine begrenzte Zeit einen Aushilfsjob annimmt, der darf mehr als 520 Euro pro Monat verdienen. Andernfalls darf man im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 520 Euro monatlich verdienen. In beiden Fällen ist von einer geringfügigen Beschäftigung die Rede.

520-Euro Minijob

Die häufigste Form des Minijobs ist der 520-Euro Minijob. Dieser wird über einen längeren Zeitraum mit einer Gehaltsgrenze von maximal 520 Euro monatlich ausgeführt. Diese Art des Minijobs ist deshalb geringfügig, weil der Verdienst klar festgelegt ist. Es handelt sich um eine geringfügig entlohne Beschäftigung.

An bis zu zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres darf die Verdienstgrenze eines Minijobs überschritten werden, ohne dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entsteht. In diesen Ausnahmefällen gilt das Überschreiten als unvorhersehbar und somit gelegentlich.

Kurzfristiger Minijob

Bei einem kurzfristigen Minijob handelt es sich um eine Beschäftigung, die auf einen absehbaren Zeitraum festgelegt ist. Kurzfristige Minijobs sind z. B. in der Saisonarbeit zu finden, wie etwa beim Spargel- oder Erdbeerverkauf.

Die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung sind nur dann gegeben, wenn die Anstellung von Anfang an auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage (gilt auch kalenderjahrüberschreitend) befristet ist. In den Wochen oder Monaten der Ausführung ist dann irrelevant, wie viel Sie verdienen. Eine 520-Euro Grenze gibt es nicht. Ein kurzfristiger Minijob gilt als geringfügig, da er in seinem zeitlichen Umfang begrenzt ist.

Arbeitsrechtliche Aspekte

Die Höhe des maximalen Verdienstes in einem Minijob wurde arbeitsrechtlich festgelegt. Seit dem 1. Oktober 2022 dürfen Minijobber in den zwei erlaubten Kalendermonaten des unvorhersehbaren Überschreitens maximal das Doppelte der eigentlich festgelegten Minijob-Grenze und somit 1.040 Euro verdienen. Im gesamten Kalenderjahr kann eine Minijobberin im Normalfall 6.240 Euro verdienen – im Ausnahmefall sind höchstens 7.280 Euro erlaubt.

Bis zum 30. September 2022 (450-Euro-Job) war ein unvorhersehbares Überschreiten in maximal drei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres möglich. Wie hoch der jeweilige Verdienst eines Minijobbers in den Monaten des Überschreitens war, spielte keine Rolle.

Pauschalsteuer

Die meisten Nebenjobs werden mit 2% seitens des Arbeitgebers pauschal versteuert. Diese sogenannte Pauschalsteuer wird an die Minijob-Zentrale gezahlt. Somit fallen für Minijobber darüber hinaus keine weiteren Abgaben an. Minijobs, die nicht pauschal versteuert werden, sind selten. Ist dies jedoch der Fall, werden die Steuern monatlich anhand der individuellen Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers berechnet.

Tätigkeitsfelder

Für Minijobber gibt es verschiedene Einsatzbereiche und Tätigkeitsfelder. Viele Aushilfen arbeiten im Service in Gastronomie oder im Einzelhandel, beispielsweise im Verkauf oder an der Kasse. Aber auch als Reinigungskraft bzw. Putzhilfe, sowohl in Gewerbebetrieben oder Privathaushalten, können Sie eine Anstellung finden. Minijobs als Bürohilfe sind ebenfalls beliebt.

Minijob und Sozialversicherung

Wer einen Minijob hat, muss in der Regel keine Abgaben für die Sozialversicherung leisten, wenn er nicht möchte. Die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) trägt der Arbeitgeber. Der pauschale Beitragssatz beträgt 13 Prozent zur Krankenversicherung und 15 Prozent zur Rentenversicherung. Für Minijobber, die im Privathaushalt angestellt sind, gelten niedrigere Sätze.

Rentenversicherung

Grundsätzlich besteht für jeden Arbeitnehmer, auch Minijobber, eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Es ist jedoch möglich, sich bei Aufnahme eines Minijobs von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Das geht bei einem Minijob einfach und unkompliziert über ein Musterschreiben, dass Ihnen der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn meist samt Arbeitsvertrag zusendet. Wenn Sie kein Muster zur Verfügung gestellt bekommen, gibt es im Internet zahlreiche Beispiele und Vordrucke. Aus einem Minijob entsteht kein erwähnenswerter Rentenanspruch. Der Rentenanspruch steigt jährlich nur um wenige Euro, bei einer monatlichen Beitragszahlung von rund 20 Euro.

Dennoch ist es eine Überlegung wert, die Beiträge in die Rentenversicherung (13,6%) trotz Minijob einzuzahlen – gerade wenn man vor hat, einem Minijob länger nachzugehen. Denn der Beschäftigungszeitraum eines Minijobs, bei dem Sie sich nicht von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten als auch bei den Erwerbsminderungsrenten sowie der Grundrente angerechnet. Wer sich hingegen von der Versicherungspflicht befreien lässt, verzichtet zumindest teilweise auf die Anrechnung dieser Beitragszeiten. Je nach Höhe des Verdienstes können Minijobber, die sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, höchstens ein Drittel der geleisteten Arbeitsmonate als Wartezeitmonate für den Rentenantritt hinzurechnen lassen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Wer als Minijobber angestellt ist, muss keine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Zeitgleich ist es jedoch auch nicht möglich, über einen Nebenjob krankenversichert zu sein. Der Arbeitnehmer bezahlt zwar einen Solidarbeitrag von 13 Prozent für Minijobber in die Krankenversicherung ein, ein Anspruch auf Krankengeld (nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit) oder gar ein Krankenversicherungsschutz entstehen daraus jedoch nicht.

Studenten sind in der Regel über die Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert, Arbeitnehmer über ihren Hauptarbeitgeber. Wenn Sie derzeit lediglich einem Minijob ohne weitere Beschäftigung nachgehen, sollten Sie sich ebenfalls um eine Aufnahme in der Familienversicherung bemühen oder sich freiwillig krankenversichern, wenn eine Familienversicherung nicht möglich ist. Auch die Aufnahme in einer privaten Krankenversicherung ist möglich – das kann allerdings teuer werden.

Arbeitslosenversicherung

Ebenso wie in der Kranken- und Pflegeversicherung, sind Minijobber auch in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Wer einen Nebenjob ausübt, erwirbt somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sollte er den Minijob einmal nicht mehr ausüben können oder wollen – und stattdessen keinen anderen Job antreten.

Urlaubsanspruch

Jeder Minijobber hat einen gesetzlich geregelten Urlaubsanspruch, ebenso wie festangestellte Mitarbeiter. Dieser variiert je nach Arbeitgeber und Branche. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt mindestens 24 Werktage im Jahr. Oft werden aber bei einer 5-Tage-Woche 30 Tage Urlaub gewährt. Wenn Sie in einer Branche tätig sind, die auch am Wochenende arbeitet (6-Tage-Woche), stehen oftmals sogar 36 Urlaubstage zur Verfügung.

Sonderzahlungen, Geschenke, Sach- und vermögenswirksame Leistungen (im Minijob)

Bei einem Minijob hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen, Geschenke oder weitere Sach- oder vermögenswirksame Leistungen. Die meisten Arbeitgeber bieten jedoch Zusatzleistungen für Minijobber an.

Sonderzahlungen, etwa in Form von Trinkgeldern oder Zuschüssen für gute Umsätze, werden anteilig auch an Minijobber ausgezahlt (z. B. im Verkauf oder in der Gastronomie). Die meisten Minijobber haben bezahlten Urlaub, bekommen also anteiliges Urlaubsgeld während ihres Abwesenheit. Wenn Ihr Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen (VL) anbietet, können Sie bei Bedarf auch als Minijobber darum bitten, einen Teil des Nettogehalts auf einen entsprechenden Vertrag zu überweisen.

Schwankungen der Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit von Aushilfen kann je nach Saison und Branche stark schwanken. Vor allem an der Kasse oder im Verkauf werden Minijobber häufig vermehrt zur Weihnachtszeit oder weiteren umsatzstarken Phasen eingesetzt. In der Gastronomie wird vor allem während längerer Öffnungszeiten im Sommer mehr Personal benötigt. Es kann sein, dass Sie bei einem Minijob in einigen Monaten deutlich mehr arbeiten als in anderen.

Zeitguthaben im Minijob

Theoretisch ist es möglich, auch bei einem Minijob ein Zeitkonto über die geleistete Arbeitszeit zu führen. Minijobber, die den Mindestlohn verdienen, dürfen maximal 50 % mehr arbeiten, als vertraglich vereinbart. Das sind bei 40 Arbeitsstunden pro Monat 20 Überstunden, die als Zeitguthaben im Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Die angesammelten Überstunden müssen innerhalb von 12 Monaten durch bezahlten Freizeitausgleich abgegolten oder in Höhe des Mindestlohns vergütet werden. Überstunden, die die zulässigen 50 % übersteigen, müssen im selben Monat bezahlt werden, in dem sie entstanden sind.

Verdient ein Minijobber mehr als den Mindestlohn von 12,50 Euro, können die festgelegten Arbeitsstunden monatlich bei Bedarf sogar um mehr als 50 % überschritten werden. Praktisch wird das jedoch bei den wenigsten Minijobs angewendet.

Kombinierbarkeit mit Hauptjob oder weiteren Minijobs

Grundsätzlich lässt sich ein Minijob gut mit einem Hauptjob in Vollzeit oder Teilzeit kombinieren. Viele Arbeitnehmer arbeiten in den Abendstunden oder am Wochenende als Aushilfe, z. B. im Einzelhandel, der Gastronomie, der Logistik oder der Gebäudereinigung, um sich ihr Gehalt aufzustocken.

Es ist erlaubt, mehrere Minijobs gleichzeitig zu haben, solange alle Arbeitgeber darüber informiert und einverstanden sind. In Summe dürfen mit einem Minijob jedoch nicht mehr als 520 Euro im Monat verdient werden, ansonsten werden Steuern fällig.

Minijob bei Bezug von Bürgergeld

Wer Bürgergeld erhält und einen Minijob ausüben möchte, muss sich an Verdienstgrenzen halten, damit dieses nicht gekürzt wird. Für Minijobber, die Bürgergeld erhalten, bleiben pro Monat 100 Euro aus einem Minijob anrechnungsfrei. Weiteres Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird anteilig auf das Bürgergeld angerechnet. Ab dem 1. Juli 2023 wird für einige Personengruppen ein höherer Freibeitrag gelten: Schüler und Studenten mit Nebenjobs, Auszubildende und Bundesfreiwilligendienstler dürfen bis zu 520 Euro monatlich anrechnungsfrei verdienen.

Wenn Sie bei einem kurzfristigen Minijob mehr als 520 Euro monatlich verdienen, muss der Arbeitgeber prüfen, ob nicht doch eine Berufsmäßigkeit vorliegt – was zum Wegfall des Bürgergeldes führen würde. Daher dürfen Empfänger von Bürgergeld keine kurzfristige Beschäftigung mit einem Verdienst über 520 Euro monatlich ausüben.

Minijob bei Bezug von Rente

Es ist möglich, einen Minijob zu haben, ohne das die Rentenansprüche gekürzt werden. Wer Altersrente bezieht, darf sich so viel Geld dazu verdienen, wie er möchte. Das gilt unabhängig davon, ob die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde oder nicht. Die Rentenbezüge werden nicht gekürzt.

Sie können als Rentner daher einen Minijob, aber auch einen Job mit einem Verdienst von mehr als 520 Euro monatlich ausüben. Liegen Sie über der monatlichen Verdienstgrenze, wird Ihr Einkommen gemäß Ihrer Steuerklasse versteuert. Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, muss bei Ausübung eines Minijobs als Rentner zudem nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen – eine Befreiung von den Beiträgen ist nicht notwendig.

Minijob finden

Ein Minijob ist recht schnell gefunden. Es gibt im Internet verschiedene Jobportale und Jobbörsen, auf denen Firmen ihre Stellenangebote hochladen. Eine Umkreissuche ist möglich, um einen Aushilfsjob in Ihrer Nähe zu finden. In den meisten Fällen ist eine unkomplizierte Bewerbung direkt online möglich. Wer möchte, kann vor einer Bewerbung auch telefonischen Kontakt oder E-Mail-Kontakt mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Stellenanzeige aufnehmen. Auch ein Blick in Zeitungen oder in Schaufenster von Ladenlokalen oder Restaurants und Bars kann bei der Jobsuche helfen. Dann können Sie direkt vor Ort erfragen, ob der ausgeschriebene Minijob noch verfügbar ist und sich im Anschluss bewerben bzw. direkt ein Vorstellungsgespräch vereinbaren.

Fazit

Ein Minijob ist ideal geeignet, um sich neben seiner Hauptanstellung oder während der Ausbildungszeit ein wenig Geld steuerfrei und ohne weitere Sozialabgaben hinzuzuverdienen. Wer einen Minijob ausübt, sollte daher die maximalen Verdienstgrenzen kennen. Bei einem regelmäßigen Überschreiten des monatlichen Maximalverdienstes von 520 Euro, kann eine unangenehme Steuernachzahlung drohen.