Midijob: Definition, Voraussetzungen, Beiträge
Ein Midijob ist die Erweiterung des Minijobs und ermöglicht es den Beschäftigten, mehr Geld zu verdienen. Der Midijob erlangt in Deutschland immer größere Beliebtheit, da hierbei auch ein vollumfassender Versicherungsschutz besteht. Mit 01.01.2023 gibt es nun einige Neuheiten, die von Midijobbern berücksichtigt werden müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Midijob erlaubt ein monatliches Arbeitspensum von 133,33 Stunden. Diese Grenze ergibt sich durch die Gehaltsobergrenze von 2.000 Euro pro Monat.
- Midijobber müssen nicht die vollen Beiträge an die Sozialversicherungsträger entrichten, genießen aber nichtsdestotrotz vollumfassenden Versicherungsschutz.
- Wie auch im herkömmlichen Angestelltenverhältnis gibt es klare Regelungen bezüglich des Urlaubes. Beim Midijob ist der Urlaubsanspruch abhängig von der gearbeiteten Anzahl an Tagen pro Woche.
Definition und Voraussetzungen des Midijobs
Ein Midijob ist eine Zwischenform des Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland. Er schlägt eine Brücke zwischen der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung und ermöglicht den Arbeitnehmern eine größere Flexibilität, während er gleichzeitig den Arbeitgebern hilft, die Lohnkosten niedriger als im klassischen Angestelltenverhältnis zu halten. Bei einem Midijob sind die Arbeitszeiten in der Regel kürzer als bei herkömmlichen Vollzeit-Arbeitsverträgen. Wichtig zu wissen ist auch, dass ein Midijobber nicht die vollen Beträge für die Sozialversicherung entrichten muss. Nichtsdestotrotz besteht ein vollumfänglicher Versicherungsschutz hinsichtlich
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Beim Midijob dürfen Beschäftigte seit dem 01.01.2023 maximal 2.000 Euro pro Jahr verdienen. Das Hinaufsetzen der Lohngrenze sorgt dafür, dass die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitnehmer dieser Gehaltsklasse verringert werden. So kann in doppelter Hinsicht mehr Geld verdient werden. Der Anstieg der Gehaltsobergrenze hat sich in den letzten Jahren enorm entwickelt. Diese Tendenz zeigt, dass der Midijob als Beschäftigungsverhältnis eine immer wichtigere Form darstellt und auch von der Deutschen Bundesregierung gefördert wird. Denn noch bis zum 30.06.2019 galt für Midijobs eine Gehaltsobergrenze von 850 Euro. Danach erfolgten schrittweise Erhöhungen bis hin zu 1.300 Euro. Am 01. Oktober 2022 wurde die Grenze auf 1.600 Euro angehoben. Nur zwei Monate später erfolgte eine neue Anpassung auf die derzeitige Obergrenze von 2.000 Euro.
Grundsätzlich darf jede arbeitsberechtigte Person einen Midijob ausüben. In bestimmten Branchen hat diese Form des Arbeitsverhältnisses bereits längst Einzug gehalten. Der Einzelhandel beschäftigt eine Vielzahl der Arbeitnehmer über ein Midijob-Verhältnis.
Abgrenzung von Minijobs
Ein Midijob kann grundsätzlich als großer Bruder des Minijobs betrachtet werden. Der wesentliche Unterschied ist die Obergrenze des Verdienstes. Denn beim Minijob dürfen nur maximal 520 Euro pro Monat verdient werden. Minijob arbeiten zudem ohne Anspruch auf umfassende Sozialversicherungsleistungen. Beim Midijob kommt es zu Abgaben und Versicherungsleistungen.
Sozialversicherungen und Steuern im Midijob
Der sogenannte Übergangsbereich wird von einem monatlichen Gehalt zwischen 520,01 und 2.000 Euro geltend. Im Midijob werden Sozialversicherungsleistung geltend, die natürlich auch eine Einzahlung an die Versicherungsträger erfordern. Prinzipiell werden die Beiträge sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer bezahlt. Je geringer das Gehalt, desto mehr verschieben sich die Grenzen zum Vorteil des Arbeitnehmers. Über eine Formel kann sowohl der zu entrichtende Anteil des Arbeitgebers als auch jener des Arbeitnehmers berechnet werden.
- Diese Formel kommt bei der Berechnung des Arbeitnehmeranteils zur Anwendung:
- 1,4814814814 x Arbeitsentgelt - 770,3703703703 = Beitragspflichtige Einnahme
- Die Beitragspflichtige Einnahme wird im Anschluss mit dem Prozentsatz, der an die Sozialversicherung als Gesamtbeitrag gezahlt werden muss, multipliziert.
Ob Midijobber Lohnsteuer entrichten müssen, ist auch wieder an das Gehalt gekoppelt. Für die Steuerklasse 1 bis 4 fallen keine Lohnsteuerzahlungen an.
Urlaubsanspruch
Eine Beschäftigung im Midijob kann sehr anstrengend sein, weswegen den Arbeitnehmern ein entsprechender Urlaub zusteht. Der Urlaubsanspruch ist dabei gesetzlich geregelt und muss entsprechend von Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden.
- Bei einer 6-Tage-Woche sind 24 Urlaubstage garantiert.
- Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Tage.
- Bei einer 4-Tage-Woche mindestens 16 Urlaubstage pro Jahr.
- Bei einer 3-Tage-Woche sind es nur noch 12 Urlaubstage pro Jahr.
Auch wenn die Urlaubsansprüche im Midijob gesetzlich geregelt sind, empfiehlt sich eine eigene Klausel in den Arbeitsvertrag einzuarbeiten. Denn grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber auch frei, den gesetzlichen Mindestanspruch durch vertragliche Vereinbarungen auszuweiten.
Vor- und Nachteile
Der Midijob wurde 2003 eingeführt, um langfristig zu bleiben. Immerhin bietet er Beschäftigten einige Vorteile, die nicht wegzudiskutieren sind. Der größte Vorteil ist dabei natürlich der volle Versicherungsschutz trotz herabgesetzter Beiträge. Dies macht den Midijob einzigartig und sorgt dafür, dass er für viele Arbeitnehmer durchaus attraktiv ist. Zudem besteht ein Anspruch auf Arbeitslosen- und Krankengeld. Die Lohnfortzahlung muss also auch bei Krankheit erfolgen. Selbst bei einem längerfristigen Ausfall von über sechs Wochen besteht dieser Anspruch. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld hingegen kann erst nach einem Jahr geltend gemacht werden. Da für die Steuerklassen 1 bis 4 keine Lohnsteuer anfällt, haben Midijobber auch in diesem Bereich Kostenvorteile.
Die Vorteile auf einen Blick:
- voller Versicherungsschutz bei herabgesetzten Beiträgen
- Anspruch auf Arbeitslosen- und Krankengeld
- Vorteile bei der Lohnsteuer
Als Nachteil lässt sich nur ein Punkt ableiten. Nämlich, dass in diesem Arbeitsverhältnis der Nettolohn nicht dem Bruttolohn entspricht. Durch die Abgaben an die Sozialversicherungsträger kommt am Ende des Monats weniger Geld auf dem Konto an. Vor allem für Umsteiger von Minijobs auf Midijobs kann dies erst einmal eine ungewohnte Erfahrung sein.
Der Nachteil des Midijobs:
- Verdienst sinkt durch Abgaben an Sozialversicherungsträger
Kombinierbarkeit mit einem Haupt- oder weiteren Midi- oder Minijobs
Der Midijob bietet sich optimal dazu an, um mit weiteren Berufstätigkeiten verknüpft zu werden. Viele Midijobber üben beispielsweise einen weiteren Minijob aus. In manchen Fällen werden auch mehrere Midijobs gleichzeitig ausgeübt. Seltener kommt es vor, dass Midijobs mit Hauptjobs kombiniert werden. Das Problem, dass sich dabei zeigt, ist, dass die steuerlichen Vergünstigungen wegfallen. Somit ist es in der Praxis eher wenig sinnvoll, den Midijob mit einem Hauptberuf zu kombinieren. Grundsätzlich lässt sich die Tätigkeit auch mit Hartz IV kombinieren. Hierbei bleiben bei einem Bruttoeinkommen von bis zu 1.000 Euro 20 Prozent der Einkünfte anrechnungsfrei. Inwieweit das Sinn macht, sollten Betroffene mit ihrem Sachbearbeiter klären.
Formel zur Berechnung des Gleitzonenentgeltes
Mit der Formel zur Berechnung des Gleitzonenentgeltes können Beschäftigte eigenständig feststellen, ob sie im Übergangsbereich liegen und wie die Beitragsreduzierung bei den Sozialversicherungen ausfallen.
Die Formel zur Berechnung des Gleitzonenentgeltes wirkt auf den ersten Blick besonders kompliziert. Und tatsächlich können sich hier schnell Fehler einschleichen. Für eine korrekte Berechnung der Bemessungsgrundlage sollte also etwas Zeit und hohe Konzentration aufgewendet werden. Es empfiehlt sich zudem, die Berechnung mehrere Male zu überprüfen.
Für die Berechnung werden folgende Zahlen benötigt;
- Die Bemessungsgrundlage für die Arbeitnehmerbeiträge – diese wird vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung gestellt
- Das tatsächliche Arbeitsentgelt – auch dieses ist bei jeder Berechnung unterschiedlich
- die neue Verdienstobergrenze von 2.000 Euro – diese ist starr
- der Mindestverdienst für Midijobs in Höhe von 520 Euro
Die Gleichung sieht folgende Rechnung vor:
- F x 520 + ([2000/(2000-520)] – [520/(2000-520)] x F) x (Arbeitsentgelt – 520)
Der Faktor F beträgt seit Oktober 2022 28 % und muss dann noch durch die durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssätze dividiert werden.
Diese sehen für 2023 wie folgt aus:
- Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,60 %
- Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 1,60 %
- Betragssatz zur Pflegeversicherung 3,05 %
- Beitragssatz zur Rentenversicherung 18,60 %
- Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2,60 %
Summiert man diese Prozentsätze, erben sich 40,45 Prozent. Dividiert man 28 nun durch diesen Wert, ergibt sich ein Formelwert von 0,6922.
Gegenfinanzierung der Entlastungen
Experten sehen die neuesten Änderungen rund um die Anhebung des Maximalverdienst im Bereich des Midijobs kritisch. Denn in Zahlen bedeutet dies zwar bis zu 400 Euro mehr für Teilzeitbeschäftigte. Gleichzeitig wird aber auch ein Loch von rund 1,3 Milliarden Euro in die Sozialkassen gerissen. Bislang ist nicht klar, wie dieses Loch wieder gestopft werden soll. Vor allem die Rentenkasse sieht darin ein immenses Problem.
Fazit
Midijobs sind in einigen Branchen wie dem Einzelhandel bereits fest verankert. Vorteile ergeben sich dabei für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. Im Gegensatz zum Minijob besteht umfassender Anspruch an Sozialversicherungsleistungen. Dafür bleibt am Ende des Monats weniger vom Brutto-Gehalt übrig.