Freiwilligendienste

Ein Freiwilligendienst ist eine Beschäftigungsart, die vorwiegend junge Menschen auf ehrenamtlicher Basis ausüben. Die bekannteste Art ist das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Im Mittelpunkt steht meist die Arbeit mit anderen Menschen, die durch Freiwilligendienstler in ihrem Alltag unterstützt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt verschiedene Freiwilligendienste: Am bekanntesten ist das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)
  • Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel mindestens 6 Monate
  • Frühstens ab 15 Jahren und maximal bis zu einem Alter von 26 Jahren möglich (FSJ und FÖJ)
  • Beim Bundesfreiwilligendienst gibt es kein Höchstalter
  • Vor allem Schulabsolventen beginnen einen Freiwilligendienst, um sich beruflich zu orientieren

Was sind Freiwilligendienste?

Freiwilligendienste werden als freiwilliger und somit ehrenamtlicher Einsatz in gemeinwohlorientierten Einrichtungen absolviert. Das können z. B. Altenheime, Schulen, Kindertagesstätten, aber auch die Feuerwehr oder Sportvereine sein. Neben dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), wird das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) in den Bereichen Umwelt und Naturschutz für Menschen unter 27 Jahren angeboten (das Mindestalter beträgt 15 Jahre).

Freiwilligendienste finden in einem festgelegten Rahmen statt. Das heißt, dass der Zeitraum und Ort vor Beginn des Freiwilligendienstes festgelegt werden. Die Freiwilligen arbeiten meist in Vollzeit, was 8 Stunden am Tag entspricht. Unter gewissen Umständen ist ein Freiwilligendienst auch in Teilzeit möglich. Dann können zwischen 4 und 6 Stunden täglich gearbeitet werden. Während eines Freiwilligendienstes nehmen die Absolventen regelmäßig an schulenden Seminaren teil, denn neben der ehrenamtlichen Tätigkeit soll der Freiwilligendienst auch die Möglichkeit zur Bildung und Orientierung geben. Teilnehmer erhalten ein kleines Entgelt, das als Taschengeld bezeichnet wird, und zusätzlich werden für sie Beträge in die Sozialversicherung eingezahlt.

Was bringt die Teilnahme an einem Freiwilligendienst?

Die Teilnahme an einem Freiwilligendienst ermöglicht es, erste Praxiserfahrung im Berufsleben zu sammeln. Freiwilligendienstler lernen die Arbeitsabläufe innerhalb einer Einrichtung kennen und können sich einen Eindruck davon verschaffen, ob die Tätigkeit in diesem Berufsfeld auch für die Zukunft für sie geeignet ist. Ein Freiwilligendienst ermöglicht demnach immer auch eine persönliche Weiterentwicklung, in dem man beispielsweise seine Stärken und Schwächen kennenlernt und diese für die Zukunft anzuwenden weiß.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Am häufigsten wird das Freiwillige Soziale Jahr unter den Freiwilligendiensten absolviert. Absolventen sind dafür zuständig, ehrenamtlich die vorhandenen Fachkräfte vor Ort zu unterstützen. Freiwillige in der Altenpflege helfen älteren Menschen beispielsweise beim Essen und Trinken, gestalten Freizeitangebote für sie oder übernehmen einen Teil der Körperpflege. In der Schule unterstützen sie bei den Hausaufgaben oder geben Nachhilfe, in Kindertagesstätten sind sie für die Betreuung und Tagesgestaltung zuständig.

Berechtigte

Jeder, der mindestens 15 Jahre alt und jünger als 27 ist, kann ein FSJ beginnen. Dazu muss er seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben oder den Großteil seines Lebens in Deutschland verbracht haben. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.

Voraussetzungen

Das Freiwillige Soziale Jahr steht denjenigen offen, die ihre Vollzeitschulpflicht (je nach Bundesland 9 oder 10 Jahre) erfüllt haben. Ein FSJ kann nur bei einem anerkannten Träger absolviert werden. Träger eines FSJ müssen insbesondere die pädagogische Begleitung der Freiwilligendienstler sicherstellen, denn sie tragen die Verantwortung für die rechtmäßige Durchführung eines FSJ.

In der Regel werden als Träger diejenigen Einrichtungen zugelassen, die geeignete Plätze für Freiwillige in gemeinwohlorientierten Einrichtungen zur Verfügung stellen können. Die Zulassungsbehörde überprüft vorab, ob der Träger die Gewähr für die rechtmäßige Durchführung des FSJ gewährleisten kann. Es gibt konkrete Richtlinien zur Zulassung von Trägern für ein Freiwilliges Soziale Jahr, über deren Erfüllung in einem Anerkennungsverfahren entschieden wird. Vor allem die Diakonie Deutschland stellt mit über 4.500 Einsatzplätzen für ein FSJ, aber auch für ein FÖJ oder einen BFD zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, sich sozial zu engagieren.

Einsatzbereiche

Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist in verschiedenen Bereichen möglich. Interessenten können sich ihren Einsatzort nach ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen aussuchen. In diesen Bereichen wird ein FSJ häufig absolviert:

  • Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Kindergarten, Kindertagesstätte, Schule)
  • Gesundheits- und Altenpflege (z. B. Altenheim, Tagespflege)
  • Sportvereine (z. B. Fußballverein)
  • Kulturelle Einrichtungen (z. B. Museum)

Dauer und Bezahlung

Ein FSJ dauert in der Regel 1 Jahr. Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr in Teilzeit absolviert, der kann unter Umständen auf 18 Monate verlängern. Der kürzeste Zeitraum, in dem ein FSJ absolviert werden kann, beträgt 6 Monate. Da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, ist eine direkte Bezahlung eines Freiwilligen Sozialen Jahres nicht vorgesehen. Es gibt ein monatliches Taschengeld in Höhe von maximal 423 Euro monatlich. Für die Fahrkarte eines öffentlichen Verkehrsmittel gibt es einen Zuschuss, ebenfalls werden Arbeitskleidung und bei Bedarf eine Unterkunft gestellt. Die Verpflegung wird vor Ort sichergestellt, alternativ gibt es ein monatliches Essensgeld.

Termine

Ein FSJ ist grundsätzlich nicht an einen konkreten Einstiegstermin gebunden. Bei den meisten Trägern kann zu jedem 1. und jedem 15. Kalendertag eines Monats ein Freiwilliges Soziales Jahr begonnen werden. Da der Einstiegstermin recht flexibel ist, gibt es in der Regel auch keine festen Bewerbungstermine oder Bewerbungsfristen. Die Kurs- und Seminarangebote beginnen oftmals am 1. September eines Kalenderjahres, daher beginnen die meisten Freiwilligen auch an diesem Datum ihren Dienst.

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Beim Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) gelten ähnliche Bestimmungen, wie bei einem FSJ. Lediglich der Einsatzbereich unterscheidet sich.

Berechtigte

Bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres und ab Eintritt in das 15. Lebensjahr können Interessenten ein FÖJ beginnen. Die Staatsangehörigkeit spielt bei der Berechtigung für die Teilnahme an einem Freiwilligen Ökologischen Jahr keine Rolle.

Voraussetzungen

Ebenso wie ein FSJ steht ein FÖJ all denjenigen Freiwilligen offen, die ihre Schulpflicht erfüllt haben. Je nach Bundesland müssen zuvor 9 oder 10 Schuljahre absolviert worden sein. Ein bestimmter Schulabschluss wird dabei nicht vorgeschrieben.

Einsatzbereiche

Wie der Name bereits vermuten lässt, wird ein FÖJ vorrangig im nachhaltigen Sektor, etwa bei Umwelt- und Naturschutz-Verbänden, absolviert. Die Teilnehmer unterstützen ihre Einsatzstelle durch ihre aktive Mitarbeit.

Zu den möglichen Einrichtungen und Aufgaben für ein FÖJ zählen:

  • Tier-, Natur- und Umweltschutz
  • Umweltbildung, Umweltpolitik und Bauökologie
  • Ökologische Landwirtschaft und Tierpflege
  • Landschaftspflege, Forstwirtschaft, Denkmalpflege
  • Artenerfassung und -kartierung

Dauer und Bezahlung

Auch im FÖJ gibt es ein Taschengeld, maximal sind das ebenso wie beim FSJ 423 Euro monatlich. Die Kosten für Berufsbekleidung, Unterkünfte oder Verpflegung werden in der Regel übernommen. Die Regeldauer beträgt 12 Monate, mindestens 6 Monate müssen zur Anerkennung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres geleistet werden. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit in Teilzeit dauert ein FÖJ 18 Monate. In geregelten Ausnahmefällen kann ein FÖJ, ebenso wie ein FSJ, auf 24 Monate verlängert werden.

Termine

Der häufigste Start eines FÖJ ist der 1. September jeden Jahres. Es endet bei einer Dienstzeit von 12 Monaten am 31. August des darauffolgenden Jahres. Nach Absprache ist auch ein anderer Starttermin möglich.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Wer sich für andere Menschen freiwillig engagieren möchte, kann alternativ auch einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolvieren. Ein Bundesfreiwilligendienst kann auch noch von all denjenigen absolviert werden, die älter als 26 Jahre sind. Es gibt anders als beim FSJ oder FÖJ keine Altersbegrenzung. Zusätzlich kann ein BFD mehrfach geleistet werden.

Voraussetzungen

Jeder, der einen Bundesfreiwilligendienst ausüben möchte, muss seine Schulpflicht erfüllt haben. Das Mindestalter für den Eintritt in ein BFD liegt je nach Bundesland bei 15 oder 16 Jahren, ein Höchstalter gibt es nicht. Darüber hinaus gibt es keine zu erfüllenden Voraussetzungen.

Einsatzbereiche

Die Einsatzbereiche eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) sind vielfältig. Bewerber sind in ähnlichen Einsatzbereichen tätig wie in einem FSJ oder FÖJ. Wahlweise kann man sich in der Altenpflege, der Kinder- und Jugendarbeit oder auch im Großbereich des Tier-, Natur- und Umweltschutzes engagieren.

Dauer und Bezahlung

Das Taschengeld in einem BFD beträgt ebenso wie in einem FSJ oder FÖJ 423 Euro monatlich. Vorgesehen sind 12 Monate, es kann aber auf 6 Monate verkürzt oder auf 18 Monate verlängert werden. Maximal sind 24 Monate Bundesfreiwilligendienst für dieselbe Einrichtung möglich.

Tipp: Sowohl beim FSJ, FÖJ als auch bei einem BFD haben Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld für das teilnehmende Kind, solange es unter 25 Jahre alt ist. Zudem gibt es einen Freiwilligenausweis, der vor allem in vielen kulturellen oder sozialen Einrichtungen Vergünstigungen mit sich bringt.

Freiwilliger Wehrdienst (FWD)

Wer eine berufliche Tätigkeit bei der Bundeswehr in Betracht zieht, kann auch dort einen Freiwilligendienst leisten. Bei der Teilnahme an einem Freiwilligen Wehrdienst (FWD) lernen Teilnehmer die Arbeit der Streitkräfte kennen.

Voraussetzungen

Wer einen freiwilligen Wehrdienst leisten will, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Schulpflicht muss erfüllt sein und Teilnehmer müssen mindestens 17 Jahre alt sein. Das Einverständnis der Eltern ist für Bewerber unter 18 Jahren notwendig.

Dauer und Bezahlung

Der Freiwillige Wehrdienst beträgt maximal bis zu 23 Monate. Die ersten 6 Monate gelten unabhängig von der gesamten Dauer als Probezeit. Nach 12 Monaten wird die Teilnahme an Auslandseinsätzen vorausgesetzt, außerdem können Teilnehmer bei Bedarf deutschlandweit versetzt werden. Diesen Bedingungen stimmen Teilnehmer bei Eintritt in den FWD zu.

Für diese besondere Art des Freiwilligendiensts gibt es kein Taschengeld, sondern ein sogenanntes Wehrsold. Daneben gibt es einen Wehrdienstzuschlag und bei Austritt aus dem freiwilligen Wehrdienst ein entsprechendes Entlassungsgeld. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden ebenso wie beim FSJ, FÖJ und BFD übernommen.

Freiwilligendienste im Ausland

Ein FSJ, ebenso wie das FÖJ, kann auch in anderen Ländern absolviert werden. Bei einem Bundesfreiwilligendienst (BFD) hingegen ist kein Auslandseinsatz möglich. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat auf seiner Webseite hilfreiche Adressen von Organisationen und Verbänden zusammengestellt, die ein FSJ oder FÖJ im Ausland anbieten.

Zudem gibt es einige Freiwilligendienste, die ausschließlich im Ausland geleistet werden können:

  • Kulturweit
  • Weltwärts
  • Europäischer Freiwilligendienst (EFD)
  • Europäisches Solidaritätskorps
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
  • Friedensdienste und kirchliche Dienste im Ausland

Wer überlegt einen Teil seines Freiwilligendienstes im Ausland zu absolvieren, für den ist möglicherweise der kombinierte Jugendfreiwilligendienst eine geeignete Möglichkeit. Ein Teil davon wird im Ausland, der andere Teil in Deutschland absolviert.

Kulturweit

Das Programm kulturweit ermöglicht Interessenten, ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu leisten. Teilnehmer müssen zwischen 18 und 26 Jahren alt sein und können mit kulturweit für 6 oder 12 Monate einen Freiwilligendienst im Ausland planen. Freiwillige, die sich für das Programm von kulturweit entscheiden, engagieren sich überall auf der Welt für Bildung, Wissenschaft, Kultur sowie Natur. Zu den Aufgaben bei Teilnahme eines Freiwilligendienstes mit kulturweit gehören beispielsweise die Planung und Durchführung des Deutschunterrichts an einer Partnerschule, die Mitorganisation von Kulturveranstaltungen an einem Goethe-Institut vor Ort oder die Übernahme von Projekten zur Umweltbildung (z. B. in einem UNESCO-Reservat). Für die Unterkunftssuche im Gastland und die Buchung der Flüge sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Anmeldung der vor Ort benötigten Versicherungen übernimmt kulturweit. Es gibt ein monatliches Taschengeld von 150 Euro und zusätzlich 200 Euro Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung.

Kulturweit fällt unter das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Das JFDG sieht ein pädagogisches Begleitprogramm vor, das aus einem zehntägigen Vorbereitungsseminar in Deutschland, einem fünftägigen Zwischenseminar im Einsatzland sowie einem fünftägigen Nachbereitungsseminar in Deutschland besteht. Auf den Vorbereitungsseminaren werden kleine Seminarprojekte in Gruppen umgesetzt. Im Gastland übernehmen Teilnehmer die Planung , Organisation und Durchführung eigenständiges Projekt, das vor den anderen Teilnehmern auf den Nachbereitungsseminaren vorgestellt wird. Die Freiwilligen sprechen ihre individuellen Projektideen, die in Zusammenhang mit ihren Aufgaben vor Ort stehen sollten, mit den jeweiligen Einsatzstellen ab, um sie möglichst gut in die bestehenden Abläufe und Strukturen integrieren zu können. Die Einrichtungen, in denen Freiwillige von kulturweit arbeiten, gehören zum globalen Netzwerk der auswärtigen Kulturpolitik Deutschlands und der UNESCO.

Weltwärts

Weltwärts ist ein entwicklungspolitischer Freiwilligendienst. Das Ziel ist es Menschen aus Deutschland und anderen Teilen der Welt (Afrika, Asien, Lateinamerika, Ozeanien und Osteuropa) durch Freiwilligendienste zusammenzubringen, um den Austausch zu fördern und globale Zusammenhänge besser zu verstehen. Das Lernen durch gegenseitigen Austausch sowie die gleichzeitige Stärkung internationaler Kontakte stehen dabei im Mittelpunkt.

Das Programm von weltwärts eignet sich für Teilnehmer zwischen 18 und 28 Jahren. Es werden hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingehalten, die Teilnahme ist ausschließlich bei entsprechend zertifizierten Organisationen möglich. Wer an einem weltwärts-Freiwilligendienst teilnehmen möchte, braucht nicht zwingend die deutsche Staatsbürgerschaft. Eine Aufenthaltserlaubnis sowie der Lebensmittelpunkt in Deutschland sind jedoch Voraussetzung. Das Programm von Weltwärts wird bis zu 75 Prozent staatlich durch das BMZ gefördert. Die übrigen ca. 25 Prozent der Kosten tragen die jeweiligen Entsendeorganisationen. Teilnehmer bekommen den Flug, die Unterkunft und Verpflegung sowie Versicherungen vor Ort bezahlt. Zusätzlich gibt es ein Taschengeld von circa 100 Euro pro Monat, ebenso wird eine qualifizierte Betreuung vor Ort sichergestellt.

Europäischer Freiwilligendienst (EFD)

Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) besteht als Förderprogramm der Europäischen Kommission seit 1996 und ist Teil des EU-Programms Erasmus+ JUGEND IN AKTION. Voraussetzungen zur Teilnahme sind ein Mindestalter von 17 sowie ein Höchstalter von maximal 30 Jahren. Der EFD kann in jedem Land Europas absolviert werden, inklusive aller Nicht-EU-Mitgliedsstaaten wie Norwegen oder der Türkei. Es gibt ebenfalls Projekte in benachbarten Partnerländern, wie Serbien, Albanien, Ägypten, Marokko oder Israel. Die Einsatzdauer liegt zwischen 2 und maximal 12 Monaten.

Die Grundlage des Europäischen Freiwilligendienstes bildet das miteinander und voneinander Lernen. Damit ein kultureller Austausch in dieser Form gelingen kann, wird innerhalb des EFD nicht nur in Projekten gearbeitet, sondern auch bewusst gelernt. Die spezifischen Einsatzbereiche sind breit gefächert. Sowohl soziale, ökologische als auch kulturelle Projekte sind möglich. Beispiele für soziale Tätigkeiten sind die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, alten Menschen sowie mit Obdachlosen oder Menschen mit Behinderung. Für den Umweltschutz können sich Freiwillige beispielsweise in Nationalparks engagieren. Auch rund um die Themen Kreativität und Kultur gibt es verschiedene Projekte, die Grenzen zwischen einzelnen Tätigkeitsbereichen können fließend verlaufen.

Die Teilnahme am EFD ist bis auf eine mögliche Kostenbeteiligung an den Reisekosten für Teilnehmer kostenfrei und wird durch Erasmus+ nahezu vollständig finanziell gefördert. Unterkunft, Essen und Verpflegung, Sprachkurse, notwendige Mittel, um vor Ort mobil zu sein – alles wird durch den EFD übernommen. Es gibt ein Taschengeld, dessen Höhe an das jeweilige Land des Aufenthalts angepasst ist.

Europäisches Solidaritätskorps (ESK)

Das Europäische Solidaritätskorps ist ein weiterer Freiwilligendienst, der von der Europäischen-Kommission eingerichtet wurde. Wer zwischen 18 und 30 Jahren alt ist, kann an entsprechenden Freiwilligenprojekten im Ausland teilnehmen. Finanziert wird das Europäische Solidaritätskorps über Zuschüsse an Organisationen, die über Ausschreibungen vergeben werden.

Ziel des ESK ist es, junge Menschen in der beruflichen oder freiwilligen Teilnahme an verschiedenartigen Solidaritätsprojekten zu unterstützen. Dabei laufen diese freiwilligen Einsätze, die zwischen 2 und 12 Monaten dauern, über den Europäischen Freiwilligendienst (EFD). Mit Ausnahme von Kurzzeit-Projekten unter 2 Monaten und solchen in benachbarten Partnerländern gehören sämtliche Projekte demzufolge automatisch zum EFD, der seit 2017 zum Europäischen Solidaritätskorps (ESK) gehört.

Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) wurde als Auslandsfreiwilligendienst des Bundesfamilienministeriums eingerichtet. Er bietet jungen Menschen die Chance, sich im Ausland zu engagieren. Häufig findet ein Einsatz über den IJFD im sozialen oder ökologischen Bereich oder in der Friedens- und Versöhnungsarbeit statt.

Jeder, der seine Vollzeitschulpflicht erfüllt hat und bis zum Ende des Auslandsaufenthalts das Alter von 27 Jahre nicht überschritten hat, kann an einem IJFD teilnehmen. Die Dauer des Aufenthalts kann zwischen 6 und maximal 18 Monaten liegen, die reguläre Dienstzeit beträgt jedoch 12 Monate. Die Freiwilligen erhalten ein (variierendes) Taschengeld, ihnen wird die Unterkunft sowie Verpflegung vor Ort gestellt, sie bekommen Arbeitskleidung und die Reisekosten werden übernommen. Darüber hinaus werden Teilnehmer während des Dienstes im Ausland umfassend durch Versicherungsverträge des Trägers sowie der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Das Bundesfamilienministerium fördert die Teilnehmer über Träger des IJFD mit einem Festbetrag von bis zu 350 Euro pro Monat.

Friedendienste und kirchliche Dienste im Ausland

Ein Friedensdienst bezeichnet eine Form der Arbeit bzw. des Engagements, das zur Verwirklichung von Frieden beitragen soll. Dieser wird vor allem in Form des Freiwilligendienstes, also eine ehrenamtliche Arbeit, absolviert. Freiwillige Friedensdienste (FFD) werden häufig von kirchlichen Trägern oder Einrichtungen organisiert, da diesen besonders an der Erhaltung oder Schaffung von Frieden gelegen ist. Friedensdienste setzen sich für eine Kultur der Gerechtigkeit, des Friedens und der Gewaltfreiheit ein. Die Aufgaben von Freiwilligen innerhalb eines Friedensdienstes sind vielfältig und können von der Vermittlung bei Konflikten, über die Offenlegung von Benachteiligung einzelner sozialer Gruppen, bis hin zur intensiven Betreuung und Integration von Gewaltopfern reichen. Mit dem Zivilen Friedensdienst (ZFD) wurde ein weiteres Programm für Gewaltprävention und Friedensförderung in Krisen- und Konfliktregionen geschaffen.

Viele freiwillige Friedensdienste und kirchliche Dienste im Ausland sind als Träger des Internationalen-Jugend-Freiwilligendienst (IJFD) oder des Weltwärts-Programms anerkannt, weshalb dann die Teilnahmevoraussetzungen dieser Organisationen gelten. Beispielsweise gibt es das Programm Aktiv-Zivil, der freiwillige Friedensdienst weltweit, der von der Evangelischen Kirche im Rheinland geleitet wird. Auch ein Diakonisches Jahr im Ausland (in Zusammenarbeit mit der Diakonie) ist möglich.

Vor - und Nachteile von Freiwilligendiensten

Neben vielen Vorteilen, kann ein Freiwilligendienst auch Nachteile mit sich bringen. Interessenten sollen die Vor- und Nachteile gut abwägen, bevor sie einen Freiwilligendienst im In- oder Ausland antreten.

Vorteile

  • Kostenlose Einblicke in das ausgewählte Berufsfeld
  • Sammlung von erster Praxiserfahrung
  • Persönliche Weiterentwicklung: Eigene Stärken und Schwächen kennenlernen
  • Kostenlose Teilnahme an Bildungsseminaren oder Veranstaltung während des Freiwilligendienstes

Nachteile

  • Geringe Bezahlung für eine Vollzeitarbeit
  • Ein oftmals harter Arbeitsalltag
  • Entfernung von Freunden, Familien und Partnern kann als Herausforderung empfunden werden (bei Freiwilligendiensten im Ausland)

Freiwilligendienste und Bezug von Arbeitslosengeld oder Hartz IV

Teilnehmer eines Freiwilligendienstes können parallel Hartz IV bzw. das Arbeitslosengeld II erhalten. Das Taschengeld, das sie durch den Freiwilligendienst erhalten, wird dabei als Einkommen gewertet. Ein Nebenverdienst von maximal 100 Euro brutto monatlich ist ohne Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld erlaubt, darüber liegende Beträge werden auf den individuellen Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet.

Fazit

Ein Freiwilligendienst bietet Teilnehmern nach Beendigung der Schullaufbahn und auch zu einem späteren Zeitpunkt vielfältige Möglichkeiten, sich für andere Menschen einzusetzen. Je nachdem, in welchem Bereich man sich engagieren möchte, kommt ein FSJ, ein FÖJ, ein BFD, ein freiwilliger Wehrdienst oder auch ein Freiwilligendienst im Ausland in Frage. Die Vergütung ist zwar gering, dafür ermöglichen die Träger eine ausreichende Möglichkeit zur Orientierung vor dem Einstieg ins Berufsleben und übernehmen in der Regel weitere anfallende Kosten, etwa für Arbeitskleidung oder Verpflegung.