Förderung von Weiterbildung: ein umfassender Überblick

In Deutschland gibt es verschiedenste Förderungen, mit deren Hilfe sich verschiedenste Personengruppen weiterbilden können. Durch die zahlreichen Förderungen gibt es verschiedene Anlaufstellen und nicht in jedem Bundesland herrschen die gleichen Voraussetzungen und Möglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Förderungsmaßnahme macht in den meisten Fällen sowohl für den Leistungsträger als auch für den Leistungsempfänger Sinn.
  • Förderung auf Weiterbildung steht in Deutschland generell allen Personen zu. Hierbei ist es nicht wichtig, ob jemand erwerbstätig ist oder nicht. Je nach aktuellem Berufsstand kann es jedoch zu verschiedenen Angeboten und Anlaufstellen kommen.
  • Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung, der Antragsablauf als auch der Umfang der Förderung können je nach Bundesland und Träger der Förderung variieren.

Ziele der Weiterbildungsförderung

Die Ziele der Weiterbildungsförderung können genauso wie die Ziele der Förderung selbst grundlegend verschieden sein. Arbeitgeber verfolgen durch eine Weiterbildungsförderung beispielsweise andere Ziele als der Staat oder die Bundesagentur für Arbeit. Eines haben jedoch alle Maßnahmen gemein. Es soll im Endeffekt ein Mehrwert für beide Seiten entstehen, ohne dass die geförderte Person selbst alle Kosten übernehmen muss. Weiterbildung ist in einigen Fällen eine teure Angelegenheit, weswegen sowohl Jobagenturen, der Staat und Arbeitgeber eine willkommene Möglichkeit darstellen, um die Kosten effektiv zu reduzieren oder vollständig weitergeben zu können. Denn selbst wenn viele Menschen den Wunsch nach einer Weiterbildung haben, ist es in der Realität oft nur schwer umzusetzen. Durch eine entsprechende Bildungsmaßnahme könnte sich in Zukunft aber durchaus eine neue Jobsituation ergeben. Oder das Fachwissen eines Mitarbeiters könnte hilfreich für das Unternehmen sein. Aufgrund dieser weiterführenden Möglichkeiten, die eine Weiterbildungsförderung mit sich bringt, wird sie in der Regel als Investition in die Zukunft gesehen.

Bereiche der Förderung und Zielgruppen

Förderprogramme können in den verschiedensten Bereichen eingesetzt werden. Von der Bundesagentur für Arbeit bis hin zu speziellen Einrichtungen für Hochbegabte lassen sich diverse Zielgruppen ausmachen. Dabei wird stets das Bedürfnis nach einer Unterstützung für diverse Personengruppen in den Vordergrund gestellt. Dies lässt sich keinesfalls auf eine bestimmte Personengruppe einschränken. Denn sowohl hochbegabte Kinder, Arbeitslose als auch Erwerbstätige können sich mit einem Förderbedarf konfrontiert sehen. Hierbei gibt es dann für die verschiedenen Bereiche und Zielgruppen spezielle Förderangebote. Von speziellem Unterricht für Hochbegabte bis hin zur Umschulung ist dabei vieles möglich.

Träger der Förderung

Eine Förderung ist immer an einen bestimmten Träger gekoppelt. Denn die Kosten werden teils oder sogar vollständig von Außenstehenden übernommen. Dies können vom Unternehmen bis hin zum Staat verschiedene Strukturen und Einrichtungen sein. Je nach Personengruppe und Förderbereich bieten verschiedene Träger ihre Unterstützung an.

Bund und Länder

Einige Förderungen werden direkt über Bund und Länder angeboten. Hierbei kann es sich um zeitlich oder finanziell beschränkte Fördermöglichkeiten handeln. Der Bildungsurlaub beispielsweise ist hingegen eine Maßnahme vieler Länder, die kein zeitlich befristetes Programm darstellt. Der Förderkatalog von Bund und Ländern kann sich entsprechend weiterentwickeln und an die aktuelle gesellschaftliche Situation angepasst werden.

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist oftmals direkter Ansprechpartner und auch Träger von Förderungen, die mit Aus- und Weiterbildung in Verbindung gebracht werden können. Vor allem für nicht erwerbstätige Menschen ist die Bundesagentur für Arbeit ein interessanter Ansprechpartner. Hierbei besteht natürlich sowohl vom Maßnahmenträger als auch vom Maßnahmenempfänger ein besonders starkes Interesse. Denn eine Fördermöglichkeit kann den Weg aus der Arbeitslosigkeit bedeuten.

Arbeitgeber

Auch der Arbeitgeber kann ein Ansprechpartner sein, wenn es um Berufs- oder Bildungsförderung geht. Hier finden natürlich nur jene Personen Zuspruch, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Arbeitgeber kann dann zum Träger von entsprechenden Maßnahmen werden, wenn er selbst auch ein Interesse in der Weiterbildung sieht. Beispielsweise wenn Mitarbeiter ein neues Programm erlernen sollen, um Prozesse innerhalb des Unternehmens zu optimieren. Auch bei interner Ausbildung von Führungskräften kann der Arbeitgeber als Maßnahmenträger fungieren.

Ausgestaltung der Förderung von Weiterbildung

Bei den verschiedenen Förderungen handelt es sich häufig um finanzielle Zuwendungen. Mithilfe dieser Boni sollen Personen die Möglichkeit erhalten, sich unabhängig von ihrer aktuellen finanziellen Situation aus- und weiterbilden lassen zu können. Hierbei gibt es verschiedenste Möglichkeiten, von vollumfänglichen Kostenübernahmen bis hin zu gedeckelten Maßnahmen. Auch die bezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz ist für Bildungsmaßnahmen zulässig.

Bildungsgutschein

Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine Bescheinigung für einen Zuschuss, die von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt wird. Diese Bescheinigung kann sowohl von erwerbslosen Personen als auch von Erwerbstätigen angefragt werden. Der Einsatz dieser Förderung ist nur bei ausgewählten Trägern gültig und soll in erster Linie zum Erlernen oder Erweitern von Kompetenzen dienen. Eine Bewilligung erfolgt stets durch die zuständige Behörde. Der Bildungsgutschein ist für maximal drei Monate nach dem Beginn der Bildungsmaßnahme gültig. Vor allem für erwerbslose Personen ist wichtig zu wissen, dass weiterhin ein Anspruch auf das bestehende Arbeitslosengeld besteht.

Der Bildungsgutschein berechtigt zum Ersatz aller Bildungskosten. Dies schließt auch die Verpflegung, mögliche Arbeitsutensilien und -kleidung sowie Kosten für anfallende Prüfungen mit ein. Der Bildungsgutschein wird nur ausgestellt, wenn durch die Maßnahme eine Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder um eine berufliche Eingliederung zu ermöglichen. Für den Erhalt muss vorab ein Gespräch bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Ein Anspruch besteht zudem in der Regel nur dann, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden ist oder zumindest drei Jahre eine Tätigkeit ausgeübt wurde.

Bildungsprämie

Bei der Bildungsprämie konzentriert sich der Staat vor allem auf die Förderung von bereits erwerbstätigen Personen. Durch das Programm werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildung übernommen, eine Deckelung liegt hier bei 500 Euro. Damit die Bildungsprämie in Anspruch genommen werden kann, muss die antragstellende Person zumindest das 25. Lebensjahr vollendet haben und aktuelle 15 Stunden oder mehr beschäftigt sein. Dabei darf das Bruttojahreseinkommen nicht höher als 20.000 Euro betragen.

Bildungsurlaub

Der Bildungsurlaub wird in 14 von 16 Bundesländern als Förderprogramm angeboten und steht ausschließlich erwerbstätigen Personen zur Verfügung. Je nach Bundesland kann der Bildungsurlaub auch als Bildungszeit oder Bildungsfreistellung bezeichnet werden. Bei dieser Fördermaßnahme muss der Arbeitgeber dem betroffenen Mitarbeiter zusätzlich bezahlten Urlaub gewähren. Wichtig zu beachten ist auch, dass die Weiterbildung nicht unbedingt mit der jetzigen beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen muss. Pro Jahr besteht im Regelfall ein Anspruch auf fünf zusätzliche Bildungsurlaubstage.

Förderung von Weiterbildung in verschiedenen Bundesländern

Je nach Land kann oft ein unterschiedlicher Weiterbildungsbonus in Anspruch genommen werden. Interessenten sollten sich daher vorab immer genau über die Möglichkeiten in ihrem zuständigen Bundesland informieren.

Hamburg

Ausschließlich in Hamburg kann der sogenannte »Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS« in Anspruch genommen werden. Dieser richtet sich an sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen unabhängig der Branche. Besonders interessant ist dieses Programm für Personen mit geringer oder gar keiner Qualifikation und jenen Arbeitnehmern, die aufstockende Leistungen beziehen. Doch auch Einzelunternehmer, ältere Personen und Minijobber können hiervon profitieren.

Bayern

Für Bayern wurde ein zentrale Weiterbildungsportal gegründet, worüber sich Interessenten über die verschiedenen Weiterbildungsangebote im Freistaat informieren können. Dabei lässt sich speziell nach Personengruppe sowie Branche filtern, damit Arbeitgeber, Arbeitnehmer, erwerbslose Personen als auch Selbstständige stets das passende Angebot finden.

Thüringen

In Thüringen steht ein Weiterbildungsscheck zur Verfügung. Dieser wird an jene Personen ausgegeben, die für ein in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten und mit einem Brutto-Einkommen von unter 55.000 Euro auskommen. Das Land gewährt einen Zuschuss zu Weiterbildungen bei anerkannten Bildungseinrichtungen von bis zu 1.000 Euro. Der Antrag muss dafür bereits vor der Anmeldung zur gewünschten Weiterbildung erfolgen. 

Verfahren und Ablauf der Antragstellung

Je nach Träger kann der Ablauf sowie die Antragstellung unterschiedlich ausfallen. In aller Regel müssen hierzu Formulare ausgefüllt und eingereicht werden. Oftmals sind zudem auch gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Diese können sowohl die aktuelle Lebens- und Erwerbssituation, die Ausbildung, das Alter als auch den Wohnort betreffen. Einige Fördermaßnahmen verlangen zusätzlich ein Beratungsgespräch, bevor eine Zusage erfolgen kann. Durch diese oft umfangreichen Voraussetzungen und Prozesse möchten sich die Träger absichern und eine gewisse Garantie erlangen können, dass die Nutzer der Förderung auch tatsächlich von der Maßnahme profitieren und im Endeffekt auch ein Investment durchgeführt wird.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen für eine Förderung notwendig sind, hängt immer vom Maßnahmenträger und der entsprechenden Maßnahme selbst auf. Handelt es sich um Angebote der Länder, muss in der Regel ein Nachweis über den Wohnsitz erbracht werden. Setzt eine Bildungsmaßnahme Bedingungen an einen Arbeitsplatz, die Ausbildung oder das Einkommen, können Gehaltsabrechnungen oder Zeugnisse angefordert werden. Zudem bedarf es so gut wie immer eines Nachweises über die entstandenen Kosten. Eine Rechnung des Bildungsanbieters ist nahezu immer notwendig, damit die Förderung auch in Anspruch genommen werden kann. Bei umfassenden Förderungen können auch weitere Rechnung für Prüfungen, Arbeitsutensilien oder Kost und Logis zu den erforderlichen Unterlagen zählen.

Zuständige Stellen

Die zuständigen Stellen können je nach genutzter Maßnahme völlig unterschiedlich aussehen. Handelt es sich beim Maßnahmenträger um den Arbeitgeber, wird der Vorgesetzte oder die Personalabteilung als erster Ansprechpartner dienen. Bei Maßnahmen, die von der Agentur für Arbeit getragen werden, müssen sich Interessenten an die zuständige Behörde oder direkt an den zuständigen Sachbearbeiter wenden. Die zuständigen Stellen für Beratungsleistungen undAntragstellungen sind in den meisten Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Oftmals dienen kommunale Ämter als erste Anlaufstelle.

Fazit

Die Förderung von Weiterbildung ist essenziell wichtig und bietet vielen Menschen die Möglichkeit, sich ohne große finanzielle Mittel entsprechend beruflich neu zu orientieren oder ihr vorhandenes Wissen in einer Richtung weiter zu intensivieren. Durch die verschiedensten Anlaufstellen und Möglichkeiten zur Maßnahme werden sowohl erwerbstätigen als auch nicht erwerbstätigen Personen Tür und Tor zu mehr Wissen geöffnet.