Wie werde ich Datenschutzbeauftragter?

Alle Unternehmen, die das Vorhandensein oder die Verwendung personenbezogener Daten im Internet erklären, sind verpflichtet, diese Daten zu schützen. Um datenschutzrechtliche Pflichten effektiv erfüllen zu können, ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter unerlässlich. Einerseits setzen sie sich mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen auseinander und klären über die Pflichten auf, andererseits helfen sie bei der Lösung konkreter Probleme. Dazu gehören neben der internen Unterstützung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten auch Schulungen zu Datenschutzanforderungen in den jeweiligen Regionen. Der Datenschutzbeauftragte ist auch der erste Ansprechpartner innerhalb des Unternehmens gegenüber den Kunden, Lieferanten oder externen Vertragspartnern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Datenschutzbeauftragte ist Spezialist im Bereich Datenschutz und fungiert als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Datenschutzbehörden und den Personen, deren Daten gespeichert werden.
  • Die Notwendigkeit für Unternehmen, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, besteht, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu tun haben.
  • Die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten ist nicht gesetzlich geregelt. Weiterbildungen und Seminare werden von der IHK, vom TÜV und auch von anderen Weiterbildungsanbietern zur Verfügung gestellt.
  • Datenschutzbeauftragte können sowohl extern als auch intern bestellt werden. Interne Datenschutzbeauftragte genießen einen besonderen Kündigungsschutz und können nur außerordentlich gekündigt werden.

Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Bei einem Datenschutzbeauftragten handelt es sich um einen Datenschutz-Experten, der alle Abläufe der Datenspeicherung von personenbezogenen Daten überwacht. Hierbei kann er als eine Art Schnittstelle zwischen dem Unternehmen, in dem er tätig ist, den Behörden und den Personen, deren Daten verarbeitet werden, angesehen werden. Neben der Überwachung ist er auch für die Planung und für die Umsetzung datenschutzrechtlicher Prozesse verantwortlich. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass der Datenschutzbeauftragte kein Entscheidungsträger ist und lediglich eine Beraterrolle einnimmt.

Datenschutzbeauftragter werden

Heutzutage gewinnt der Datenschutz an immer größerer Bedeutung. Da immer mehr Daten gespeichert werden und strenge Datenschutzrichtlinien erfüllt werden müssen, bedarf es Fachpersonal, das sich damit auskennt und weiß, worauf beim Umgang mit diesen Daten geachtet werden muss. Eine staatlich geregelte Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten gibt es derzeit noch nicht. Stattdessen bieten TÜV, Dekra und IHK eine Reihe maßgeschneiderter Seminare an, mit denen sich Interessierte das nötige Fachwissen zu Datenschutzthemen aneignen können. Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das belegt, das sie über das notwendige Wissen zum Thema Datenschutz verfügen. Die Seminarreihe richtet sich an alle, die sich mit dem Thema aktiver Datenschutz vertraut machen wollen. Grundkenntnisse werden aufgenommen und vertieft.

Voraussetzung

Bestimmte Voraussetzungen müssen die Teilnehmer nicht erfüllen. Jedoch ist es von Vorteil, wenn die Seminarteilnehmer bereits die zur Datenverarbeitung erforderlichen kaufmännischen und technischen Kenntnisse mitbringen. Die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten richtet sich sowohl an Führungskräfte als auch an Mitarbeiter, die für die Datenverarbeitung in ihrem Unternehmen verantwortlich sind. Ebenfalls profitieren Firmeninhaber, EDV-Unternehmen und IT-Dienstleister von einer Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten.

Kosten

Die Kosten für die Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten hängen vom jeweiligen Anbieter ab und liegen zwischen 1.500 und 2.700€. So berechnet zum Beispiel der Weiterbildungsanbieter Modal für die fünftägige Weiterbildung 2.439,50€ inklusive MwSt. Bei anderen Anbietern ist die Ausbildung auch günstiger erhältlich, doch sollte bei der Auswahl der Weiterbildung nicht allein auf den Preis geachtet werden. Entscheidend für eine gute Ausbildung sind die Lerninhalte, die möglichst viele Bereiche abdecken sollten.

Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten

Leider gibt es derzeit keine einheitlich geregelte Berufsausbildung zum Datenschutzbeauftragten. Da das Thema Datenschutz immer wichtiger wird, sind mittlerweile fast alle Unternehmen verpflichtet, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, was dazu führt, dass immer mehr Anbieter entsprechende Angebote zur Verfügung stellen. Die IHK bietet gleich mehrere Weiterbildungen im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit an. So ist es zum einen möglich, bei der IHK eine Ausbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragen zu absolvieren und zum anderen werden auch Weiterbildungen für Datenschutzbeauftrage angeboten, mit denen das Wissen auf den neusten Stand gebracht werden kann.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte ist in alle Prozesse des Unternehmens oder der Behörde im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten eingebunden. Er weiß, wo personenbezogene Daten gespeichert oder verarbeitet werden und muss die Angemessenheit der Verarbeitung dieser Daten beurteilen können. Relevante Personengruppen sind ebenfalls zu benachrichtigen.

Außerdem ist der Datenschutzbeauftragte dafür verantwortlich, die IT-Sicherheit zu überprüfen und Optimierungsbedarf zu erkennen. Ebenfalls werden Audits, die systematische Kontrolle von Prozessen, von Datenschutzbeauftragten initiiert und begleitet. Darüber hinaus befasst sich der Datenschutzbeauftragte mit Beschwerden, die von Mitarbeitern oder Kunden gemeldet werden. Gegebenenfalls muss der Datenschutzbeauftragte auch bestimmte Vorfälle melden.

Gehalt als Datenschutzbeauftragter

Die Verdienstmöglichkeiten von Datenschutzbeauftragten unterscheiden sich je nach Größe des Unternehmens. Das Einstiegsgehalt von Datenschutzbeauftragten liegt bei jährlich 24.000€. Datenschutzbeauftragte mit ein paar Jahren Berufserfahrung können bis zu 33.000€ im Jahr verdienen. Bei großen Unternehmen liegen die Verdienstmöglichkeiten sogar nochmals höher. Hier ist ein Jahresgehalt von bis zu 60.000€ jährlich möglich.

Einnahmen als Freelancer

Um als Datenschutzbeauftragter arbeiten zu können, ist nicht zwangsläufig eine Festanstellung in einem Unternehmen notwendig. Auch als Freelancer können Datenschutzbeauftragte tätig sein. Datenschutzbeauftragte, die freiberuflich arbeiten, erhalten für Ihre Dienstleistung einen Stundensatz, der ja nach Größe des Unternehmens und dem Umfang der Datenverarbeitung zwischen 100 und 250€ beträgt.

Kündigungsschutz für DSB

Um das Amt des Datenschutzbeauftragten attraktiver zu gestalten und eine gewisse Handlungsfreiheit zu ermöglichen, genießen diese einen besonderen Kündigungsschutz. So soll sichergestellt werden, dass sich die Datenschutzbeauftragten, wenn notwendig, durchsetzen können und nicht aus Sorge um ihre Anstellung ihrer Pflicht nicht ausreichend nachkommen. Allerdings hängt der Kündigungsschutz davon ab, in welcher Form die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ausgeübt wird. Wird die Tätigkeit im Arbeitsvertrag festgehalten, handelt es sich um einen internen Datenschutzbeauftragten. Erfolgt die Übernahme der Tätigkeit konkludent, profitieren die Datenschutzbeauftragten nicht vom Kündigungsschutz.

Interner Datenschutzbeauftragter

Der Kündigungsschutz für interne Datenschutzbeauftragte ermöglicht nur eine außerordentliche Kündigung, also wenn berechtigte Gründe für die Entlassung sprechen. Auch wenn die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter aufgegeben wird, besteht der Kündigungsschutz noch weitere 12 Monate. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums können die Mitarbeiter wieder ordentlich gekündigt werden.

Externer Datenschutzbeauftragter

Externe Datenschutzbeauftragte arbeiten in der Regel im Rahmen eines Dienstvertrages und sind nicht im Unternehmen angestellt. Sie sind daher nicht vor einer Kündigung geschützt.

Sie sind an das Bürgerliche Gesetzbuch gebunden, wonach der Auftraggeber den Vertrag jederzeit kündigen kann, wenn dem Vertrauen kein Arbeitsverhältnis zugrunde liegt. Daher müssen Verträge mit externen Datenschutzbeauftragten eine gewisse Mindestlaufzeit haben.

Fazit

Etwa ein Viertel der kleinen und mittelständigen Unternehmen schützt seine Daten derzeit nicht ausreichend. Integriert sind hier die Tätigkeit des für die Einhaltung des Datenschutzes zuständigen Datenschutzbeauftragten und die kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Unternehmen, die eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern zur Verarbeitung von Bestandsdaten beschäftigen, einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.

Diese Person kann im Unternehmen angestellt oder extern beauftragt werden. Um als Datenschutzbeauftragter arbeiten zu können, muss eine Weiterbildung bei einem anerkannten Anbieter absolviert werden. Angeboten werden diese Weitebildungen zum Beispiel von der IHK, vom TÜV und anderen Weiterbildungsanbietern. Da das Thema Datenschutz in den nächsten Jahren an Relevanz gewinnt, blicken Datenschutzbeauftragte einer sicheren Zukunft entgegen und profitieren von attraktiven Verdienstmöglichkeiten.