Bildungsschecks und andere Weiterbildungsförderungen

Was in einigen Bundesländern der Bildungsscheck ist in anderen ein Qualifikations- oder Qualischeck. Sie fördern die Weiterbildung – aber unter verschiedenen Voraussetzungen. Welche Bundesländer die Förderung gewähren und wie diese im Einzelnen aussieht, ist hier zusammengefasst.

In welchen Bundesländern bekommt man Schecks für die eigene Weiterbildung?

Grundsätzlich gehen Bildungsschecks für Beschäftigte und Freiberufler auf ein Förderprogramm des ESF (Europäischen Sozialfonds) zurück – das jedoch 2022 ausläuft. In Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg beispielsweise können bereits erworbene Bildungsschecks noch für Maßnahmen eingelöst werden, die im Jahr 2022 abgeschlossen werden. Die Landesregierung von NRW bietet weiterhin die Möglichkeit, Bildungsschecks zu bekommen – für Beschäftigte und Freiberufler.

In Mecklenburg-Vorpommern werden Bildungsschecks nur an Unternehmen vergeben. Außerdem gibt es »Schecks« unter anderem Namen: Qualifizierungsschecks in Hessen und Qualischecks in Rheinland-Pfalz. Und jeder Scheck hat seine eigenen Bedingungen, deshalb hier ein Überblick.

Wichtig: Viele Weiterbildungsträger, bei denen der Bildungsscheck eingereicht werden kann, verweisen bereits auf ihrer Webseite auf die unterschiedlichen Regelungen – manchmal allerdings etwas versteckt, deshalb lohnt ein Nachfragen. Folgende Voraussetzungen müssen bei Bildungsschecks, Qualifizierungs- und Qualischecks erfüllt sein:

  • Man muss seinen Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben.
  • Die Teilnahme-/Abschlusszertifikate müssen als Nachweis für die ordnungsgemäße Nutzung der Weiterbildungsförderung vorgelegt werden.

Alles über den Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen

Der Bildungsscheck ist grundsätzlich an die berufliche Weiterqualifikation geknüpft, also an den Erwerb von Fachwissen und fachübergreifenden Kompetenzen, die im individuellen beruflichen Kontext stehen. Gefördert werden (Online-)Kurse, die die fachliche, soziale oder methodische Kompetenz erweitern; die einem Berufsabschluss oder als berufsbegleitende Studiengänge dienen; die auf eine Externenprüfung oder einen Fortbildungsberuf vorbereiten; oder die für die Nachqualifizierung ausländischer Abschlüsse notwendig sind.

Die Beantragung zahlt sich aus, denn ein Bildungsscheck in NRW ist bis zu 50 Prozent der Weiterbildungsmaßnahme wert, bis maximal 500 Euro. Das bedingt natürlich, dass der Kurs mindestens ebenso viel kosten sollte – bei Beschäftigten gilt der Preis inklusive Mehrwertsteuer, bei Selbständigen netto, also exklusive Mehrwertsteuer. Die Differenz zur Kursgebühr muss man selbst zahlen.

Pro Kalenderjahr kann man einen Bildungsscheck beantragen, der dann innerhalb des Jahres bei einem Weiterbildungsträger eingelöst werden muss. Aber Achtung: Es gibt ihn nur, wenn die letzte dadurch geförderte Bildungsmaßnahme mindestens zwei Jahre zurückliegt.

Erster Check: Gehört man zur Zielgruppe? Diese sind

  • Personen, die in kleinen der mittelständischen Betrieben arbeiten und ihre Kompetenzen erweitern oder sich beruflich verändern wollen,
  • Selbständige oder freiberuflich Tätige in ihren ersten fünf Jahren,
  • Personen, die wieder in einen Beruf zurückkehren wollen,
  • Personen, die aus dem Ausland eine berufliche Qualifikation mitbringen, die nur durch eine Schulungsmaßnahme auch in Deutschland anerkannt wird.

Zweiter Check: Erfüllt man die Einkommensgrenzen? Das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres darf nur zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegen, oder bei gemeinsamer Veranlagung zwischen 40.000 und 80.000 Euro. Nachweisen muss man dies durch den Einkommensteuerbescheid oder die Bestätigung eines steuerlichen Beraters oder die Bescheinigung einer Behörde.

So geht es zum Bildungsscheck NRW: Man wendet sich an die für den Bildungsscheck autorisierten Beratungsstellen, zu denen Wirtschaftsförderungen, Kammern, Volkshochschulen und Weiterbildungs-Netzwerke gehören. Da es noch keine digitale Beantragung gibt, ruft man am besten dort an, um sich nach den erforderlichen Papieren zu erkundigen, und sichert sich (rechtzeitig vor Kursbeginn!) einen Beratungstermin. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, winkt der Bildungsscheck, den man beim Weiterbildungsträger einlöst.

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen: www.bildungsscheck.nrw.de

In Mecklenburg-Vorpommern werden Bildungsschecks an Unternehmen vergeben

In diesem Bundesland geht der Weg über den Arbeitgeber, der bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) Bildungsschecks für die Qualifizierung seiner Beschäftigten beantragen kann – wofür es einige Voraussetzungen gibt. Ob man als Arbeitnehmer Anspruch haben könnte, kann man auf der unten genannten Webseite selbst recherchieren – oder man fragt einfach in der Personalabteilung nach.

Ziel dieser Bildungsschecks ist, die Kompetenzen und Qualifikationen von Beschäftigten im Unternehmen selbst zu fördern – entweder durch interne Kurse oder über einen Weiterbildungsträger. Dazu ein wichtiger Fakt: Auch Online-Kurse sind förderfähig, aber nur, wenn sie live und mit interaktiver Teilnahme stattfinden!

Wer ebenso davon profitieren kann, sind Existenzgründer und Unternehmensnachfolger. Ihnen werden bis zu 80 Prozent für Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gewährt. Vor der Gründung oder der Übernahme richtet man den entsprechenden Antrag an die IHK oder eine Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern.

www.gsa-schwerin.de und www.iwwb.de/foerdersuche/Bildungsschecks-fuer-Existenzgruendungen-in-Mecklenburg-Vorpommern-foerdermoeglichkeiten-938.html

In Hessen führt ein Qualifizierungsscheck zum Berufsabschluss

Zwar ist auch in Hessen vom »Scheck« die Rede, doch handelt es sich hierbei um eine sogenannte »ProAbschluss«-Förderung. Diese ist speziell für Personen ab 27 Jahren, die einen (Online-)Kurs zur Erlangung eines Berufsabschlusses besuchen – entweder weil sie noch keinen haben oder weil sie einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, für die ihnen der entsprechende Abschluss noch fehlt. Hat man einen beruflichen Abschluss, der aber nicht dem aktuellen Job entspricht, gilt die Zusatzregel, dass dieser mindestens vier Jahre zurückliegen muss.

Der hessische Qualifizierungsscheck ist eine so genannte Anteilsfinanzierung. Das heißt, dass für Kurse – die mehr als 1.000 Euro kosten – die Hälfte der Gebühren erstattet wird, bis maximal 4.000 Euro. Man kann auch einen Teilabschnitt zur abschlussbezogenen Qualifizierung damit finanzieren.

Alle Träger, die entsprechend geförderte (Online-)Kurse anbieten, sind in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank verzeichnet. Dort kann man recherchieren, ob etwas Passendes dabei ist. Der nächste Gang geht zu einer der Beratungsstellen der Initiative ProAbschluss, die über ganz Hessen verteilt sind. Dort wird mit einem Coach nicht nur über das Ja und Nein entschieden, sondern schon im Vorfeld – evtl. auch mit dem Arbeitgeber – besprochen, welche individuelle Bildungsmaßnahme aufgrund der Kenntnisse und Tätigkeiten sinnvoll ist.

Weiterbildung Hessen e. V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main
Telefon 069 5979966-0, info(at)proabschluss(dot)de,
https://www.proabschluss.de/fuer-beschaeftigte/so-funktioniert-proabschluss/

Der Qualischeck in Rheinland-Pfalz fördert Menschen über 45 Jahren

Ist eine Weiterbildungsmaßnahme aus beruflichen Gründen notwendig, ist der Qualischeck eine finanzielle Unterstützung. Mit ihm bekommt man 50 Prozent der Kosten erstattet, maximal 500 Euro. Beanspruchen können den Qualischeck Beschäftigte, Berufsrückkehrer sowie Freiberufler und Selbstständige (in den ersten fünf Jahren), wenn sie Kurse von akkreditierten Bildungsträgern besuchen. Absolutes Muss ist ein Alter über 45 Jahren.

Achtung: Der Qualischeck gilt nur noch für Kurse, die in 2022 abgeschlossen werden, weil die Förderperiode zum 31.12.2022 endet. Da jedoch Beratung und Beantragung schnell gehen, sollte man die Zeit noch nutzen und den Antrag beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung stellen – spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung.

Es lohnt sich, denn es werden zum einen Kurse gefördert, deren Wert 1.000 Euro inkl. MwSt. übersteigt, und zum anderen Kurse bis 1.000 Euro inkl. MwSt., wenn das versteuernde Jahreseinkommen des letzten oder vorletzten Jahres höher war als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung.

Der schnellste Weg geht über den Download auf der Webseite https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck/antragstellung.

Dort findet man auch weitere Informationen wie die Vorab-Check-Liste. Das ausgefüllte Antragsformular versendet man per Post an die RAT GmbH und bekommt von dort im Falle eines positiven Bescheids den Qualischeck, den man innerhalb von drei Monaten einlösen muss.

Telefonischen Support bietet die kostenfreie Servicenummer 0800/5 888 432 montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.

Fazit

Jeder Scheck ist Geld wert, die Recherche lohnt sich also. Das geht zwar ganz gut über die verschiedenen Webseiten der Länder, aber der Förderdschungel – der ja mehr bietet als die hier besprochenen Schecks – bietet viel Lesestoff. Empfehlenswert ist daher, einfach mal zum Hörer zu greifen und sich bei kompetenten Ansprechpartnern zu informieren: Handwerkskammern, IHK und regionale Wirtschaftsförderungen.

Weiterführende Links/Quellen:

https://www.mags.nrw/bildungsscheck

https://www.gsa-schwerin.de/startseite/aktuelles

https://www.iwwb.de/foerdersuche/Bildungsschecks-fuer-Existenzgruendungen-in-Mecklenburg-Vorpommern-foerdermoeglichkeiten-938.html

https://www.proabschluss.de/qualifizierungsscheck/fuer-beschaeftigte/

https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck/antragstellung

Bereit, loszulegen?

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