Bildungsförderung für Selbständige

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Bildungsförderung für Angestellte, aber auch für Selbstständige. Viele Programme, die von Arbeitnehmern genutzt werden können, können auch von selbstständig Tätigen in Anspruch genommen werden. Die Förderungsprogramme können je nach Bundesland verschieden sein. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bildungsförderung soll Selbstständige und Freiberufler bei berufsbedingter Weiterbildung unterstützen.
  • Bildungsförderung wird teils auf Länderebene, teils auf Bundesebene geregelt.
  • Sie dient der kontinuierlichen Weiterbildung und stellt die Qualität der geleisteten Arbeit sicher.

Gründe für die Bildungsförderung für Selbständige 

Der Staat ist daran interessiert, nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige und Freiberufler bei ihrer beruflichen Bildung zu unterstützen. In der zunehmend digitalisierten und schnelllebigen Welt ist es wichtig, eine regelmäßige Schulung berufsbedingter Kompetenzen sicherzustellen. Zudem soll dem Recht jedes Einzelnen auf lebenslanges Leben nachgekommen werden. Ein Vorteil, der sich daraus auf Bundesebene ergibt, ist die Erhaltung kompetenter Fachkräfte in Deutschland. 

Warum sollte man als Selbständiger Bildungsförderung nutzen?

Gerade als Selbstständiger ist es wichtig, die eigenen Kompetenzen und Kenntnisse kontinuierlich weiterzubilden. Wer selbstständig arbeitet und von der Zufriedenheit seiner Auftraggeber für mögliche Folgeaufträge abhängig ist, sollte viel Wert auf die stetige Qualität seiner Arbeit legen. Daher ist es umso wichtiger, die neuesten Entwicklungen in der jeweiligen Branche nicht zu verpassen. 

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es keine länderspezifischen Förderungsmöglichkeiten für Selbstständige, sondern teilweise nur für Arbeitnehmer. In Hamburg gibt es den Weiterbildungsbonus PLUS, in Niedersachsen das Programm WiN und in Nordrhein-Westfalen den Bildungsscheck. In Schleswig-Holstein können Selbstständige den Weiterbildungsbonus nutzen und in Sachsen sind betriebliche Weiterbildungsschecks für Arbeitgeber und Selbstständige möglich. 

Darüber hinaus können Selbstständige auf Bundesebene und somit deutschlandweit Aufstiegs-BAföG beziehen sowie ein Aufstiegs- oder Weiterbildungsstipendium nutzen. Alle Informationen zu landes- und bundesweiten Fördermöglichkeiten erhalten interessierte Selbstständige auf den jeweiligen Webseiten der zuständigen Behörden. Grundsätzlich muss für den Bezug von Aufstiegs-BAföG oder eines Weiterbildungsstipendiums eine Aufstiegsfortbildung (zum Meister, Fachwirt oder Techniker in verschiedenen Branchen) besucht werden. 

Welche Förderung gewährt die Bundesagentur für Arbeit bei Selbstständigkeit?

Wenn Selbstständige eine Gründung vornehmen, etwa eine Firmengründung, zahlt die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss. Ein Rechtsanspruch besteht für Selbstständige nicht. 

Folgende Voraussetzungen müssen für einen Gründungszuschuss erfüllt sein: 

  • Die Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt und beendet eine vorherige Arbeitslosigkeit.
  • Bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Eine Ausnahme besteht für Menschen mit Behinderung im Sinne des Paragrafen 19 SGB III.

Darüber hinaus muss eine fachkundige Stelle bescheinigen, dass das Geschäftsmodell und die persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristigen Erfolg in der Selbstständigkeit ermöglichen. Als fachkundige Stellen gelten zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer (HWK) oder Banken. 

Ein genehmigter Gründungszuschuss wird zunächst 6 Monate lang ausgezahlt. Wie hoch der Zuschuss für selbstständige Gründer ausfällt, hängt von der Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes ab. Die Summe wird folgendermaßen berechnet: Gründungszuschuss pro Monat = Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes + 300 Euro.

Nach einem halben Jahr besteht die Möglichkeit, weitere 9 Monate lang 300 Euro ausgezahlt zu bekommen. Dafür müssen Selbstständige einen gesonderten Antrag stellen und dabei nachweisen, dass sie hauptberuflich selbstständig tätig sind.

Eine weitere Förderungsmöglichkeit der Agentur für Arbeit und des Jobcenters ist der Bildungsgutschein - dazu mehr im folgenden Abschnitt.

Bildungsprämie, Bildungszuschuss und Bildungsgutschein für Selbstständige

Über das Bundesministerium für Bildung und Forschung gab es bis Juni 2022 die Möglichkeit zur Beantragung einer Bildungsprämie (auch Bildungszuschuss genannt), um die individuelle berufsbezogene Weiterbildung zu fördern. Die Bundesregierung führte diese Förderung 2008 ein, um Erwerbstätigen (Angestellte und Selbstständige) mit geringerem Einkommen die Teilhabe am lebenslangen Lernen zu ermöglichen.

Ein Bildungsgutschein, der von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt wird, gilt in der Regel nur für Arbeitnehmer, Arbeitslose und Berufsrückkehrer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Bildungsgutschein jedoch auch von Selbstständigen und Freiberuflern beantragt werden. Das ist dann der Fall, wenn Selbstständige und Freiberufler eine Umschulung machen müssen, da sie beispielsweise ihre bisherige Tätigkeit aufgrund von Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können. Ein entsprechendes Beratungsgespräch in der jeweiligen Einrichtung ist für die Beantragung eines Bildungsgutscheins verpflichtend. Selbstständige sollten zuvor überlegen, welche Umschulung zu ihrem bisherigen Berufsprofil passt. Ein Bildungsgutschein für eine Umschulungsmaßnahme wird immer dann ausgestellt, wenn eine Notwendigkeit besteht – beispielsweise bei drohender oder bereits vorhandener Arbeitslosigkeit, die durch eine Umschulung beendet werden kann. 

Welche Voraussetzungen müssen für eine Bildungsförderung erfüllt sein?

Wer eine Bildungsförderung für Selbstständige in Anspruch nehmen möchte, sollte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die meisten Förderprogramme setzen voraus, dass pro Woche mindestens 15 Stunden selbstständig gearbeitet wird. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) nach Einkommensteuergesetz sollte maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung bei Eheleuten) betragen. Auch ein Wohnsitz in Deutschland ist Voraussetzung, ebenso wird häufig ein Nachweis darüber gefordert, im laufenden Kalenderjahr noch keine andere Bildungsförderung in Anspruch genommen zu haben. Bei vielen Förderprogrammen gilt ein Mindestalter von 25 Jahren. Für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter erforderlich. 

Welche Herausforderungen sind bei der Antragstellung zu meistern?

Die Antragstellung für eine Bildungsprämie ist seit Juni 2022 zunächst offiziell beendet. Ob und wann die Bildungsprämie oder ein ähnliches Förderprogramm erneut an den Start geht, ist bisher nicht bekannt. Einen Bildungsgutschein für eine Umschulung beantragen Selbstständige bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Es kann herausfordernd sein, dem zuständigen Sachbearbeiter die Notwendigkeit einer Umschulung plausibel zu machen. Daher sollten Sie sich vorab eine gute Argumentationskette überlegen und diese souverän vortragen. 

Wie sollten Selbstständige vorgehen, um eine Bildungsförderung zu bekommen?

Selbstständige, die eine Bildungsförderung erhalten wollen, sollten vorab bei der jeweiligen Antragstelle klären, ob sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Ein Gehaltsnachweis und ein Nachweis über die wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden, etwa die in Rechnung gestellten Arbeitsstunden an Auftraggeber, sind in der Regel bei der Antragstellung vorzulegen. 

Wer unterstützt Selbstständige bei der Weiterbildung?

Die Förderung von Weiterbildungsmöglichkeiten für Selbstständige sind teils individuell auf Landesebene, teils für die gesamte Bundesrepublik Deutschland geregelt. Wer die Aussicht darauf hat, seine Arbeitslosigkeit durch eine Selbstständigkeit zu beenden, kann eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit in Form eines Gründungszuschusses erhalten. 

Fazit

Bildungsförderungen sind nicht nur für Angestellte, sondern insbesondere auch für Selbstständige und Freiberufler wichtig. Berufliche Kompetenzen sowie Fachwissen müssen in regelmäßigen Abständen hinterfragt, erweitert und auf den aktuellen Stand gebracht werden, um qualitativ hochwertige Arbeit leisten zu können. Anders als Angestellte in vielen Bundesländern, erhalten Selbstständige während einer Weiterbildungsmaßnahme keine Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Die angebotenen finanziellen Zuwendungen für das Absolvieren von Weiterbildungsmaßnahmen stellen daher ein Mindestmaß an Unterstützung für selbständig Tätige sicher.