Bildungsförderung für Arbeitslose

Die berufliche Weiterbildung ist in vielen Fällen notwendig, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Arbeitssuchende können daher verschiedene Maßnahmen zur Bildungsförderung in Anspruch nehmen, um sich beruflich weiterzuentwickeln und ins Berufsleben zurückzukehren. Unterstützung bei der Bildungsförderung erhalten Arbeitssuchende durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bildungsförderung für Arbeitslose ist eine wichtige Maßnahme, um die Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen.
  • Gewährt werden die Förderungen, wenn durch die Weiterbildung oder Umschulung die Erfolgschancen für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erhöht werden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
  • Beantragt wird die Bildungsförderung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Da es sich hierbei jedoch häufig um Ermessensleistungen handelt, wird vorab geprüft, ob Bedarf besteht.

Wer ist berechtigt für die Förderung? 

Nach dem SGB steht die Bildungsförderung für Arbeitslose allen Personen zu, die eine Weiterbildung benötigen, um ins Arbeitsleben eingegliedert zu werden oder einer drohenden Arbeitslosigkeit zu entgehen. Wer keine Berufsausbildung abgeschlossen hat, der kann auch Fördermöglichkeiten für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses in Anspruch nehmen.

Wann können Arbeitslose die Bildungsförderung erhalten?

Um die Bildungsförderung für Arbeitslose zu erhalten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. So werden nur berufliche Weiterbildungen gefördert, die tatsächlich die Chance erhöhen, die bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes zu verhindern. Ebenso werden Fortbildungen gefördert, die dem Nachholen eines Berufsabschlusses dienen. Weiterbildungen, die lediglich aus eigenem Interesse absolviert werden möchten oder um sich beruflich umzuorientieren werden nicht, gefördert, sofern kein Bedarf hierfür besteht.

Wer fördert berufliche Bildung für Arbeitslose?

Arbeitslose erhalten Unterstützung bei der beruflichen Bildung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit. Die Bildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit steht sowohl arbeitssuchenden Personen als auch Arbeitnehmern, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, zu.

Welche Förderprogramme gibt es für Arbeitslose?

Arbeitslose und Berufsrückkehrer profitieren in Deutschland von verschiedenen staatlichen Förderprogrammen, die für die berufliche Weiterbildung gewährt werden. Hierzu gehören zum Beispiel der Bildungsgutschein, der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sowie die Bildungsprämie.

Was fördert die Bundesagentur für Arbeit?

Die Bundesagentur für Arbeit fördert Qualifizierungen und berufliche Weiterbildungen in Voll- und Teilzeit, die die Eingliederung in das Berufsleben ermöglichen oder zum Abschluss eines anerkannten Berufsabschlusses dienen. Hierfür werden unter anderem die folgenden Zuschüsse gewährt:

  • Bildungsgutschein
  • Weiterbildungsprämie
  • Zukunftsstarter

Was fördert das Jobcenter?

Über das Jobcenter können Arbeitslose unter anderen eine freie Förderung in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um eine besondere Maßnahme, die Arbeitslose dabei unterstützt, eine Arbeit aufzunehmen. Gefördert werden vor allem Arbeitslose, die bereits seit vielen Jahren ohne Arbeit sind oder Personen unter 25 Jahren, bei denen sich die Arbeitssuche schwierig gestaltet. Die freie Förderung ermöglicht eine individuelle Unterstützung, die auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten ist.

Die Förderung beinhaltet zum Beispiel die Teilnahme an Maßnahmen oder regionalen Projekten sowie finanzielle Zuschüsse oder die Erstattung von Ausgaben. In welchem Umfang die Förderung gewährt wird, entscheidet der Sachbearbeiter je nach Bedarf. Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, besteht nicht grundsätzlich ein Recht auf die freie Förderung.

Bildungsgutschein für Arbeitslose

Der Bildungsgutschein wird von der Bundesagentur für Arbeit für Weiterbildungen und Umschulungen gewährt. Hierbei handelt es sich um eine Bescheinigung, die bei den Trägern der Weiterbildung vorgelegt wird und ermöglicht an den Kompetenzerweiterungen und Umschulungen teilnehmen zu können. Da es sich beim Bildungsgutschein um eine Ermessensleistung handelt, wird individuell entscheidet, ob die Bildungsförderung notwendig ist oder nicht. Gewährt wird der Bildungsgutschein sowohl für Arbeitslose als auch Arbeitnehmer, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Weiterbildung durchführen müssen.

Voraussetzungen

Für den Erhalt des Bildungsgutscheins müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Gewährt wird der Bildungsgutschein, wenn durch die Weiterbildungsförderung die Arbeitslosigkeit beendet oder einem drohenden Jobverlust vorgebeugt werden kann. Auch das Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses ist mit dem Bildungsgutschein möglich. Um den Bildungsgutschein jedoch nutzen zu können, muss die Weiterbildung oder Umschulung bei einem zugelassenen Bildungsträger stattfinden.

Beantragung

Die Beantragung des Bildungsgutscheins erfolgt über die Agentur für Arbeit. Zunächst werden in einem Beratungsgespräch der Bedarf und die Möglichkeit der Förderung besprochen. Wenn die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind, erhalten die Teilnehmer den Bildungsgutschein und können diesen im Anschluss für eine Weiterbildung bei einen zugelassenen Bildungsträger verwenden.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Arbeitslose

Beim Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) handelt es sich um eine Förderung, die Arbeitslose beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützt. Der Vermittlungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit vergeben und belegt, die Fördervoraussetzungen für die Teilnahme an einer oder sogar mehreren Maßnahmen zur Eingliederung ins Berufsleben. Der Gutschein bescheinigt die Übernahme der Weiterbildungskosten beim Maßnahmeträger.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Erhalt des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist der Bezug von ALG I und mindestens 6 Wochen Arbeitslosigkeit. Auch Empfänger von ALG II und andere Arbeitssuchende haben Anspruch auf die Förderung. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Ermessensleistung, die je nach Bedarf gewährt wird.

Beantragung

Die Beantragung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins wird über die Agentur für Arbeit beantragt. Auch hierfür ist vorab ein Beratungstermin notwendig, in dem über die Möglichkeiten der Förderung gesprochen wird. In diesem Gespräch wird zudem geprüft, ob der Bedarf vorhanden ist und die Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn das der Fall ist, erhalten die Arbeitssuchenden einen Bewilligungsbescheid, mit dem sie an der Maßnahme teilnehmen können.

Bildungsprämie für Arbeitslose

Mit der Bildungsprämie unterstützte der Bund berufsbezogene Weiterbildungen, die zur Qualifizierung absolviert wurden. Die Bildungsprämie endete jedoch am 31.12.2021 und wird mittlerweile nicht mehr ausgegeben. Bereits ausgestellte Prämiengutscheine können jedoch weiterhin genutzt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Weiterbildung bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen ist.

Bildungsurlaub für Arbeitslose

Das Förderangebot des Bildungsurlaubs beinhaltet eine Freistellung für die Durchführung einer Weiterbildung. Die Antragsteller erhalten infolgedessen bezahlten Urlaub für die Teilnahme an einer Weiterbildung. Die Kosten für die Weiterbildung und die eventuelle Anreise müssen jedoch selbst getragen werden. Gewährt wird der Bildungsurlaub in allen Bundesländern, bis auf Sachsen und Bayern. Der Bildungsurlaub steht nicht nur Arbeitnehmern zur Verfügung, auch Arbeitslose können diese Art der Weiterbildungsförderung nutzen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Erhalt des Bildungsurlaubs gestalten sich je nach Bundesland verschieden. Voraussetzung für den Erhalt von Bildungsurlaub ist der Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Bundesland. Die Dauer des Urlaubs kann von verschiedenen Faktoren abhängig sein, wie etwa dem Alter der Antragsteller. In der Regel werden pro Kalenderjahr 5 bis 10 Tage Bildungsurlaub gewährt. In dieser Zeit sind die Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitslosen freigestellt, erhalten ihre Einkünfte aber dennoch in vollem Umfang.

Beantragung

Beantragt wird der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber. Im Falle einer Arbeitslosigkeit erfolgt die Beantragung über die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.

Bildungsförderung für ältere Arbeitslose

Ältere Arbeitslose können ebenfalls eine Bildungsförderung in Anspruch nehmen. Da die Jobsuche sich hier jedoch anders als bei der jüngeren Generation gestaltet, stehen für sie andere Förderprogramme zur Verfügung. Um die Vermittlungschancen von älteren Arbeitslosen zu erhöhen, können sie an verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Gewährt wird die Weiterbildung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Je nach Bedarf werden sowohl die Lehrgangskosten als auch die Fahrtkosten und die Kosten für eine Unterbringung übernommen.

Seit dem Jahr 2019 ist auch das Qualifizierungschancengesetz in Kraft, das es älteren Personen ermöglicht, eine Weiterbildung zu absolvieren, wenn ihr Arbeitsplatz aufgrund des Strukturwandels in Gefahr ist. Durch die Weiterbildung eignen sie sich zusätzliche Qualifikationen an und sichern sich dadurch auch weiterhin ihren Arbeitsplatz. Das Förderprogramm bezuschusst je nach Unternehmensgröße bis zu 100 Prozent der Weiterbildungs- und Lohnfortzahlungskosten.

Fazit

Die Durchführung einer Weiterbildung ist in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, um wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden zu können. Durch die Bildungsförderung für Arbeitslose bieten das BMAS und die Agentur für Arbeit die benötigte Unterstützung, um die Weiterbildungen durchführen zu können. Gefördert werden sowohl zugelassene Kurse zum Erlangen zusätzlicher Qualifikationen als auch das Nachholen eines Berufsabschlusses. Gewährt werden die Maßnahmen je nach Bedarf und nur, wenn diese dazu beitragen, die Erfolgschancen auf die Rückkehr ins Berufsleben auch tatsächlich erhöhen.