Ausbildungsförderung für Geflüchtete: Mit Förderung Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten

Bildung spielt bei der Integration von Geflüchteten eine entscheidende Rolle. Nur, wenn sie Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, funktioniert auch die Integration ohne Probleme. Damit das möglich ist, können Geflüchtete verschiedene Ausbildungsförderungen in Anspruch nehmen, die sie bei der beruflichen Ausbildung unterstützen. Zur Verfügung stehen sowohl ideelle als auch finanzielle Förderungen. Zur ideellen Förderung gehören zum Beispiel Berufsorientierungsmaßnahmen, berufsvorbereitende Maßnahmen in Berufsschulen und Einstiegsqualifizierungen. Im Rahmen der finanziellen Ausbildungsförderung können Geflüchtete Bundesausbildungsförderung oder Berufsausbildungshilfe in Anspruch nehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bildung ist der Schlüssel zur erfolgreichen Integration von Geflüchteten. Nur mit entsprechenden Bildungsmaßnahmen erhalten Geflüchtete Zugang zum Arbeitsmarkt und können sich in die Gesellschaft integrieren.
  • Je nach Aufenthaltsstatus stehen den Geflüchteten verschiedene Maßnahmen zur Ausbildungsförderung zur Verfügung. Unterschieden werden hierbei ideelle und finanzielle Hilfen.
  • Informieren über die Möglichkeiten der Ausbildungsförderung können sich Geflüchtete beim Jobcenter. Außerdem gibt es verschiedene Organisationen, die sich in diesem Bereich engagieren und Geflüchtete bei der Beantragung unterstützen.

Welche Gesetze regeln Ausbildungsförderung für Geflüchtete?

Der Zugang zur Ausbildungsförderung für Flüchtlinge wird durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz geregelt. Die neue Regelung, die am 1. August 2019 in Kraft getreten ist, enthält Ausführungen zum Aufenthaltsstatuts, der Aufenthaltsdauer und des Herkunftslandes, die Einfluss auf den Anspruch der Ausbildungsförderung nehmen.

Warum wird Ausbildungsförderung gewährt?

Die Integration von Geflüchteten ist nach wie vor eine große Herausforderung. Da jeder zweite Geflüchtete unter 25 Jahre alt ist, ist die Bildung ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Integration. Durch die Ausbildungsförderung wird ein Beitrag zur Integration geleistet und den Geflüchteten eine bessere Zukunft ermöglicht. Die Förderung von Bildung ist auch für den Arbeitsmarkt von großem Vorteil, denn so kann das Potenzial von Geflüchteten bestmöglich genutzt werden.

Wer ist berechtigt?

Wer die Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen kann, hängt in erster Linie vom Aufenthaltsstatus der Flüchtlinge ab:

  • Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis:

Für Menschen mit Aufenthaltserlaubnis besteht uneingeschränkter Zugang zum Ausbildungsmarkt. Dementsprechend können sie die Ausbildungsförderung in vollem Umfang nutzen.

  • Asylsuchende:

Geflüchtete, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und sich im Asylverfahren befinden, können die Ausbildungsförderung ebenfalls in Anspruch nehmen.

  • Geduldete:

Bei Geflüchteten mit Duldung verhält es sich ähnlich wie bei den Asylsuchenden. Auch diese Personengruppe kann verschiedene Förderungsmaßnahmen nutzen.

  • Schutzberechtigte:

Zu den anerkannten Schutzberechtigten gehören Geflüchtete nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Schutzberechtigte, denen in ihrem Herkunftsland Schaden droht. Diese Personengruppe hat ebenfalls Zugang zu den Ausbildungsförderungen.

Überblick über die Ausbildungsförderung für Geflüchtete

Die Ausbildungsförderung für Geflüchtete beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die je nach Aufenthaltsstatus in Anspruch genommen werden können. Das beinhaltet sowohl finanzielle Unterstützung als auch Hilfe beim Einstieg ins Berufsleben.

Ausbildungsförderung für Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis

Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis genießen uneingeschränkten Zugang zu den Maßnahmen der Ausbildungsförderung. In Anspruch nehmen können sie die folgenden Maßnahmen:

  • Einstiegsqualifizierung (EQ):

Bei der Einstiegsqualifizierung handelt es sich um ein betriebliches Langzeitpraktikum mit einer Dauer von 6 bis 12 Monaten. Ziel der Maßnahme ist es, dass die Geflüchteten im Anschluss für eine Ausbildung in dem jeweiligen Betrieb übernommen werden.

  • Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH):

Ausbildungsbegleitende Hilfen dienen dazu, die Geflüchteten beim erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu unterstützen. Etwa, wenn der Abschluss aufgrund schlechter Leistungen oder anderen Gründen gefährdet ist.

  • Assistierte Ausbildung (AsA):

Die assistierte Ausbildung dient sowohl den Geflüchteten als auch den Betrieben als Unterstützung. So erhalten die Ausbildungsbetriebe Unterstützung bei der Durchführung der Ausbildung sowie bei der Verwaltung und der Organisation. Die Geflüchteten hingegen können zum Beispiel Sprachunterricht oder Fachunterricht in Anspruch nehmen, um die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können.

  • Berufsausbildungsförderung (BAföG):

Geflüchtete mit Aufenthaltsgenehmigung erhalten ebenfalls finanzielle Unterstützung und können die Berufsausbildungsförderung für ihre berufliche Ausbildung nutzen.

Ausbildungsförderung für Asylsuchende

Für Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung, deren Asylverfahren läuft, besteht ebenfalls die Möglichkeit, verschiedene Maßnahmen der Ausbildungsförderung zu nutzen. So können sie unabhängig von ihrem Herkunftsland und ohne Wartezeit ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch nehmen, wie etwa die assistierte Ausbildung.

  • Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen:

Für Maßnahmen nach §51, 52 Abs. 2 SGB III, die ausbildungsvorbereitend sind, gilt eine Wartefrist von 15 Monaten.

  • Einstiegsqualifizierung:

Eine Einstiegsqualifizierung können Asylsuchende bereits nach einer Wartezeit von 4 Monaten in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit vorliegt oder diese zumindest in Aussicht ist.

  • Berufliche Eingliederung:

Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung nach §§ 45, 39a SGB III können von Geflüchteten aus Syrien und Eritrea sofort in Anspruch genommen werden. Für Asylsuchende aus anderen Ländern gilt eine Wartefrist von 3 Monaten. Auch hier muss die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit bereits vorliegen oder in Aussicht sein.

  • Berufsausbildungsförderung (BAföG):

BAföG können Asylsuchende nicht beantragen. Stattdessen erhalten Sie finanzielle Unterstützung nach dem AsylbLG.

Ausbildungsförderung für Geduldete

Für Geflüchtete mit Duldung besteht ebenfalls Zugang zu den verschiedenen Angeboten der Ausbildungsförderung. Auch in diesem Fall können ausbildungsbegleitende Maßnahmen sofort und ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden.

  • Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen:

Die Teilnahme an ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen nach §51, 52 Abs. 2 SGB III ist erst nach einer Aufenthaltszeit von 15 Monaten möglich.

  • Einstiegsqualifizierung:

Die Einstiegsqualifizierung nach §54a SGB III ist für Asylsuchende nach 4 Monaten möglich. Allerdings wird für die Teilnahme an diesen Maßnahmen eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit benötigt oder zumindest möglich sein.

  • Berufsausbildungsförderung (BAföG):

BAföG kann nach einer Aufenthaltszeit von 15 Monaten beantragt werden. Ab dem 16. Monaten ist außerdem auch der Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) möglich. Ansprüche nach dem AsylbLG bestehen ebenfalls.

Ausbildungsförderung für Schutzberechtigte

Geflüchtete, die zu den anerkannten Schutzberechtigten zählen, haben ebenfalls uneingeschränkten Zugang zu den Ausbildungsförderungsmaßnahmen.

  • Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen:

Schutzberechtigte Personen, können ausbildungsvorbereitende Maßnahmen nach §51, 52 Abs. 2 SGB III ohne Wartezeit nutzen.

  • Einstiegsqualifizierung:

Die Einstiegsqualifizierung nach § 54 SGB III kann von schutzberechtigten Geflüchteten ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden.

  • Berufsausbildungsförderung (BAföG):

Für anerkannte Schutzberechtigte besteht die Möglichkeit, BAföG zu beziehen. Ebenfalls können sie Berufsausbildungshilfe (BAB) in Anspruch nehmen.

Wo kann man sich über die Ausbildungsförderung für Geflüchtete informieren?

Für Fragen rund um die Ausbildungsförderung für Geflüchtete steht die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Hier erhalten Geflüchtete Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten und können sich zudem umfassend beraten lassen. Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit finden Geflüchtete zudem verschiedene Flyer und Broschüren zu den verschiedenen Möglichkeiten der Förderung. Es empfiehlt sich jedoch einen Beratungstermin bei der zuständigen Dienststelle zu vereinbaren und sich persönlich beraten zu lassen.

Wer unterstützt Geflüchtete bei der Beantragung der Förderung?

Unterstützung bei der Beantragung bieten verschiedene Flüchtlingshilfen und gemeinnützige Organisationen. Geeignete Anlaufstellen sind zum Beispiel die folgenden Organisationen:

  • AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
  • Malteser Hilfsdienst e.V.
  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.
  • Deutscher Caritasverband
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Internationaler Sozialdienst

Zusätzlich gibt es auch ehrenamtliche Helfer, die sich für Geflüchtete einsetzen und diese bei der Beantragung von Förderungen unterstützen.

Fazit

Die Ausbildungsförderung ist ein wichtiger Schritt zur Integration von Geflüchteten. Denn nur, wenn sie über die entsprechende Berufsausbildung verfügen, gelingt der Zugang zum Arbeitsmarkt. Entscheidend für die Ausbildungsförderung ist jedoch der Aufenthaltsstatus. Nicht jeder Geflüchtete kann die Maßnahmen zur Förderung sofort und in vollem Umfang nutzen. Zum Teil gilt eine Wartefrist von bis zu 15 Monaten, bevor Zugang zur Ausbildungsförderung gewährt wird. Neben der Unterstützung bei der Ausbildungsvorbereitung können auch begleitende Maßnahmen genutzt werden, die einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung sicherstellen sollen. Ebenfalls können Geflüchtete für die Dauer der Ausbildung finanzielle Unterstützung beantragen.