Arbeitszeugnis: Arten, Noten, Aufbau, Inhalte

Bei einem Arbeitszeugnis handelt es sich um eine Urkunde bzw. ein schriftliches Zeugnis, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bei Beendigung eines Anstellungsverhältnisses ausstellt. In einem Arbeitszeugnis stehen keine Noten, sondern es werden stattdessen umschreibende Formulierungen verwendet. Um einschätzen zu können, wie gut ein Arbeitszeugnis ist, ist es wichtig, diese Formulierungen zu verstehen. In diesem Beitrag finden Sie verschiedene Beispielformulierungen und deren Bedeutung!

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Arbeitszeugnis wird bei Beendigung eines Anstellungsverhältnisses ausgehändigt
  • Es beinhaltet mindestens die Art sowie die Dauer des Anstellungsverhältnisses
  • Nicht nur Vollzeit und Teilzeitkräfte, sondern auch Minijobber, Praktikanten und Auszubildende haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
  • Es gibt einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse, ebenso sind Zwischenzeugnisse und vorläufige Zeugnisse möglich
  • Arbeitszeugnisse werden in der Regel in der Vergangenheit (Zeitform: Präteritum) verfasst

Darum ist ein Arbeitszeugnis wichtig

Ein Arbeitszeugnis ist für eine Folgebewerbung besonders wichtig, weil aus diesem Ihre Tätigkeiten, Verantwortungsbereiche und Leistungen aus dem vorherigen Job hervorgehen. Gute Arbeitszeugnisse sprechen für Sie und können hilfreich bei der Suche nach einer neuen Anstellung sein. Wird kein Arbeitszeugnis ausgestellt oder bei einer Bewerbung nicht mit eingereicht, stellen sich zukünftige Arbeitgeber meist die Frage, warum ein derart wichtiges Dokument fehlt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Erinnern Sie die Personalabteilung daran, sollte es in Vergessenheit geraten.

Arbeitszeugnis vs. Dienstzeugnis

Alle Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch darauf, ein Arbeitszeugnis zu erhalten, wenn ihre Anstellung endet. Dieses Recht wird in § 109 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ebenso wie in § 630 BGB geregelt. Im öffentlichen Dienst in Deutschland sowie in Österreich spricht man stattdessen von einem Dienstzeugnis. Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Wunsch Arbeitnehmers entweder ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeits-bzw. Dienstzeugnis auszustellen. Während bei der einfachen Variante lediglich die Angaben zur Person, die Art und Dauer der Beschäftigung angegeben werden, enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis zusätzlich detaillierte Angaben zu den ausgeübten Tätigkeiten eines Arbeitnehmers und eine Einschätzung zu den erbrachten Leistungen.

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Jeder Arbeitnehmer, unabhängig von seiner Anstellungsform, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dazu gehören festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit und in Teilzeit, ebenso wie Angestellte in befristeten Arbeitsverträgen. Auch Auszubildende, Praktikanten und Minijobber haben das Recht auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Die Verpflichtung eines Arbeitgebers ein Arbeitszeugnis zu erstellen, erlischt in der Regel erst nach drei Jahren.

Arten des Arbeitszeugnisses

Nach § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie § 109 der Gewerbeordnung (GewO) gibt es zwei verschiedene Arten des Arbeitszeugnisses: Das einfache Arbeitszeugnis (oder auch einfache Dienstzeugnis) ist eher mit einem Tätigkeitsnachweis gleichzusetzen, in dem neben Ihren persönlichen Daten lediglich allgemeine Angaben gemacht werden. Nach § 109 Abs. 1 GewO muss ein einfaches Arbeitszeugnis mindestens Angaben zu Art und Dauer der jeweiligen Tätigkeit eines Arbeitnehmers enthalten.

In einem qualifizierten Arbeitszeugnis bewertet der ehemalige Arbeitgeber darüber hinaus die individuellen Leistungen und das Verhalten des Angestellten während des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Ein qualifiziertes Zeugnis wird nur dann ausgehändigt (und darf nur dann ausgehändigt werden), wenn der Arbeitnehmer ein solches explizit verlangt.

Das einfache Zeugnis

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält keine detaillierte Auflistung der ausgeübten Tätigkeiten und ebenso wenig eine Bewertung der ausgeübten Arbeit oder des sonstiges Verhaltens eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz. Es wird lediglich auf die Art der Beschäftigung und das allgemeine Aufgabengebiet, ohne eine detaillierte Beschreibung, hingewiesen. Das kann sowohl Vor- als auch Nachteil sein. Anders als ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält ein einfaches Zeugnis keinerlei Angaben über die Leistungen oder die Persönlichkeit eines Arbeitnehmers sowie sein Verhalten innerhalb des Unternehmens.

In einem einfachen Arbeitszeugnis sind folgende Elemente enthalten:

  • Vollständiger Name und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
  • Anschrift des Unternehmens
  • Art des Unternehmens
  • Art der Beschäftigung (Berufsbezeichnung bzw. Anstellungsform)
  • Das allgemeine Aufgabengebiet des Arbeitnehmers im Unternehmen (ohne detaillierte Auflistung oder Bewertung)
  • Dauer der Beschäftigung

Wenn man bei einer Bewerbung ein einfaches statt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis einreicht, kann es möglicherweise sein, dass zukünftige Arbeitgeber nach möglichen Gründen hierfür fragen. Auch wenn es keinerlei Probleme im alten Job gab, kann es sein, dass ein einfaches Arbeitszeugnis mehr Sinn macht als ein qualifiziertes. Zum Beispiel, wenn Ihnen aus betrieblichen Gründen gekündigt worden ist und Sie zuvor nur kurz angestellt waren. Vor allem, wenn ein Arbeitnehmer ein Unternehmen innerhalb der Probezeit verlässt, wird meist ein einfaches Arbeitszeugnis erstellt, da nicht ausreichend Angaben für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gemacht werden können.

Das qualifizierte Zeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis macht anders als ein einfaches Arbeitszeugnis nicht nur allgemeine Angaben zur Person, zur Beschäftigungsdauer und zu ausgeübten Tätigkeiten. Es beschreibt detailliert die übernommenen Aufgaben, die Leistungen und das Verhalten eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz und in seiner beruflichen Funktion. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist die meistgewählte Art des Arbeitszeugnisses, da anders als im einfachen Arbeitszeugnis alle Aufgabenbereiche und Leistungen umfassend erwähnt und bewertet werden.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis umfasst folgende Punkte:

  • Vollständige Unternehmensbezeichnung und Adresse des Arbeitgebers, ggf. mit Briefkopf
  • Vollständiger Name des Arbeitnehmers inkl. eventuell vorhandener akademischer Titel, Geburtsdatum und Geburtsort
  • Dauer der Beschäftigung
  • Tätigkeitsbeschreibung (Haupt- und Nebentätigkeiten)
  • Bewertung: Fachkenntnisse/Qualifizierungen
  • Bewertung: Arbeitsweise
  • Bewertung: Arbeitseinstellung
  • Bewertung: Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kunden etc.
  • Bewertung: Führungskompetenz (bei einer Führungsposition)
  • Auflistung spezieller weiterer Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Schlussformel mit persönlichem Dank, Grund des Ausscheidens aus dem Unternehmen (optional) und guten Wünschen für die Zukunft
  • Ort und Datum, handschriftliche Unterschrift

Das Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis kann ein Arbeitnehmer gezielt anfordern, beispielsweise wenn er innerhalb eines Unternehmens die Position wechselt. Es ist immer dann empfehlenswert, wenn das Unternehmen zwar nicht verlassen wird, aber durch eine berufliche Veränderung auch der inhaltliche Verantwortungsbereich (meist inklusive des Vorgesetzten) wechselt. Auch, wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben möchten, kann die Anforderung eines Zwischenzeugnisses sinnvoll sein. Bei Vorliegen eines solchen triftigen Grundes, sind Arbeitgeber zur Ausstellung eines Zwischenzeugnisses verpflichtet. Das Zwischenzeugnis wird in der Gegenwart (Zeitform: Präsens) formuliert, da es sich um ein Zeugnis während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses handelt.

Das vorläufige Zeugnis

Ein vorläufiges Zeugnis wird ausgestellt, wenn ein bereits gekündigtes Arbeitsverhältnis (z. B. durch Aufhebungsvertrag) fast vollständig beendet ist. Ebenso wie ein Zwischenzeugnis wird es im Präsens, also in der Gegenwart, formuliert. Ein vorläufiges Zeugnis wird oft mit einem Zwischenzeugnis verwechselt. Allerdings wird, anders als bei einem Zwischenzeugnis, der Inhalt des vorläufigen Zeugnisses in der Regel ohne weitere Änderungen in ein Endzeugnis übertragen, da sich keine veränderten Aufgaben oder Leistungen des Arbeitgebers nach erfolgter Kündigung mehr ergeben. Lediglich die Zeitform (Wechsel in Vergangenheit: Präteritum) wird noch angepasst.

Das Endzeugnis

Das klassische Arbeitszeugnis, das bei Austritt aus einer Anstellung ausgehändigt wird, wird alternativ auch als Endzeugnis bezeichnet. Hierunter fallen das einfache ebenso wie das qualifizierte Arbeitszeugnis (im öffentlichen Dienst auch Dienstzeugnis genannt). Es bescheinigt die berufliche Tätigkeit vom Eintritt bis zum Austritt in ein Unternehmen.

Das Ausbildungszeugnis

Ein Ausbildungszeugnis ist als ein Arbeitszeugnis für die Ausbildungsdauer zu verstehen. Es umfasst die Leistungen, die ein Auszubildender im Rahmen seiner Ausbildung erbracht hat. Gemäß § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hat jeder Auszubildende einen Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses, unabhängig davon, ob das Ausbildungsverhältnis eventuell durch Kündigung (oder aus anderen Gründen) vorzeitig endet. Auszubildende haben die Möglichkeit, den Anspruch auf Zeugniserteilung vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.

Wie kann man ein Arbeitszeugnis anfordern?

Oftmals wird ein Arbeitszeugnis nach Beendigung bzw. bei Kündigung eines Beschäftigungsverhältnis automatisch erstellt und am letzten Arbeitstag überreicht oder alternativ per Post zugestellt. Sollten Sie nicht unaufgefordert ein Arbeitszeugnis erhalten, können sie dies bei ihrem Vorgesetzten oder – falls vorhanden – in der Personalabteilung beantragen.

Aufbau und Inhalte des qualifizierten Arbeitszeugnisses

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt zusätzlich zur Art und Dauer der Beschäftigung detailliert wieder, welche Leistungen ein Arbeitnehmer erbracht hat und wie sein Verhalten am Arbeitsplatz zu beurteilen ist. Um alle Inhalte adäquat wiederzugeben, folgt es einem spezifischen Aufbau. Der Einstieg erfolgt über die persönlichen Angaben des Arbeitnehmers sowie einer Beschreibung des Unternehmens. Es folgt eine Tätigkeitsbeschreibung, in die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung mit integriert werden. Abschließend werden Zukunftswünsche für den ausscheidenden Mitarbeiter formuliert.

Angaben zur Person und Position

Nachdem im Briefkopf der Name des Unternehmens sowie die vollständige Anschrift genannt wurde, folgen Angaben zum Arbeitnehmer. Der vollständige Name, sowie Geburtsdatum und Geburtsort werden genannt. Außerdem wird die Position benannt, in der der Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig war (z. B. als Projektleiter).

Beschreibung des Unternehmens

Es folgt eine kurze Beschreibung bzw. Einordnung des Unternehmens. Es wird erwähnt, in welcher Branche das Unternehmen seit wann angesiedelt ist, wie viele Mitarbeiter es beschäftigt und welche Tätigkeitsfelder es abdeckt. Zusätzlich können die Rechtsform, der Standort sowie angebotene Dienstleistungen oder Produkte genannt werden.

Tätigkeitsbeschreibung

Im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis werden im qualifizierten Zeugnis die Hauptaufgaben des Arbeitnehmers detailliert aufgelistet. Um die individuellen Kompetenzen möglichst treffend darzustellen, sollten nur die Tätigkeiten genannt werden, die während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses regelmäßig ausgeübt wurden bzw. die sich ein Mitarbeiter innerhalb eines Anstellungsverhältnisses neu angeeignet hat.

Die Aufgaben sollten nach Relevanz absteigend sortiert sein, um deutlich zu machen, welches die wichtigsten Verantwortungsbereiche eines Mitarbeiters waren. Falls möglich, können konkrete Zahlen und Fakten im Arbeitszeugnis (z. B. Verkaufszahlen) die Qualifikation des jeweiligen Arbeitnehmers unterstreichen.

Leistungsbeurteilung

Die Leistungsbeurteilung stellt den Hauptteil des qualifizierten Arbeitszeugnisses dar und ist somit besonders wichtig, um den Arbeitnehmer zu beurteilen. Hier greifen die speziellen Formulierungen eines Arbeitszeugnisses, die in Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft eingegliedert werden können.

Folgende Punkte sollten aufgeführt werden:

  • Individuelle Arbeitsbereitschaft: Wie engagiert und motiviert ist der Arbeitnehmer?
  • Ausbildung/Arbeitsbefähigung: Welche (fachlichen) Voraussetzungen bringt der Arbeitnehmer mit, um seine Aufgaben angemessen zu erfüllen?
  • Fachwissen: Welches Fachwissen bringt der Arbeitnehmer mit, wie hat er es innerhalb des Anstellungsverhältnisses ausgeweitet und wie gelingt ihm die Anwendung in der Praxis?
  • Arbeitsweise: Wie gründlich und selbstständig arbeitet der Arbeitnehmer? Welche persönlichen Stärken/Soft Skills nutzt der Arbeitnehmer, um seine Tätigkeiten auszuführen?
  • Arbeitserfolg (Anknüpfung an fachliche und persönliche Stärken möglich): Wie hoch war der messbare Arbeitserfolg, konnten stets alle Aufgaben zufriedenstellend erledigt werden?

Wurden von einem Arbeitnehmer Führungsaufgaben übernommen, sind diese ebenfalls ein wichtiger Bestandteil in der Leistungsbewertung und werden als Führungsleistung in einem qualifizierten Arbeitszeugnis separat genannt.

Verhaltensbeurteilung

Nach der Beurteilung der Leistung eines Arbeitnehmers folgt die Beurteilung des Verhaltens bzw. Sozialverhaltens am Arbeitsplatz. Diese Bewertung bezieht sich in erster Linie auf den Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und möglichen weiteren Geschäftspartnern. Es ist möglich, an dieser Stelle auf positive Charaktereigenschaften des Arbeitnehmers einzugehen (etwa Teamfähigkeit oder Kollegialität).

Schlussformulierung und Wünsche für die Zukunft

Der Schlussteil eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gibt eine zusammenfassende Beurteilung, gewissermaßen ein kurzes Fazit, ab. In der Regel umfasst der Schlussteil folgende Punkte:

  • Den Austrittsgrund (z. B. Austritt auf eigenen Wunsch oder wegen beruflicher Neuorientierung)
  • Dank an den Arbeitnehmer und Bedauern seines Austritts aus dem Unternehmen
  • Zukunftswünsche für den Arbeitnehmer

Rechtliche Anforderungen an das Arbeitszeugnis

Ebenso wie es einen rechtlichen Anspruch auf den Erhalt eines Arbeitszeugnis gibt, gibt es auch rechtliche Anforderungen an dessen Inhalt. Jedes Arbeitszeugnis muss klar und wahrheitsgetreu formuliert sein sowie ausgeführte Aufgaben vollständig aufführen. Zusätzlich muss ein Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer gegenüber wohlwollend formuliert sein (BGH 26. November 63, DB 1964, S. 517), um die berufliche Zukunft nicht ungerechtfertigt zu erschweren. Eine individuelle Beurteilung ist notwendig (keine Verwendung eines Standardtextes für jeden aus einem Unternehmen austretenden Mitarbeiter).

Nach § 195 BGB liegt die Verjährungsfrist zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bei 3 Jahren. Diese Frist kann vorher eintreten, wenn der Anspruch verwirkt oder der Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist, ein wahrheitsgemäßes Zeugnis auszustellen. Nimmt der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bewusst nicht wahr und macht deutlich, dass er den Anspruch auch in Zukunft nicht mehr nutzen möchte, kann je nach Einzelfall schon nach 10 Monaten der rechtliche Anspruch verfallen.

Kriterien für ein gutes oder schlechtes Arbeitszeugnis

Bei der Frage nach einem guten oder einem schlechten Arbeitszeugnis, geht es vor allem um die Frage nach den spezifischen Formulierungen, die innerhalb eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verwendet werden. Diese geben, wenn man sie „übersetzt“, Aufschluss über die Zufriedenheit des Arbeitgebers mit der geleisteten Arbeit des Arbeitnehmers.

Aufgrund der Tatsache, dass alle Aussagen in einem Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein müssen, hat sich eine standardisierte Zeugnissprache für Arbeitszeugnisse anstatt der Vergabe von Noten etabliert. Diese Formulierungen können jedoch in die gängigen Schulnoten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ übersetzt werden.

Zeugnis-Geheimcode: welche Note habe ich?

Sie haben ein Arbeitszeugnis erhalten und fragen sich, welche Note sich dahinter verbirgt? Ohne entsprechende Übersetzungshilfe ist das gar nicht so einfach. Wir haben die gängigsten Formulierungen eines Arbeitszeugnisses für Sie zusammengefasst und zeigen Ihnen, wie sich die standardisierte Sprache eines Arbeitszeugnisses in Schulnoten übersetzen lässt.

Sehr gut

Formulierungen mit „stets“ oder „durchweg“ in Kombination mit weiteren lobenden Adjektiven wie „herausragend“, „hervorragend“, „überdurchschnittlich“ oder „ausgezeichnet“ stehen in der Regel für die Schulnote „sehr gut“.

  • „XY erledigte seine/ihre Aufgaben stets mit äußerster Zuverlässigkeit und Sorgfalt.“
  • „XY zeigte stets überdurchschnittlichen Einsatz und Motivation und erfüllte seine/ihre Aufgaben immer zur vollsten Zufriedenheit.“
  • „XY überzeugte stets mit herausragenden Fachkenntnissen.“
  • „XY erzielte durchweg ausgezeichnete Ergebnisse. Seine/ihre Arbeitseinstellung war dabei stets hervorragend.“
  • „Wir bedauern den Verlust eines stets überdurchschnittlich engagierten und sympathischen Kollegen.“

Gut

Bei einer Schulnote „gut“ werden ebenfalls lobende Formulierungen und Adjektive verwendet, jedoch in geringerer Anzahl als bei einer „sehr guten“-Schulnote. Es fehlt beispielsweise eine weitere lobende Ergänzung durch „stets“ oder ein weiteres lobendes Adjektiv innerhalb einer Formulierung (keine Kombination).

  • „XY war während der gesamten Beschäftigungsdauer sehr zuverlässig und motiviert.“
  • „XY zeigte überdurchschnittlichen Einsatz am Arbeitsplatz und hat alle Erwartungen an ihn/sie jederzeit erfüllt.“
  • „XY überzeugte jederzeit mit seinen/ihren guten Fachkenntnissen.“
  • „XY konnte stets alle Anforderungen und die damit verbundenen Herausforderungen seines/ihres Aufgabenfeldes meistern.“
  • „Durch das Ausscheiden von XY verlieren wir zu unserem Bedauern einen engagierten und sympathischen Kollegen.“

Befriedigend

Bei einem Arbeitszeugnis mit der Schulnote „befriedigend“ werden die lobenden Formulierungen weniger. Die Formulierungen „stets“, „durchweg“ und „herausragend“ fehlen, stattdessen wird eher die Formulierung „gut“ oder „sehr“ verwendet.

  • „XY zeigte eine gute Arbeitseinstellung und war immer engagiert.“
  • „XY konnte gut mit der ihm/ihr übertragenen Verantwortung umgehen.“
  • „XY hat die vorgegebenen Ziele und Erwartungen sowie die ihm übertragenen Augaben erfüllt.“
  • „XY erwies sich als belastbar und flexibel beim Erledigen aller Aufgaben.“
  • „Der Abschied von XY fällt uns schwer, da er/sie sehr motiviert und zielstrebig war.“

Ausreichend

Bei einem Arbeitszeugnis mit der Schulnote ausreichend, fehlen lobende Ergänzungen („sehr“, „gut“, „jederzeit“, „stets“) nahezu vollständig. Es handelt sich um eine sachliche und wohlwollende Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten.

  • „XY zeigte Ehrgeiz am Arbeitsplatz.“
  • „XY konnte seine Aufgaben bewältigen.“
  • „XY trat Vorgesetzten, Kollegen und Kunden kompetent und freundlich gegenüber.“
  • „XY hat die an ihn/sie gestellten Erwartungen durch seinen/ihren Einsatz erfüllen können.“
  • „Der Abschied von XY bedeutet den Verlust eines engagierten Mitarbeiters.“

Mangelhaft

Ein mangelhaftes Arbeitszeugnis wird dennoch durch wohlwollende Formulierungen getragen. Sie erkennen es an folgenden Aussagen: Jemand war bemüht, seine Aufgaben zu erfüllen, ihm ist es jedoch nicht oder nur in Teilen gelungen.

  • „XY kam seinen/ihren Aufgaben im Großen und Ganzen nach.“
  • „Der Mitarbeiter war bemüht, alle Erwartungen und Ziele seiner Tätigkeit zu erfüllen.“
  • „XY versuchte, eine zuverlässige Arbeitsweise und Verantwortungsbereitschaft an den Tag zu legen.“
  • „Der Mitarbeiter erzielte insgesamt (meist) zufriedenstellende Arbeitsergebnisse.“
  • „Wir bedauern den Verlust eines im Großen und Ganzen zuverlässigen Mitarbeiters.“

Neben den genannten Zeugniscodes kann es weitere versteckte Informationen innerhalb eines Arbeitszeugnisses geben: Werden beispielsweise Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit explizit erwähnt oder werden Eigenschaften wie Teamfähigkeit oder Kollegialität nicht genannt, kann das auf eine Unzufriedenheit mit dem Verhalten des Arbeitnehmers hindeuten.

Möglichkeiten zur Anfechtung des Zeugnisses

Sie können ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten, wenn dieses Ihrer Meinung nach inhaltliche und/oder formale Fehler enthält. Auch wenn Sie mit der Bewertung Ihrer Leistung nicht einverstanden sind, gibt es die Möglichkeit zur erneuten Prüfung des Arbeitszeugnisses. Arbeitgeber haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes und wahres Arbeitszeugnis.

Suchen Sie bei einem nicht Ihren Erwartung entsprechenden Zeugnis zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Sollte sich auf diesem Weg keine Einigung finden, erklären Sie Ihren Widerspruch schriftlich. Dann sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis von einem Anwalt prüfen lassen und bei Bedarf im Anschluss gerichtlich anfechten.

Wo kann ich ein Arbeitszeugnis prüfen lassen?

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder ein zertifizierter Zeugnisberater kann ein Arbeitszeugnis bei Bedarf prüfen und Auskunft darüber geben, wie Sie bei Unzufriedenheit mit Ihrem Zeugnis weiter vorgehen sollten. Für Mitglieder bietet beispielsweise die Berufsgenossenschaft Verdi kostenfreie Zeugnisberatungen an. Was Ihnen bewusst sein sollte, wenn Sie ein Arbeitszeugnis von einem Anwalt prüfen lassen: Der Stundensatz liegt durchschnittlich zwischen 120 bis 160 Euro.

Fazit

Arbeitszeugnisse gibt es in verschiedenen Varianten. Die beliebteste Form ist das qualifizierte Arbeitszeugnis, da hier alle Leistungen des Arbeitnehmers umfangreich aufgelistet und bewertet werden. Jeder Arbeitnehmer, egal ob in Vollzeit, Teilzeit, in Ausbildung oder auf Minijob-Basis, hat nach seiner Kündigung einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Formulierungen auf einem Arbeitszeugnis sind für Laien nicht immer leicht zu entschlüsseln. Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Arbeitgeber hat Ihnen aus diversen Gründen ein schlechteres Zeugnis geschrieben als Ihnen zusteht, sollten Sie im Zweifelsfall eine Zeugnisberatung oder einen Fachanwalt um Rat fragen.