Arbeitsvertrag: Inhalte, Regelungen, Befristung

Arbeitsverträge werden in der Regel geschlossen, wenn ein Unternehmen einen neuen Mitarbeiter einstellt. Dabei gibt es immer wieder Unstimmigkeiten darüber, was letztendlich im Vertrag stehen darf und auch tatsächlich gültig ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Werden unwirksame Klauseln eingebaut, können diese auch trotz einer Signierung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite angefochten werden und sind als nichtig zu betrachten.
  • Der Arbeitsvertrag regelt grundsätzlich die Rechte und Pflichten von beiden Parteien und gibt unter anderem Aufschluss über Entlohnung, Arbeitsort und Tätigkeit.
  • Der Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet ausgestellt werden. Ein unbefristeter Vertrag ist für Dienstnehmer in der Regel stets von Vorteil.

Arbeitsvertrag: Definition und Bedeutung

Ein Arbeitsvertrag ist ein Dokument, das die Beschäftigungsbedingungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer regelt. Der Vertrag kann für einen bestimmten Zeitraum, also befristet, abgeschlossen werden, oder er kann unbefristet sein und bleibt in Kraft, bis eine der beiden Parteien die Vereinbarung kündigt. In einem Arbeitsvertrag werden in der Regel Themen wie die Aufgaben des Arbeitnehmers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Gehalt und die Leistungen sowie die Kündigungsmodalitäten geregelt.

In einigen Fällen kann ein Arbeitsvertrag auch Wettbewerbsverbote oder Vertraulichkeitsklauseln enthalten, die es dem Arbeitnehmer untersagen, für einen Konkurrenten zu arbeiten oder Geschäftsgeheimnisse preiszugeben. Indem er die Erwartungen und Verpflichtungen beider Parteien schriftlich festhält, kann ein Arbeitsvertrag dazu beitragen, Missverständnisse und Streitigkeiten im Nachhinein zu vermeiden. Ein Arbeitsvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung, die nicht zwingend schriftlich geschlossen werden muss. Ein Arbeitsvertrag muss allen einschlägigen Gesetzen entsprechen, einschließlich derjenigen, die sich auf Mindestlohn, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche sowie Gesundheit und Sicherheit beziehen. Er sollte auch einen eventuell bestehenden Tarifvertrag enthalten.

Abgrenzung vom Dienstvertrag

In der Praxis gibt es kaum einen Unterschied zwischen einem Dienstvertrag und einem Arbeitsvertrag. Von einem Dienstvertrag spricht man lediglich dann, wenn dieser besonders ausführlich und der Umfang der Rechte und Pflichten besonders hoch ist. Erwähnenswert ist auch, dass bei einem Dienstvertrag die Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers vorliegt und die zu erfüllende Leistung genau geregelt wird. Per Gesetzeslage muss ein Dienstvertrag nach § 611 BGB selbstständige Dienste regeln, ein herkömmliches Arbeitsverhältnis wird hingegen laut § 611a BGB in einem Arbeitsvertrag geregelt.

Bestandteile und Inhalte des Arbeitsvertrags

Der Inhalt eines Arbeitsvertrags hängt von der Rechtsprechung und der Art der Tätigkeit ab, aber es gibt einige wichtige Bestandteile, die immer enthalten sein sollten. Dazu gehören

  • die Namen der beteiligten Parteien
  • das Datum der Vertragsunterzeichnung
  • die Laufzeit des Vertrages
  • die Stellenbezeichnung und -beschreibung
  • das Gehalt oder der Lohnsatz
  • die Arbeitszeit
  • den Urlaubsanspruch
  • den Anspruch auf Krankheitsurlaub
  • die Kündigungsfrist
  • sonstige Vorteile oder Vergünstigungen

Bei der Abfassung eines Arbeitsvertrags ist darauf zu achten, dass alle diese wichtigen Elemente enthalten sind. Andernfalls kann der Vertrag nicht durchsetzbar sein.

Unwirksame Klauseln

Wenn eine Person einen Arbeitsvertrag unterschreibt, erklärt sie sich mit bestimmten Bedingungen einverstanden, die vom Arbeitgeber festgelegt werden. Manchmal können diese Verträge jedoch Klauseln enthalten, die unwirksam oder nicht durchsetzbar sind. Unwirksame Klauseln in einem Arbeitsvertrag können sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zu Problemen führen, weshalb es wichtig ist, sich ihrer Existenz bewusst zu sein.

Verschwiegenheitsklausel

Bei der Verschwiegenheitsklausel gilt es zu differenzieren, denn sie kann rechtmäßig sein, muss es aber nicht. Unwirksam wird eine Verschwiegenheitsklausel dann, wenn sie im Bezug auf das Gehalt pauschalisiert wird. Verlangt der Arbeitgeber eine generelle Verschwiegenheit gegenüber Dritten und auch Kollegen in Bezug auf das eigene Einkommen, ist dies nicht rechtmäßig. Denn oft ist der offene Austausch die einzige Möglichkeit, um herauszufinden, ob Mitarbeiter gleich und fair entlohnt werden. Nicht verwechselt werden darf die Verschwiegenheitsklausel mit der Geheimhaltungsvereinbarung. Diese verpflichten Mitarbeiter ausdrücklich zur Geheimhaltung, befassen sich aber vor allem mit Themen, die den Datenschutz betreffen.

Überstundenregelung

Einige Arbeitsverträge besagen, dass Überstunden nicht vergütet und direkt mit dem Gehalt abgegolten werden. Hierbei handelt es sich vermutlich um eine der häufigsten ungültigen Klauseln in deutschen Arbeitsverträgen. Diese Klausel ist insofern ungültig, als sie keine genauen Angaben rund um die Anzahl sowie den Zeitraum der Überstunden gibt. So entsteht eine direkte Benachteiligung für den Arbeitnehmer. Selbst wenn diese Klausel in einem unterzeichneten Arbeitsvertrag steht, muss der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden extra vergüten oder durch zusätzliche Freizeit ausgleichen.

Versetzungsklauseln

Auch bei der Versetzungsklausel gilt, dass diese rechtmäßig sein kann, aber nicht muss. Der Arbeitgeber hat zwar das Recht, anderweitige Arbeitsorte festzusetzen, dabei müssen aber auch immer die Interessen des Arbeitnehmers gegeben sein. Die Versetzungsklausel kann nur greifen, wenn

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vorteil aus der geänderten Beschäftigung ziehen.
  • die Interessen von beiden Parteien gedeckt werden.
  • die Vor- und Nachteile abseits des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer als nicht triftig eingestuft werden können.
  • Die Einkommensverhältnisse und auch die sozialen Aspekte nicht gefährdet oder verschlechtert werden.

Befristete Arbeitsverträge: Merkmale und Verlängerungsmöglichkeiten

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, in der die Aufgaben des Arbeitnehmers und die Dauer seines Beschäftigungsverhältnisses festgelegt sind. Diese Verträge werden häufig verwendet, wenn ein Arbeitgeber eine Stelle für einen bestimmten Zeitraum besetzen muss, beispielsweise während einer Hochsaison oder wenn er an einem kurzfristigen Projekt arbeitet. Befristete Arbeitsverträge können verlängert werden, aber es gibt einige Dinge zu beachten, bevor dies geschieht.

  • Erstens müssen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer über die geänderten Vertragsbedingungen einigen, einschließlich etwaiger Änderungen der Aufgaben oder der Vergütung.
  • Zweitens muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Verlängerung des Vertrags dem Arbeitnehmer keinen unfairen Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern verschafft, die keine befristeten Verträge haben.
  • Schließlich sollte der Arbeitgeber prüfen, ob er den Arbeitnehmer tatsächlich für den in der Verlängerungsoption angegebenen längeren Zeitraum benötigt.

Zustandekommen des Arbeitsvertrags

In der Regel ist es so, dass ein Arbeitsvertrag zustande kommt, indem der Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung aufsetzt und diese dem Arbeitnehmer vorlegt. Zeigt sich der Arbeitnehmer einverstanden, wird der Vertrag von beiden Seiten signiert. Die schriftliche Form ist nicht zwingend erforderlich, für eventuelle Ungereimtheiten aber unbedingt zu empfehlen. Möglich ist in weiterer Form auch bereits eine mündliche Absprache. Für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages reicht zudem bereits ein konkludentes Verhalten von einer der beiden Vertragsparteien aus. Darunter versteht sich, dass dem Verhalten nach zu entnehmen ist, dass eine Zustimmung erfolgt.

Formen des Arbeitsvertrags und formelle Anforderungen

Ein Arbeitsvertrag muss also kein besonders formeller Akt sein, in den meisten Fällen und zur Absicherung aller Beteiligten sollte er das jedoch sein. Der Arbeitsvertrag nennt in der Regel beide Vertragspartner einmalig beim Namen und in weiterer Folge als Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag muss gut leserlich zur Verfügung gestellt werden und sollte eine entsprechende Gliederung aufweisen, welche wichtige Punkte wie beispielsweise den Urlaubsanspruch oder das Verhalten im Falle einer Krankmeldung regelt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wird im Normalfall vorab vom Arbeitgeber unterschrieben und dann dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Zeigt sich dieser einverstanden, kommt es zu einer Unterschrift. Der originale Arbeitsvertrag verbleibt dabei häufig beim Unternehmen. Arbeitnehmer erhalten meist eine Kopie ausgehändigt. Diese kann auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Ein Arbeitgeber hat sowohl Rechte als auch Pflichten. Dabei ist es wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer über diese Rechte und Pflichten Bescheid wissen und stets eingehalten werden.

Diese Rechte hat der Arbeitgeber:

  • vollständige Leistungserfüllung durch den Arbeitnehmer
  • Recht auf Treue und Solidarität
  • Wahrheitsgemäße Antworten von Angestellten
  • Direktions- und Weisungsrechte

Die Pflichten des Arbeitgebers auf einen Blick:

  • Schutz- und Fürsorgepflicht sowie Pflicht zur Gleichbehandlung
  • Entgeltzahlung
  • Schriftliche Mitteilung der Aufgaben und Ziele
  • Festlegung betrieblicher Regelungen
  • Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung
  • Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

Pflichten müssen übrigens auch von Arbeitnehmern eingehalten werden. Doch auch hier bestehen natürlich bestimmte Rechte, welche ein faires Arbeitsverhältnis garantieren sollen.

Zu den Pflichten des Arbeitnehmers zählen:

  • Erbringung der vereinbarten Leistung
  • persönliche Leistungserbringung
  • Treuepflicht wie Wettbewerbsverbot und Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen

Diese Rechte warten auf Arbeitnehmer:

  • fristgerechte Bezahlung der Arbeitsleistung
  • Anspruch auf Erholungsurlaub
  • Recht auf Pausen

Probezeit

Eine Probezeit ist eine Zeit der Erprobung und Bewertung in einem neuen Job. In der Regel wird sie genutzt, um festzustellen, ob ein Mitarbeiter über die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügt und ob er gut in das Unternehmen passt. Die Probezeit kann einige Wochen oder mehrere Monate dauern. Am Ende der Probezeit beurteilen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer, ob sich die Arbeit bewährt hat. Wenn beide Seiten zufrieden sind, wird dem Arbeitnehmer häufig ein unbefristeter Vertrag angeboten. Ist jedoch eine der beiden Parteien unzufrieden, kann das Arbeitsverhältnis beendet werden. Die Probezeit erlaubt zudem den Umgang oder zumindest die Verkürzung der Kündigungsfrist von beiden Seiten.

Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch wird nach dem Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dieses besagt, dass Mitarbeiter, die Vollzeit für fünf Tage beschäftigt sind, einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr haben. Der Urlaubsanspruch kann sich beispielsweise dann verringern, wenn nur eine Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

Die Überstunden-Regelung

Immer öfter werden sogenannte All-In-Verträge abgeschlossen. Diese erlauben es dem Arbeitgeber, eine bestimmte Anzahl an Überstunden durch eine Überbezahlung im Vergleich zu einem Kollektiv- oder Tarifvertrag auszugleichen. In der Regel ist es aber so, dass Arbeitnehmer hierbei oft mit schlechteren Karten dastehen. Generell müssen Überstunden entlohnt werden. Dies kann finanziell oder über freie Zeit erfolgen und muss entsprechend im Arbeitsvertrag geregelt werden.

Kündigungsmodalitäten

Die Kündigungsmodalitäten sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Laut Gesetz sehen sich Arbeitnehmer hierbei jedoch im Vorteil. Die Standard-Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen und kann meist zum 15., Ersten oder Letzten eines Monats erfolgen. Die Kündigungsfrist kann durch Arbeitsverträge aber auch deutlich erhöht werden. Je nach Betriebszugehörigkeit kann sich für Arbeitgeber eine besonders lange Kündigungsfrist abzeichnen. In einem Arbeitsvertrag müssen zudem auch die Rechte und Möglichkeiten rund um die fristlose Kündigung aufgelistet werden.

Was darf im Arbeitsvertrag nicht stehen?

In einem Arbeitsvertrag darf nichts stehen, was in jeglicher Form gesetzeswidrig ist. Zudem dürfen im Arbeitsvertrag auch keine Benachteiligungen für den Arbeitnehmer inkludiert werden. Auch ungültige Klauseln haben in einem Arbeitsvertrag nichts verloren. Diese werden nichtsdestotrotz häufig eingesetzt.

Neue Regelungen für Arbeitsverträge ab 2022

Um in Arbeitsverträgen für mehr Sicherheit zu sorgen, gab es mit dem 01.08.2022 eine Anpassung, welche die Pflichtangaben in neu geschlossenen Arbeitsverträgen erweitert.

Betroffene

Von den Änderungen betroffen sind vor allem Arbeitgeber. Zudem sind alle Arbeitsverträge betroffen, die ab dem 01.08.2022 abgeschlossen werden.

Notwendige Anpassungen

Die Änderungen in Arbeitsverträgen mit dem 01. August 2022 betreffen verschiedene Aspekte und müssen seither zwingend in Arbeitsverträgen enthalten sein. Dazu zählen unter anderem:

  • Die detaillierte Beschreibung der Zusammensetzung und Höhe des Entgelts inklusive Zuschläge oder auch Sonderzahlungen sowie die jeweilige Fälligkeit und Auszahlungsmethode.
  • Arbeitszeiten, Ruhepausen und falls gegeben Schichtsysteme und -rhythmen.
  • falls vereinbart Informationen zur Wahl des Arbeitsortes durch den Arbeitnehmer sowie die Dauer der Probezeit und Ansprüche auf Fortbildung
  • Bei befristeten Verträgen muss das Enddatum festgehalten werden.

Fristen

Neu geregelt wurde auch die Frist zur Übergabe des Arbeitsvertrages an den Arbeitnehmer. Diese muss für Neubeschäftigte ab dem 01.08.2022 nämlich bereits am ersten Arbeitstag erfolgen. Erweiterte Niederschriften müssen binnen sieben Kalendertagen ausgehändigt werden. Informationen rund um Urlaub, Altersversorgung, Fortbildungsmöglichkeiten oder auch Kündigungsverfahren müssen innerhalb eines Monats nachgereicht werden.

Fazit

Arbeitsverträge sollen Klarheit und Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schaffen. Es kommt jedoch nicht selten vor, dass Arbeitgeber durch ungültige Klauseln versuchen, sich Vorteile zu sichern, die zulasten des Mitarbeiters gehen. Daher ist es wichtig, dass Arbeitsverträge stets genau geprüft und schriftlich festgehalten werden.