Altersteilzeit: umfassende Informationen

Viele Arbeitnehmer können sich gut vorstellen, ab einem bestimmten Alter und bei möglichst wenig Lohnabzug vorzeitig in Altersteilzeit zu gehen. Bei einer Altersteilzeit wird die wöchentliche Arbeitszeit schrittweise verringert, bevor man einige Zeit später in den vollständigen Ruhestand eintritt. Es gibt verschiedene Modelle, aus denen gewählt werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Altersteilzeit bedeutet eine Verringerung der regulären wöchentlichen Arbeitszeit um 50 Prozent.
  • Eine Altersteilzeit darf in der Regel eine Dauer von 3 Jahren nicht übersteigen.
  • Die Beantragung einer Altersteilzeit ist ab dem 55. Lebensjahr möglich.

Definition der Altersteilzeit

Eine Altersteilzeit wird in Deutschland durch das Altersteilzeitgesetzt (AltTZG) geregelt. Es besteht kein genereller Anspruch auf Altersteilzeit, daher ist sie nur nach einer Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und der Zustimmung beider Parteien möglich. Bei einer Altersteilzeit wird die wöchentliche Arbeitszeit um 50 Prozent gesenkt. Mit dem Ende einer Altersteilzeit endet auch der Arbeitsvertrag im jeweiligen Unternehmen. Es ist jedoch möglich, eine neue Arbeit aufzunehmen oder Bürgergeld zu beantragen.

Personenkreis

Ab dem 55. Lebensjahr ist es möglich, auf Wunsch Altersteilzeit zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens an 1.080 Kalendertagen sozialversicherungspflichtig als Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt waren. Wichtig zu wissen: Eine Altersteilzeit muss mindestens bis zu dem Zeitpunkt gehen, bis zu dem eine offizielle Altersrente beantragt werden kann (oft frühstens ab dem 63. Lebensjahr oder später der Fall).

So funktioniert die Alterszeit

Eine Altersteilzeit wird bewilligt, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dem jeweiligen Alters-Teilzeitmodell zustimmen. Es ist maximal 3 Jahre lang möglich, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen.

Die ursprüngliche wöchentliche Arbeitszeit wird dabei zwar um die Hälfte reduziert, aber zeitgleich eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach drittem Sozialgesetzbuch zur Arbeitsförderung (SGB III) fortgesetzt. Da die Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert wird, wird auch das Gehalt zunächst halbiert. Der Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, durch das geltende Altersteilzeitgesetz (AltTZG) das reduzierte Gehalt des Arbeitnehmers um 20 Prozent aufzustocken und zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten (mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge). Damit sollen die durch das reduzierte Gehalt verursachten Renteneinbußen möglichst gering gehalten werden. Der Aufstockungsbetrag ist für Arbeitnehmer zunächst steuer- und sozialabgabenfrei, muss aber als Progressionsvorbehalt in die Steuererklärung eingetragen werden. Arbeitnehmer sollten bedenken, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers, wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, in der Altersteilzeit wegfallen können.

Modelle der Altersteilzeit

Es sind verschiedene Modelle der Altersteilzeit denkbar. Beliebt sind unter anderem das Gleichverteilungsmodell oder Blockmodell. Es werden jedoch auch viele individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen, da eine Altersteilzeit sowieso nur durch das Einverständnis beider Parteien funktioniert.

Gleichverteilungsmodell

Beim Gleichverteilungsmodell der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit um die Hälfte reduziert. Bei einer Vollzeitstelle von 40 Wochenstunden müssen somit nur noch 20 Arbeitsstunden pro Woche Arbeit geleistet werden. Dieses Modell kann zum Beispiel durch halbe Arbeitstage oder weniger Arbeitstage pro Woche (zwei bis drei freie Tage) umgesetzt werden.

Blockmodell

Ebenfalls beliebt ist das Blockmodell. Dabei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase (Arbeitsphase) arbeitet ein Mitarbeiter regulär weiter und sammelt somit ein Wertguthaben an, dass dann in der zweiten Phasen (Freistellungsphase) genutzt werden kann. Als Wertguthaben werden alle Arbeitsentgelte und Arbeitszeiten bezeichnet, die ein Arbeitnehmer durch seine geleistete Vorarbeit in der Arbeitsphase anspart.

In der Freistellungsphase muss ein Arbeitnehmer somit durch die halbierte wöchentliche Arbeitszeit während der Altersteilzeit nicht mehr arbeiten, da die entsprechende Arbeitszeit in der Arbeitsphase vorgearbeitet wurde. Das Gehalt wird jedoch regulär bis zum Ende der vereinbarten Altersteilzeit weitergezahlt. Deshalb muss jeder Arbeitgeber einem Arbeitnehmer sein Wertguthaben durch eine Insolvenzsicherung absichern, sobald es das dreifache Regelarbeitsentgelt überschreitet. Das ist im Blockmodell durch die geleistete Vorarbeit immer der Fall. So wird sichergestellt, dass auch im Fall einer Insolvenz eines Unternehmens jeder Arbeitnehmer die ihm zustehenden Leistungen erhält. Das Blockmodell ist beliebt, um früher in die Altersrente und somit einen verfrühten Ruhestand einzutreten.

Individuelle Vereinbarung

Die genaue Verteilung der Arbeitszeit während der Altersteilzeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbaren. So ist beispielsweise auch eine schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit und der Arbeitstage möglich. Bei Bedarf ist auch eine Kombination von Blockmodell und Gleichverteilungsmodell möglich.

Krank werden in der Altersteilzeit

Ein mögliches Risiko während einer Altersteilzeit ist eine langfristige Erkrankung, die über 6 Wochen hinaus andauert. Denn das Krankengeld, was nach dieser Zeit von der Krankenkasse gezahlt wird, wird lediglich aus dem tatsächlich gezahlten Arbeitslohn – dem halbierten Arbeitslohn – ohne die Aufstockung des Arbeitgebers berechnet. In der Altersteilzeit krank zu werden, kann die Betroffenen demnach im schlimmsten Fall vor Existenzängste stellen.

Der Bezug von Krankengeld stellt auch für die Altersteilzeit im Blockmodell ein Risiko dar: Sollten Sie als Arbeitnehmer Krankengeld beziehen, bauen Sie kein Wertguthaben auf. Sie müssen die durch Krankheit verlorene Arbeitszeit im Anschluss nachholen und können erst später in die Freistellungsphase wechseln. Somit verschiebt sich bei langanhaltender Krankheit während einer Altersteilzeit oft der Eintritt in die Rente.

Übergang aus der Altersteilzeit in die Rente

Im Normalfall geht ein Arbeitnehmer nach Beendigung einer Altersteilzeit in die Altersrente über. Eine Altersteilzeit dient dabei als langsamer, aber fließender Übergang in den Ruhestand. Ein sofortiger Renteneintritt nach einer Altersteilzeit ist jedoch keine Voraussetzung für den Beginn einer Altersteilzeit. Nach deren Ende müssen Arbeitnehmer nicht zwangsläufig sofort in Rente gehen. Sie können bei Bedarf auch eine neue Beschäftigung aufnehmen oder bis zum Erreichen ihres regulären Rentenalters Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen.

Eine Altersteilzeit wird oftmals auch von langjährig Versicherten genutzt, bevor sie in eine verfrühte Altersrente eintreten. Diese Altersrente für besonders langjährig Versicherte, stellt eine Möglichkeit dar, um vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu gehen. Auf diese Weise werden Arbeitnehmer wertgeschätzt, die schon sehr früh begonnen haben zu arbeiten und bereits über Jahrzehnte lang durch verschiedene Anstellungen, selbständige Tätigkeit, Pflege und Kindererziehung ihren Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben.

Versicherte, die mindestens 45 Jahre Arbeitszeit nachweisen können und die geltende Altersgrenze erreicht haben, können abschlagsfrei (ohne Einbehalt eines Rentenanspruchs) in Rente gehen. Diese Altersgrenze lag lange bei 65 Jahren, bevor sie für einen befristeten Zeitraum auf 63 Jahre abgesenkt wurde. Derzeit wird sie stufenweise wieder angehoben. Die Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt so für den Jahrgang 1957 derzeit bei 63 Jahren und zehn Monaten. Für alle, die nach 1963 geboren sind, wird die notwendige Altersgrenze wieder mit dem vollendeten 65. Lebensjahr erreicht. Langjährig Versicherte können zuvor eine Altersteilzeit absolviert haben, müssen es aber nicht.

Förderung der Altersteilzeit

Für Arbeitnehmer, die ihre Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben, konnten Arbeitgeber eine staatliche Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Für alle Antritte von Altersteilzeit von Arbeitnehmern, die später stattgefunden haben als dieses Datum, ist die Regelung nicht mehr gültig. Derzeit sind lediglich die Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei, müssen jedoch in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden.

Beantragung

Da es sich bei einer Altersteilzeit um eine freiwillige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber handelt, können interessierte Arbeitnehmer sie nicht über einen Antrag oder Vordruck eigenständig beantragen. Es muss immer eine Einigung mit dem Arbeitgeber erfolgen.

Bevor Sie eine Altersteilzeit ins Gespräch bringen, sollten Sie folgende Punkte abklären:

  • Unterstützt Ihr Arbeitgeber eine Altersteilzeit?
  • Gibt es bereits eine Regelung zu der Altersteilzeit in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung?
  • Welches Altersteilzeitmodell kommt für Sie in Frage bzw. hat der Arbeitgeber zuvor bewilligt?
  • Mit der Rentenversicherung: Wie lange darf Ihre Altersteilzeit höchstens gehen/wann können Sie in Rente gehen?

Je nachdem, wann das Renteneintrittsalter erreicht ist, müssen Sie den Beginn Ihrer Altersteilzeit planen. Denn mit Ende der Altersteilzeit endet auch Ihr Anstellungsverhältnis. Können oder wollen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Rente gehen, müssen Sie eine neue Beschäftigung beginnen oder Bürgergeld beantragen.

Vor- und Nachteile

Eine Altersteilzeit ist mit einigen Vorteilen, aber auch mit möglichen Nachteilen vor allem finanzieller Natur verbunden.

Vorteile

  • Mehr Freizeit durch reduzierte wöchentliche Arbeitszeit.
  • In der Regel weniger Arbeitstage.
  • Zuschüsse vom Arbeitgeber zum Gehalt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen.
  • Es ist erlaubt, neben der Altersteilzeit einen Minijob mit einem Verdienst von bis zu 520-Euro monatlich steuerfrei auszuüben.

Nachteile

  • Halbierung des Arbeitslohns (Aufstockung des Arbeitgebers 20%). Dennoch ca. 30% Prozent weniger Lohn als zuvor.
  • (Geringe) Einbußen beim Rentenanspruch (Arbeitgeber zahlt 80% der Rentenversicherungsbeiträge).
  • Bei langfristiger Krankheit berechnet sich Krankengeld nur aus tatsächlich gezahltem Arbeitslohn (ohne Aufstockung des Arbeitgebers).

Fazit

Eine Altersteilzeit stellt einen sanften Übergang in die Rente dar. Sie bietet sich für Arbeitnehmer an, die beruflich schrittweise kürzer treten wollen. Idealerweise sollte sie so geplant werden, dass nach dem Ende der Altersteilzeit (maximal 3 Jahre) das reguläre Renteneintrittsalter erreicht ist. Andernfalls müsste eine weitere Beschäftigung angetreten werden oder Bürgergeld bezogen werden. Arbeitnehmer haben die Wahl zwischen einem Gleichverteilungsmodell oder Blockmodell, aber auch individuelle Absprachen mit dem Arbeitgeber sind möglich. Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht.